Prozess am Landgericht Halle gegen mutmaßlichen Drogendealer: er hat Polizisten bei Wohnungsdurchsuchung bedroht
Am Landgericht in Halle (Saale) startet heute der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogendealer
Dem im November 1978 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll im Juli 2022 in Halle bei einer Durchsuchung seiner Wohnung der Aufforderung der durchsuchenden Polizeibeamten, die Tür zu öffnen, nicht nachgekommen sein und mit einem 82 cm langen, keulenartigen Holzstab in der Hand hinter der Wohnungstür gestanden und in Richtung eines Polizeibeamten ausgeholt haben, um diesen zu verletzen. Trotz der Aufforderung, den Stab wegzulegen, habe er erneut zum Schlag ausgeholt. Bevor er jedoch habe zuschlagen können, sei er von zwei Polizeibeamten zu Boden gebracht worden, wo er versucht habe, sich zu sperren und aus dem Griff zu winden, um sich so zu befreien. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sei einer der Polizeibeamten mit seiner linken Gesichtshälfte an einen Türrahmen gestoßen, wodurch er sich einen Bluterguss am linken Auge zugezogen habe. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung seien im Wohnzimmer insgesamt 404,12 g Marihuana, eine Feinwaage, benutzte Klemmtüten sowie 2.000 Euro Bargeld aus vorangegangenen Drogenverkäufen sichergestellt worden. Ferner seien im Wohnzimmer noch eine zum Trocknen aufgehängte Cannabispflanze und eine sich noch im Wachstum befindliche Cannabispflanze sichergestellt worden. Zur Absicherung seines Drogenvorrats, seiner Einnahmen und für den Fall von Komplikationen bei Verkaufsverhandlungen habe der Angeklagte einen 82 cm langen, keulenartigen Holzstab griffbereit in seiner Wohnung verwahrt.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, er habe das aufgefundene Cannabis verkaufen wollen, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Widerstand gegen die Staatsgewalt, ist deshalb eine Straftat, damit die Leute klein gehalten werden.
Durchsuchung von Wohnungen, ist ein beliebtes Mittel, um irgendwas zu finden, damit der Beschuldigte auch eine Strafe bekommt.
Mal ehrlich, jeder hat bestimmt etwas in seiner Wohnung was er nicht haben sollte.
Na so ein Unfug! Auch wenn es hier regelmäßig propagiert wird: wir leben in Deutschland nicht in einem rechtsfreien Raum! Einer Wohnungsdurchsuchung stehen ziemlich hohe Hürden voran. Wenn bei dir natürlich ständig die Polizei nachschaut, dann liegt das wohl eher an dir. Und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als Straftat soll bitte auch die Leute schützen, welche das Gewaltmonopol ausüben. Kann nicht sein, wenn irgendwelche dahergelaufenen Fussballfans z.B. Personenkontrollen verhindern. Oder Clanmitglieder (wie in Naumburg) die Polizeistation stürmen wollen. Wir sind hier nicht im wilden Westen oder Osten.
Ich nicht. Noch ist Drogenhandel strafbar. Was haben Sie für ein Rechtsverständnis?
Vorher gibt es aber noch staatsanwaltliche Ermittlungen und einen richterlichen Beschluß zur Wohnungsdurchsuchung. Einfach mal nachlesen das Prozedere…
Widerstand i.S.d. §§113, 114 StGB bedeutet nicht lediglich „ich will das aber nicht“ zu äußern, sondern im Regelfall der Versuch der Vehinderung einer hoheitlichen Maßnahme mit körperlichem Einsatz gegen die vollstreckenden Beamten.
Widerstand gegen „die Staatsgewalt“ wird geringer bestraft als einfache Körperverletzung. Der Paragraf wurde einstmals eingeführt, um genau deinem Bauchgefühl bzw. wohl eher uninformiertem Raten entgegenzutreten. Selbst ein rabiates Wegstoßen oder sich freistrampeln o.ä. bleibt oft sogar straflos, was, bei Zivilisten angewandt, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung nach §§223ff. und/oder 240 StGB führen würde.
5 Jahre für einen kleinen harmlosen Cannabisdealer?! Während Politiker in diesem Land korrupte Machenschaften am laufen haben und Gewalt und Sexualstraftäter Bewährung bekommen?! Dieses Land geht wirklich den Bach runter
Na jetzt aber das Nichtöffnen der Tür als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufzuführen, ist aus meiner Sicht schon etwas grenzwertig. Die haben ja sicherlich nicht nur höflich geklopft oder geklingelt und um Einlaß gebeten sondern ordentlich Radau gemacht und eingeschüchtert. Und daß sich jemand in einer sicherlich aggresiven Situation schützen will, ist aus meiner Sicht dann menschlich. Aber Drogendealer gehören trotzdem aus dem Verkehr gezogen.
Amerika, das Land der Freiheit