Prozess um Messermord von Halle-Neustadt: Ehemann soll Mordmethoden gegoogelt haben – mutmaßliche Geliebte hat ausgesagt, sie habe dem Opfer den Mund zugehalten
Am Mittwoch ging am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess um den Messermord in der Muldestraße weiter. Nachdem am ersten Prozesstag der Ehemann des Opfers zu Wort kam, war mit Bianca D. diesmal die mutmaßliche Geliebte des Ehemanns dran. Weil sie im Prozess bisher schweigt, wurde vor Gericht ein Video gezeigt, dass sie direkt nach der Festnahme mit einem Geständnis zeigt.
Seit September 2020 habe sie eine Beziehung zu Holm G., dem Ehemann von Opfer Heike G., unterhalten. Schon ein halbes Jahr vor dem Mord habe er gesagt, seine Ehefrau nerve ihn und müsse verschwinden. „Ich hab Ihm gesagt er soll sich trennen, aber er meinte halt, sie muss ganz weg“, erklärte Bianca D. Er habe sich aber nicht getraut, dies selbst zu erledigen. Aus diesem Grunde habe sie den dritten Angeklagten, Stefan H., hinzugezogen. Sie sollte ihn anschreiben und fragen ob er sich trauen würde einen Menschen zu töten, erklärte Bianca D. Die beiden Männer hätten sich durch einen Laptop-Verkauf gekannt, H. habe G. Noch 120 Euro dafür geschuldet.
Sie habe nicht gewollt, dass die Frau sterbe. Die Tötungsidee sei von Holm G. gekommen. „Er hat zum Beispiel gegoogelt, wie man jemanden die Kehle die durchschneidet.“ Dies führe schneller zum Tod als ein Stich ins Herz. „Holm hat sogar noch gesagt, ich soll mir dunkle Sachen wegen der Blutspritzer anziehen, weil ich vorher helle Sachen anhatte.“ Der Angeklagte H. habe für die Tat 60 Euro und eine Schachtel Kippen gefordert. Auch der Schmuck aus dem Schlafzimmer im Wert von 1.500 Euro sei versprochen worden.
Dann äußerte sie sich konkret zu dem Mordabend. „Holm hat uns am Freitag ca. 18:50 Uhr den Schlüssel gegeben.“ Er habe sie an einem Hochhaus an der Muldestraße hinausgelassen. Der Angeklagte H. sei zuerst in die Wohnung hinein. Als Heike G. ihn erblickte, habe sie um Hilfe geschrien. Daraufhin habe H. ihr den Mund zugehalten und in den Hals gestochen. Weil sie weiter geschrien habe, habe sie mitgeholfen und der Frau den Mund zugehalten. „Sie lag dann auf den Bauch auf dem Boden und Stefan kniete auf ihrem Rücken und stach weiter.“ Etwa 20 Sekunden habe sie den Mund zugehalten. „Da schrie sie nicht mehr.“ Das Messer selbst, ein schwarzes Küchenmesser, habe sie einige Tage zuvor von Holm G. bekommen.
Sie habe nach der erfolgten Tat das Handy und den Schmuck genommen. „Wir sollten die Wohnung von Holm aus noch unordentlich hinterlassen, damit es aussieht wie ein Raubmord. Das haben wir aber nicht gemacht.“ Anschließend habe beide die Wohnung verlassen, sind zum Auto von Holm G. „Im Auto hat er gefragt ob sie nun tot ist und ob sie lange gequält wurde.“ Während des Mordes war Holm G. einkaufen. Das war ein Teil seines Alibis, „damit er gesehen wird.“ Noch am Tatabend habe zudem Stefan H. seine Schachtel Zigaretten eingefordert.
Was für Verbrecher, die 3 verdienen die höchststrafe
Ach, wir brauchen also gar keine Gerichtsverfahren mehr? Sondern anonyme Internet – Meinungen reichen aus?
Rechtsstaatlichkeit sorgt jedenfalls nicht für Gerechtigkeit.
Kann man diese typen jetz bitte für 60 jahre einsperen wie verdient? Nein? Ach ja. Nach 10 jahren oder Weniger wieder draussen.
Echt? Ist das so? Woher weißt Du das? Bild – Zeitung oder ähnlich verlässliche Quellen?
????? Die erhalten 25 Jahre und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird wohl die Folge sein.
Oberdämlicher Kommentar, zudem ist nach der Rechtschreibung zu urteilen nicht viel Substanz zwischen den Ohren.
das glaube ich nicht. Ich meine mich erinnern zu können, dass alle drei wohl in eine Einrichtung für geistig Behinderte gehen. DbH hatte das glaube geschrieben.
also was für eine ausführliche Berichterstattung … wenn unser hallenser hobbyschreiberling nur immer so akribisch wäre.
Sowas gehört von der Gesellschaft ferngehalten und zwar für immer.
bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sollte das schon machbar sein, sie für immer einzusperren
Alle drei sind doch Deutsche, oder?
Richtig, So etwas machen Deutsche.
Dann hätte es fünfmal dagestanden. Sind also alles Goldstücke
Falsch, sind alles deutsche Goldstücke.
Bei sowas, wünscht man sich die Todesstrafe wieder.. Widerlich solche Menschen..
Tendenziell haben die Täter das Recht auf Leben massiv verwirkt… nur sieht es unsere Rechtsordnung nicht vor… Wie verroht ein Mensch nur so extrem – unglaublich! Ich bin erschüttert…
Was sind das für Ungeheuer? Die müssten das gleiche erleben was man der armen Frau angetan hat
Jenau! Sonst lernen sie es nie!
Für 60,-€ und ne Schachtel Kippen ???!!!!
Das macht sprachlos !
„Mordmethoden gegoogelt“ – werden derartige Fertigkeiten nicht im Kino vermittelt? Leute sollen wegen sowas auch in’s Theater gegangen sein …