Sachsen-Anhalt: Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung trotz gestiegener Zahl der Leistungsberechtigten

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29 Antworten

  1. Hansi sagt:

    Deutschland ist doch seit dem Bürgergeld ein beliebtes Reiseziel für Sozialtouristen.

    • GuMo sagt:

      Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt.

      Anspruch darauf haben alle Deutschen, die die Voraussetzungen erfüllen.

      • GuNa sagt:

        „alle Deutschen“
        hahahahhahahaah

        Darunter Passdeutsche, Kuckucksdeutsche, Deutschdeutsche und Zukunftsdeutsche, denn der deutsche Pass ist Ramschware und wird hinterhergeworfen.

        • Koalitionsvertrag sagt:

          Nicht nur dass…unsere Regierung hat ja nun auch beschlossen ( und dies schon im letzten Koalitionsvertrag mit eingebunden) dass alle Flüchtlinge welche seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen dürfen ( sogar teilweise die doppelte damit es sich noch mehr lohnt). Also können nun alle welche seit 2015 gekommenen dies machen. Und schwupps gibt’s gleich über eine Million mehr Leistungsberechtigte…

          • du bist lustig sagt:

            Das kann unsere Regierung beschließen, wie sie will. Umsetzen kann sie es nicht. Sozialkunde 10. Klasse.

      • Wolltest du wieder was Wichtiges mitteilen? sagt:

        Heute ist bereits der 16.1.2023

        • GuMo sagt:

          Statistik ist für 2022. Artikel lesen!

          • sauf weniger, Klappspaten sagt:

            Das war eine Antwort auf deinen überflüssigen Kommentar vom 16. Januar 2023 um 14:37 Uhr. Dein überflüssiger Kommentar war übrigens ebenfalls ein Antwort auf einen Kommentar und nicht auf den Artikel bezogen.

          • GuMo sagt:

            War denn der Kommentar auf den Artikel bezogen?

            Warum nicht? Schließlich steht er genau darunter.

            Gib doch einfach mal einen Fehler zu! Tut nicht weh.

  2. Realität sagt:

    „betrafen 18 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage“

    Von wegen. Die KdU ist einfach künstlich niedrig gerechnet und es werden Kaltmiete UND kalte Nebenkosten in einem Posten zusammengefasst. In Halle beträgt die akzeptierte Obergrenze dieses sogenannten Bruttokalt für einen Sinle-Haushalt satte 335€, liegt es darüber, so wird im Bescheid der Betrag für die Kaltmiete (!) gekürzt, obwohl die nicht verbrauchsabhängig ist und deshalb nie geringer werden kann. Sollte es bei der Betriebskostenabrechnung doch mal zu einer Rückerstattung seitens des Vermieters kommen, so hat der Empfänger nichts davon, weil das JC gleich die Hand aufhält.
    Dazu max. 89€ für Heizkosten, völlig unbeeindruckt von Inflation oder baulichem Zustand.
    Alles was darüber geht, muss aus dem sogenannten Grundbedarf bezahlt werden und fehlt dann für Essen, Kleidung, Fahrtkosten und und und…

    • PaulusHallenser sagt:

      Wenn Ihnen Hartz 4 nicht gefällt, können Sie sich auch ganz einfach bezahlte Arbeit suchen. Niemand wird gezwungen, von Hartz 4 zu leben. Es ist mir ohnehin völlig unverständlich, wie in Zeiten des Fachkräftemangels die Zahl der Hartz-4-Bezieher auch noch steigen kann. Dieser Luxus gehört meines Erachtens abgeschafft.

      • PaulusHallenser schwurbelt mal wieder... sagt:

        Lerne lesen und beim Thema bleiben. Wie die Zahl der H4-Bezieher steigen kann? Indem man ukrainische Flüchtlinge mit ins System holt.

        • Diskreter Hinweis. Macht euch ruhig weiter zum Obst sagt:

          Es gibt keine H4-Empfänger (mehr).

          • Etikettenschwindel sagt:

            Sonst hast du nichts zum Thema beizusteuern?

          • Diskreter Hinweis. Macht euch ruhig weiter zum Obst sagt:

            Und Du?

            PS: Hartz IV gibt es nicht mehr. Also ist diese Diskussion darüber lächerlich, es sei denn man will sich beklagen, „was mal war“. Wird aber nicht, sondern es wird fleißig behauptet, was Hartz IV aktuell beinhaltet und was nicht.

