Prozess am Landgericht Halle gegen mutmaßlichen Drogendealer: er hat Polizisten bei Wohnungsdurchsuchung bedroht

6 Antworten

  1. Forscher sagt:

    Widerstand gegen die Staatsgewalt, ist deshalb eine Straftat, damit die Leute klein gehalten werden.
    Durchsuchung von Wohnungen, ist ein beliebtes Mittel, um irgendwas zu finden, damit der Beschuldigte auch eine Strafe bekommt.

    Mal ehrlich, jeder hat bestimmt etwas in seiner Wohnung was er nicht haben sollte.

    • Nachforscher sagt:

      Na so ein Unfug! Auch wenn es hier regelmäßig propagiert wird: wir leben in Deutschland nicht in einem rechtsfreien Raum! Einer Wohnungsdurchsuchung stehen ziemlich hohe Hürden voran. Wenn bei dir natürlich ständig die Polizei nachschaut, dann liegt das wohl eher an dir. Und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als Straftat soll bitte auch die Leute schützen, welche das Gewaltmonopol ausüben. Kann nicht sein, wenn irgendwelche dahergelaufenen Fussballfans z.B. Personenkontrollen verhindern. Oder Clanmitglieder (wie in Naumburg) die Polizeistation stürmen wollen. Wir sind hier nicht im wilden Westen oder Osten.

    • Hallo sagt:

      Ich nicht. Noch ist Drogenhandel strafbar. Was haben Sie für ein Rechtsverständnis?

    • Pressesprecher sagt:

      Vorher gibt es aber noch staatsanwaltliche Ermittlungen und einen richterlichen Beschluß zur Wohnungsdurchsuchung. Einfach mal nachlesen das Prozedere…

    • alle Redner schweigen still sagt:

      Widerstand i.S.d. §§113, 114 StGB bedeutet nicht lediglich „ich will das aber nicht“ zu äußern, sondern im Regelfall der Versuch der Vehinderung einer hoheitlichen Maßnahme mit körperlichem Einsatz gegen die vollstreckenden Beamten.

      Widerstand gegen „die Staatsgewalt“ wird geringer bestraft als einfache Körperverletzung. Der Paragraf wurde einstmals eingeführt, um genau deinem Bauchgefühl bzw. wohl eher uninformiertem Raten entgegenzutreten. Selbst ein rabiates Wegstoßen oder sich freistrampeln o.ä. bleibt oft sogar straflos, was, bei Zivilisten angewandt, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung nach §§223ff. und/oder 240 StGB führen würde.

  2. DummlandBuntland sagt:

    5 Jahre für einen kleinen harmlosen Cannabisdealer?! Während Politiker in diesem Land korrupte Machenschaften am laufen haben und Gewalt und Sexualstraftäter Bewährung bekommen?! Dieses Land geht wirklich den Bach runter

  3. Hans-Karl sagt:

    Na jetzt aber das Nichtöffnen der Tür als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufzuführen, ist aus meiner Sicht schon etwas grenzwertig. Die haben ja sicherlich nicht nur höflich geklopft oder geklingelt und um Einlaß gebeten sondern ordentlich Radau gemacht und eingeschüchtert. Und daß sich jemand in einer sicherlich aggresiven Situation schützen will, ist aus meiner Sicht dann menschlich. Aber Drogendealer gehören trotzdem aus dem Verkehr gezogen.