Prozess am Landgericht: Angeklagter soll mehrfach Passanten angegriffen, einen PKW geraubt und Polizisten attackiert haben

Am heutigen Dienstag beginnt am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess gegen einen 40-Jährigen, dem insgesamt 6 Straftaten zur Last gelegt werden. Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Angeklagte soll zwischen Februar 2022 und März 2022 wiederholt grundlos Personen zum Teil auf der Straße mit der Faust geschlagen und in einem Fall gewürgt sowie mit beschuhten Füßen getreten haben. Im März 2022 soll der Angeklagte versucht haben, zwei Polizeibeamte zu schlagen, die zur Unterstützung seiner Behandlung in einem Fachkrankenhaus hinzugezogen worden sein sollen. Unter Vorhalt eines Messers soll der Angeklagte im April 2022 von einer Frau in Halle die Schlüssel für den geparkten Pkw gefordert haben. Die Frau soll dem Angeklagten die Schlüssel übergeben haben. Anschließend soll der Angeklagte ebenfalls unter Vorhalt des Messers das Handy der Frau gefordert haben. Als die Frau dem nicht nachgekommen sein soll, soll der in Begleitung des Angeklagten befindliche Hund der Rasse American Bulldogg der Frau gegen die Brust gesprungen sein. Die Frau soll daraufhin dem Angeklagten das Handy übergeben haben. Mit dem Auto soll der Angeklagte sodann öffentliche Straßen befahren haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen.
Der Angeklagte hat vor dem Haftrichter eingeräumt, im April Drogen konsumiert und das Auto, die Schlüssel und das Handy der Frau mitgenommen zu haben. Er habe das Auto und das Handy aber nicht behalten wollen. Es soll der dringende Verdacht bestehen, dass der Angeklagte zumindest die Tat vom April 2022 im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldunfähigkeit beging. Neben einer Freiheitsstrafe kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Ohh jetzt macht ihr wieder Dudu, hoffentlich dauert es nicht so lange wie bei Wiegand
Er wird Bewährung bekommen, zum therapeutischen Delphinschwimmen auf die Malediven und zusätzlich noch 2 gemeinnützige Stunden in einer Apotheke seiner Wahl ableisten müssen. Strafe muß sein!
Sehe ich auch so,Der Arme stand doch unter Drogen da kann er doch nix für die begangenen Straftaten.böse Drogen,
Was in Norwegen funktioniert, muss hier nicht falsch sein.
welcher Nationalität ist denn der Angeklagte ?
Drogen und Kampfhund klingt nicht nach strenggläubigem Muslim. Eher nach Russe. Der „Freund“ hätte alle dringend benötigten Informationen heute in der Verhandlung erfahren können. Wird gleich zu Beginn geklärt. Er ist sicher ausgerechnet von „8 bis 17 Uhr“ „arbeiten“. Was für ein Jammer.
@ Bergamo stimmt, arbeitslos müsste man sein! ich werde es ihm ausrichten
Wenigstens hat er Arbeit und Freunde.
Wieder nicht den richtigen Antworten-Button gefunden? 😂
„Er habe das Auto und das Handy aber nicht behalten wollen.“
Natürlich nicht, es wäre in Drogen umgetauscht worden.