            Schwierig, oder? 🙂

          • Arno D sagt:

            Ist und bleibe im Volksmund „Hartz 4“ nur 2023 umbenannt in „Bürgergeld“.

          • Diskreterer Hinweis sagt:

            In dem Artikel geht es um 2022 und da gab es wohl noch HartzIV.

          • jep sagt:

            Das weiß der Hinweis-Obstler selber, aber er stellt sich halt extra dumm, der Troll.

          • Diskreter Hinweis. Macht euch ruhig weiter zum Obst sagt:

            Das kannst Du gerne machen, Arno D., ist ja auch nicht verboten. Du kannst auch ein Moped ein Motorrad nennen. Ist zwar beides ähnlich, auch vom Zweck, aber eben nicht dasselbe und damit auch nicht richtig. Auto hieß auch mal im Volksmund „Pferdelose Kutsche“, auch das darfst Du weiterhin sagen, machst Dich aber eben auf Dauer zum Obst.

            Wer sich für die „paar Unterschiede“ interessiert, bitteschön:

            https://praxistipps.focus.de/buergergeld-statt-hartz-iv-das-sind-die-unterschiede_150627

          • Diskreterer Hinweis sagt:

            @Diskreter Hinweis. Macht euch ruhig weiter zum Obst
            Lenk nicht ab!

          • @hinweisender Obstler sagt:

            An der KdU hat sich trotzdem NICHTS geändert.

          • @Diskreterer Hinweis sagt:

            Noch mal für Dich ein Auszug aus meiner Anmerkung vom 17.01., 08.29 Uhr:

            „…es sei denn man will sich beklagen, „was mal war“. Wird aber nicht, sondern es wird fleißig behauptet, was Hartz IV aktuell beinhaltet und was nicht.“

            Die Kommentatoren schreiben nicht „…es wurde..“, sondern „..es wird…“. Gegenwart. Damit falsch. Eigentlich ganz einfach.

          • Diskreterer Hinweis sagt:

            Auf dem Kommentar hab ich nicht reagiert, sondern auf
            „Diskreter Hinweis. Macht euch ruhig weiter zum Obst 16. Januar 2023 um 17:38 Uhr
            Es gibt keine H4-Empfänger (mehr).“

          • Diskreterer Hinweis sagt:

            „Die Kommentatoren schreiben nicht „…es wurde..“, sondern „..es wird…“. Gegenwart. Damit falsch. Eigentlich ganz einfach.“
            Welche Kommentatoren?
            Bring dafür mal bitte ein Beispiel!

    • Ich sagt:

      So viel Unwissenheit in einem Beitrag….

      Künstlich niedrig gerechnet wird da was genau? Vielleicht einfach mal Google bemühen wie die Daten/Angemessenheiten ermittelt werden?!

      Kaltmiete und Betriebskosten werden nicht erst seit dem SGB II zusammen gerechnet. Und selbige kannst du sehr wohl beeinflussen, oder kannst du z.B. den Wasserverbrauch nicht ändern?

      Gekürzt wird erst nach einem Anhörungsverfahren und logisch wird die Kaltmiete gekürzt, weil deine Wohnung dann im Summe zu teuer ist. Was soll denn sonst gekürzt werden? Oder soll einfach jede Wohnung bezahlt werden?

      Kommt es zu einer Rückerstattung und du bist gekürzt, wird eben nicht (die komplette) Rückerstattung angerechnet. Der Teil den du selbst gezahlt hast (aus deiner Kürzung) wird nicht angerechnet. Das Jobcenter hält also nicht die Hand auf, sondern verlangt (im Fall keiner Kürzung) einfach nur das zurück, was es dir zu viel gezahlt hat!

      Und die Heizkosten sind nicht unbeeindruckt vom baulichen Zustand. Ich empfehle dir einfach mal den Bundesheizkostenspiegel zu lesen und vielleicht die Zusammenhänge in den Höhen zu erkennen (unabhängig davon ob man es nun für sinnvoll findet sich am Bundesheizkostenspiegel zu orientieren).

      Man sollte vielleicht bei all dem „aber das ist viel zu wenig“ nicht vergessen, dass es eine Grundsicherung (die eigentlich nur zur Überbrückung zurück ins Arbeitsleben gedacht war) handelt und man dieses Geld mehr oder minder ohne Gegenleistung bekommt. Und die die Arbeiten gehen dies finanzieren.

