Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen für zehn Tage in Quarantäne
Die geltende Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der in Österreich war und nun für zehn Tage in Quarantäne soll, weil Österreich als Corona-Risikogebiet zählt. Laut Eindämmungsverordnung müssen sich Rückkehrer in zehntägige häusliche Quarantäne begeben. Die sei zum Schutz von Leben und Gesundheit und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie der Verhinderung der Entstehung neuer Infektionsketten verhältnismäßig.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass § 1 der SARS-CoV-2QuaV nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durchgeführten summarischen Prüfung voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden sei.
In einer epidemischen Gefahrenlage, wie sie aufgrund der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 mit nicht auszuschließenden schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen festzustellen sei, dürfe der Verordnungsgeber annehmen, dass bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise ein Ansteckungsverdacht bestehe. Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, sei das Verhalten von Auslandsreisenden eher gefahrgeneigt als etwa bei im Inland verbleibenden Personen, zumal hier Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke, Gastronomie- und Kulturbetriebe derzeit geschlossen seien.
Die mit der angeordneten Quarantäne verbundenen Grundrechtseingriffe seien in Anbetracht des damit verfolgten Ziels, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die Entstehung neuer Infektionsketten zu verhindern, verhältnismäßig. Insoweit sei auch zu berücksichtigen, dass in Härtefällen auf Antrag Ausnahmen gestattet werden könnten und es möglich sei, die Quarantäne durch Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Außerdem könne man sich zumeist schon vor Antritt der Auslandsreise auf die nach der Rückkehr bestehende Quarantänepflicht einstellen.
Wie ungebildet und informiert sind einige hier in Halle nur immer noch?? Wann hören diese Deppen endlich auf zu reisen?
Unerträglich diese Egoisten!
Wenn man sich mit den Argumenten des Gerichts auseinandersetzt, kann man auch fragen, wie oft die phrasenhaften Begründungen in Gerichtsbeschlüssen noch niedergeschrieben werden. So langsam sollte man sich inhaltlich damit auseinandersetzen, inwieweit ein Auslandsreisender derzeit tatsächlich zu einem höheren Infektionsgeschehen beitragen kann. Pendler fahren täglich in Bussen und Zügen zur Arbeit, auch nach Sachsen oder Bayern (letzteres eher wöchentlich). Einen Denkanstoß gibt der Beschluss des OVG aus Nordrhein-Westfalen: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/93_201120/index.php
Bleibt doch mal zu Hause und wenn es wirklich nicht anders geht an in Quarantäne
Das ist die Freiheit jedes Einzelnen. @As Was gibt Ihnen das Recht denjenigen als Deppen zu bezeichnen?
Freiheit jedes Einzelnen…..und Risiko auch für andere Leute die nicht reisen.
..
Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen anfängt.
Diese Leute stellen es durch ihr Verhalten unter Beweis. Es ist also keine Beleidigung, sondern eine Tatsache. Sie hatten die Freiheit, sich vernünftiger zu verhalten, also müssen sie sich so eine Bezeichnung gefallen lassen. 🤷♂️
@Flutschi:
Wenn ich täglich hier in Halle sehen kann wieviele offensichtliche Deppen nicht vereisen, ist dies Bezeichnung doch nicht so sehr zielführend. Zumal man nicht sehen kann wie sich der Reisende dort am Zielort verhält.
Selber!
Das ist in Ordnung so, derweil frag ich mich wie ein Bürgermeister von Berlin, davon redet, man ist ein Spreader wenn man einkauft🤔🤔schon vergessen🤔Anfang Oktober war ziemlich ganz BERLIN, Coronahotspot!! Da müssen es, Hochzeiten, Familienfeier etc. p.p.🤔wiedewit,ich mach mir dir Welt…lang lebe Pipi😇
Also da lehnt sich das Gericht schon etwas weit aus dem Fenster, der Besuch in Sachsen dürfte wohl durchaus gefährlicher sein als der in Österreich. Wobei dies wohl eher dafür spricht auch innerhalb Deutschlands weniger zu Reisen.
100 Tage wären angemessen.
Gehts noch? Kontrollverlust? Alles klar im Dachstübchen?
Na und, die können ja zu Hause bleiben wenn sie das nicht wollen