Rasante Flucht auf der B100 bei Braschwitz endet in Ermittlungen: Polizei sichert Spuren nach gefährlicher Fahrt durch den nördlichen Saalekreis

Ein riskantes Fluchtmanöver beschäftigte am Donnerstagnachmittag gegen 16.15 Uhr die Polizei im Bereich der Bundesstraße 100 im Saalekreis. Eine Funkstreifenbesatzung wurde auf einen BMW aufmerksam, der bei Braschwitz eine rote Ampel missachtete und trotz klaren Rotlichts die Kreuzung überfuhr.
Als die Beamten das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten, beschleunigte der Fahrer abrupt und flüchtete mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Niemberg. Die anschließende Flucht des Fahrzeugs stellte nicht nur einen erheblichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, sondern erfüllte nach Einschätzung der Polizei auch den Straftatbestand des § 315d StGB – verbotene Kraftfahrzeugrennen in Form eines sogenannten Alleinrennens.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte das Fahrzeug später verlassen aufgefunden werden. Zur weiteren Beweissicherung wurde ein Diensthund eingesetzt, der eine Fährte vom Fluchtfahrzeug bis zu einer mutmaßlichen Wohnanschrift des Fahrers aufnehmen konnte. Die Polizei suchte daraufhin die Adresse des Fahrzeughalters auf, traf aber niemanden an.
Um eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen, wurde zunächst die Verfolgung abgebrochen und das Fahrzeug später entdeckt. Die polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurden zunächst abgeschlossen, die Ermittlungen zur Identität des verantwortlichen Fahrers dauern jedoch weiter an.
Die Polizei appelliert an Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Vorfall gemacht haben oder Hinweise zur Identität des Fahrers geben können, sich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden.
Also Alleinrennen gibt es in den genannten Paragraphen nicht. Hat sich die Polizeit wieder was ausgedacht. Der Tatbestand gemäß dem.Paragraphen ist aber dennoch erfüllt. Nur gibt es Alleinre. en nicht.
Deswegen steht da ja auch „sogenanntes“ Alleinrennen.
„Ein Alleinrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ist das alleinige, grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fortbewegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Im Gegensatz zum klassischen Rennen ist hier kein zweiter Teilnehmer erforderlich. Der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand 2017 eingeführt, um auch einzelne Raser zu bestrafen, die sich nicht an die Regeln halten und eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.“
Woher nimmst du dein „Wissen“? Heftige Unterstellung, dass die Polizei sich was ausgedacht hätte. Macht die Polizei nicht, sie ermittelt.
Der Halter des Fahrzeugs macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, und niemand hat gesehen, wer gefahren ist. Somit bekommt niemand eine Strafe. So läuft’s im Autoland D.
Rechtsstaat ist verrückt, oder?
Was bitte ist eigentlich ein „Autoland“?
Deutschland ist ein Auto-Dep…land.
Hier genießt das Auto – oder besser gesagt: der Halter – mehr Schutz als die Verkehrssicherheit. Wenn niemand gesehen hat, wer gefahren ist, und der Halter sein Zeugnis verweigert, bleibt ein gefährlicher Verkehrsverstoß folgenlos. Das ist kein Zeichen eines starken Rechtsstaats, sondern ein System, das sich selbst ausbremst.
Andere Länder wie Frankreich, Italien oder die Niederlande sind ebenfalls Rechtsstaaten – und dort funktioniert Halterhaftung ganz selbstverständlich. Der Halter haftet für das, was mit seinem Fahrzeug passiert. Weniger Bürokratie, mehr Konsequenz. In Deutschland hingegen wird ein Verwaltungsapparat hochgefahren. Und das für ein lächerliches Bußgeld, dass wahrscheinlich gerade so die Verwaltungsausgaben deckt. Der Deutsche liebt seine Bürokratie – selbst wenn der Michel ständig darüber schimpft.
Oh Gott Deutschland, wenn ich an dich denke, wird’s mir schwarz vor Augen. Demokratie gibt’s da schon lange nicht mehr. Der stärkere bestimmt wo es lang geht.
Bist nur noch zum abkassiern hier oder was ?