      • lesen lernen sagt:

        „…und logisch wird die Kaltmiete gekürzt, weil deine Wohnung dann im Summe zu teuer ist. Was soll denn sonst gekürzt werden?“

        Wie doof stellen sich manche eigentlich…? Was sonst gekürzt werden kann, sind natürlich die kalten Nebenkosten, denn die sind – zumindest theoretisch – vom Mieter beeinflussbar. Soviel also zu deiner „Logik“.

        „Kaltmiete und Betriebskosten werden nicht erst seit dem SGB II zusammen gerechnet.“

        Ja und, was willst du damit sagen? Das macht die Angelegenheit nicht gerechter. Es dient nur dazu, besser kürzen zu können.
        Früher waren sogar noch die Heizkosten mit dabei. Ein Verbrauch unterhalb der festgelegten Grenzen bei HK oder kalten NK führte aber trotzdem nicht zum Ausgleich bei einem der beiden anderen Posten, wenn dort die Kosten höher lagen als erlaubt. Auch das war eine perfekt ersonnene Kürzungsfalle.
        Hinzu kommt noch die stets sehr nachzüglerische Anpassung der akzeptierten KdU-Obergrenzen an das sehr dynamisch nach oben schnellende Mietenniveau deutschlandweit sowie die Verteuerung der Nebenkosten.

        Eine zusätzliche Falle ist selbstverständlich auch weiterhin, dass der vorhandene Wohnungsbestand natürlich nicht für die idiotischen Vorgaben des 2005 eingeführten Hartz IV-System passende Wohnungen bietet. Er wurde ja auch nicht dafür gebaut, einem engen bürokratischen Korsett zu entsprechen.
        Das fängt schon bei der akzeptierten Größe an, die für Single-Hartzer bei 45qm bis max. 50qm liegt. Viele Wohnungen haben aber etwas mehr als die 50qm, so dass ein Großteil der Wohnungen für einen geplanten Umzug rausfällt.
        Und nein, bei 4 Millionen Hartzern und heute ebensovielen Bürgergeldempfängern und Aufstockern ist das auch kein Randproblem von irgendwelchen Minderheiten.

        • Ich sagt:

          Und das ändert dann genau was? Was bringt es dir, wenn nur die Nebenkosten gekürzt werden, statt der Kaltmiete? Das Ergebnis ist das selbige…
          Und auch zum 2. Absatz, wo genau macht es das kürzen besser/einfacher? Zumal, einerseits willst du eine Trennung zwischen Kaltmiete und Betriebskosten, beschwerst dich aber einen Satz später, dass ein Ausgleich zwischen Betriebskosten und Heizkosten nicht möglich war. Was denn nun?

          Wie sieht denn deine Lösung aus? Egal wie hoch die Miete ist, das Jobcenter übernimmt sie? Oder passt wöchentlich die Richtlinie an? Vielleicht sogar mittels Glaskugel um zukünftige Steigerungen vorab zu berücksichtigen?

          Nebenbei, wenn es keine Wohnungen gibt, die dem bösen bürokratischem Korsett passen, werden deine tatsächlichen Kosten weiter übernommen.

          Auch fällt eine minimal größere Wohnung nicht raus, solange die Kosten im Rahmen sind.

          Ich sage nicht, dass das System ideal ist, aber es kann eben auch nicht sein, dass alles unbegrenzt übernommen wird. Wie bereits gesagt, es ist ein Existenzminimum und es wird von allen Arbeitenden bezahlt.

          • bin gespannt sagt:

            Regt der sich ernsthaft auf, weil er jeden Monat über 500 Euro geschenkt bekommt, dazu die Wohnung noch gratis obendrauf?

          • Realität sagt:

            „Und das ändert dann genau was? Was bringt es dir, wenn nur die Nebenkosten gekürzt werden, statt der Kaltmiete? Das Ergebnis ist das selbige…“

            Welchen Sinn hat es denn, im ALG2-Bescheid die vom Mieter nicht beeinflussbaren Kaltmietkosten, anstatt die kalten Nebenkosten zu reduzieren? Warum zieht man zu hohe Kosten nicht da ab, wo jährliche Schwankungen zu erwarten sind, da verbrauchsabhängig? Das ist nicht Dummheit oder Zufall, sondern Hinterlist.
            Es ist ohnehin eigentlich unsinnig, 2 Posten von 3, die bei einem Mietverhältnis anfallen, zusammenzufassen, es sei denn, der Sinn besteht darin, die Empfänger besser um ihr Recht bringen zu können und die wie stets nur halb informierte breite Öffentlichkeit besser täuschen zu können.
            Wer von denen, die nicht davon betroffen sind und deshalb meist keine Ahnung haben, findet denn 335€ „Miete“ zu niedrig angesetzt? Dass damit nicht nur die Kaltmiete, sondern eben AUCH auch die kalten Nebenkosten gemeint sind, geht schnell unter. Da sind den ewigen Hetz- und Neiddebatten Tür und Tor geöffnet, wie man ja hier auch regelmäßig lesen kann.
            Und nun schau mal, wieviel Wohnungen bis max. 50qm für 335€ bruttokalt in Halle zu haben sind. Vor allem unter denen, die man als Wohnung bezeichnen kann, also nicht größere Abstellkammern, Wohnklos oder WG-Zimmer. Ja, auch Hartzer (neudeutsch Bürgergeldler) und Aufstocker sind Menschen, die ein vernünftiges Zuhause brauchen. Wir wollen doch niemanden diskriminieren, oder?

            „Und auch zum 2. Absatz, wo genau macht es das kürzen besser/einfacher? Zumal, einerseits willst du eine Trennung zwischen Kaltmiete und Betriebskosten, beschwerst dich aber einen Satz später, dass ein Ausgleich zwischen Betriebskosten und Heizkosten nicht möglich war. Was denn nun?“

            Eine Zusammenfassung von Mietposten ist nur sinnvoll, wenn es einen Ausgleich zwischen über- und unterschrittenen Grenzen gibt.
            Es gab aber zwischen den schwankenden Kosten für Heizung und NK keinen Ausgleich. War ein Posten darüber, wurde bis zur zulässigen Grenze gekürzt, war der andere Posten unter der zulässigen Grenze, wurde nur der genehmigt, nicht aber etwa der Spielraum für die höheren Kosten des anderen Postens genutzt. DAS ist unlogisch und ungerecht. Inzwischen hat man die Heizkosten (warum auch immer, das wurde öffentlich nicht diskutiert) rausgenommen. Der Verbleib der KM und der NK in einer Berechnungseinheit ist aber genauso unsinnig und ungerecht und sollte aufgehoben werden.

            „Wie sieht denn deine Lösung aus? Egal wie hoch die Miete ist, das Jobcenter übernimmt sie? Oder passt wöchentlich die Richtlinie an? Vielleicht sogar mittels Glaskugel um zukünftige Steigerungen vorab zu berücksichtigen?“

            Eine automatische Anpassung an das ständig steigende Mietniveau wäre wohl nicht zuviel verlangt. Unterbleibt dies, läuft es auf eine schleichende Kürzung hinaus – und das bei der ärmsten Bevölkerungsgruppe. Es heißt nicht ohne Grund ExistenzMINIMUM, das (auch laut Bundesverfassungsgericht) nicht unterschritten werden soll. Das tut es aber, wenn die Mietkosten steigen, aber nicht entsprechend berücksichtigt werden.

            „Nebenbei, wenn es keine Wohnungen gibt, die dem bösen bürokratischem Korsett passen, werden deine tatsächlichen Kosten weiter übernommen.“

            Werden sie höchstens für ein halbes Jahr – und dann? Außerdem ist ein Wohnungswechsel generell kaum noch möglich, wenn es kaum Wohnungen gibt, die dem bürokratischen Korsett entsprechen.
            Was spricht eigentlich dagegen, die Mietangelegenheiten wie früher der Eigenregie der Arbeitslosen zu überlassen? So war es nämlich vor der Einführung von Hartz IV. Haben viele schon vergessen oder hatten sowieso noch nie davon Ahnung. Arbeitslose bekamen Geld zum Leben und wo es für die Miete nicht reichte, gab es Wohngeld nach ausführlichen Tabellen auf Antrag. Aber warum einfach und praktisch, wenn es auch umständlich, bürokratisch und ungerecht geht, nicht wahr? Ausufernde sinnlose Bürokratie kostet übrigens zusätzlich, das könnte man sich alles ersparen. Aber offensichtlich ist das gar nicht gewollt. Man lässt sich die Gängelung der Arbeitslosen und Aufstocker gern was kosten.

            „Auch fällt eine minimal größere Wohnung nicht raus, solange die Kosten im Rahmen sind.“

            Das hängt aber von der Tageslaune des jeweiligen Sachbearbeiters ab, dem so noch ein schöner Spielraum zur Gängelung der „Kunden“ gegeben wird. Rechtsstaat ist was anderes…

            „Ich sage nicht, dass das System ideal ist, aber es kann eben auch nicht sein, dass alles unbegrenzt übernommen wird. Wie bereits gesagt, es ist ein Existenzminimum und es wird von allen Arbeitenden bezahlt.“

            Von unbegrenzt war nicht die Rede, aber an die Realität muss es schon angepasst sein, wenn es keine Unterschreitung des MINIMUMS geben soll.

          • bin gespannt sagt:

            @ Realität

            Rund 10% der Wohnungen in Halle kosten kalt 270 Euro da sind 60 Euro für die kalten Nebenkosten übrig. Wir reden hier von 1 bis 3 Zimmer Wohnungen.

            https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/sachsen-anhalt/halle-saale/wohnung-mieten?price=-270.0&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list

            Wo ist das Problem?

            Und die 330 Euro steigen auch stetig. Vor 10 Jahren gab es weniger als Miete geschenkt!

          • nachgeschaut sagt:

            Etwas über 40 Wohnungen, die mehr als 34qm haben und zusammen mit den Nebenkosten etwa 335€ brottokalt entsprechen. Kleiner ist kaum als Wohnung zu bezeichnen und deine angnommenen Nebenkosten sind mit 60€ zu knapp kalkuliert.
            Das sind nicht „10% der Wohnungen in Halle“.

          • bin gespannt sagt:

            @ nachgeschaut

            Es geht nicht darum was du als Wohnung definierst oder sonst irgend ein 5 Jähriger.

            Es gibt Wohnungen die haben weniger als 30qm und sind trotzdem Wohnungen.

            Hast du auch den Bestand der Wohnungen mit einbezogen die vermietet sind oder leben die Bürgergeldler alle in zu teuren Wohnungen oder auf der Straße?

  3. Jim Knopf sagt:

    Bei Jobcenter gibt Es auch Sondervermögen auf Antrag .

  4. Ich sagt:

    @Realität

    „Welchen Sinn hat es denn, im ALG2-Bescheid die vom Mieter nicht beeinflussbaren Kaltmietkosten, anstatt die kalten Nebenkosten zu reduzieren? Warum zieht man zu hohe Kosten nicht da ab, wo jährliche Schwankungen zu erwarten sind, da verbrauchsabhängig? Das ist nicht Dummheit oder Zufall, sondern Hinterlist.
    Es ist ohnehin eigentlich unsinnig, 2 Posten von 3, die bei einem Mietverhältnis anfallen, zusammenzufassen, es sei denn, der Sinn besteht darin, die Empfänger besser um ihr Recht bringen zu können und die wie stets nur halb informierte breite Öffentlichkeit besser täuschen zu können.
    Wer von denen, die nicht davon betroffen sind und deshalb meist keine Ahnung haben, findet denn 335€ „Miete“ zu niedrig angesetzt? Dass damit nicht nur die Kaltmiete, sondern eben AUCH auch die kalten Nebenkosten gemeint sind, geht schnell unter. Da sind den ewigen Hetz- und Neiddebatten Tür und Tor geöffnet, wie man ja hier auch regelmäßig lesen kann.
    Und nun schau mal, wieviel Wohnungen bis max. 50qm für 335€ bruttokalt in Halle zu haben sind. Vor allem unter denen, die man als Wohnung bezeichnen kann, also nicht größere Abstellkammern, Wohnklos oder WG-Zimmer. Ja, auch Hartzer (neudeutsch Bürgergeldler) und Aufstocker sind Menschen, die ein vernünftiges Zuhause brauchen. Wir wollen doch niemanden diskriminieren, oder?“

    – Du solltest dich vielleicht erstmal belesen. Bruttokaltmiete ist nichts, was mit dem SGB II erfunden wurde. Und auch nochmal die Frage, was daran ist Hinterlist? Was genau ändert es, ob die Kürzung bei der Kaltmiete oder eben bei den Betriebskosten vorgenommen wird? Ist das Ergebnis in Summe ein anderes? Ich denke nicht.
    Jeder, der nicht nur die Summen der Richtlinie liest, sieht, dass es um Kaltmiete + Nebenkosten geht. Habe mir tatsächlich mal den Spaß gemacht und geguckt. Bei Immo bekomme ich da einige Wohnungen angezeigt. Klar, da sind auch einige mit um die 30-35qm dabei, aber nochmal: es ist ein Minimum und quasi kostenlos. Das da einfach Abstriche gemacht werden müssen, ist doch klar, oder? Hat meiner Meinung auch weniger mit Diskriminierung zu tun, sondern mit dem System als solches. Will ich z.B. gern ein Haus haben (überspitztes Beispiel) und mein Lohn reicht nicht, habe ich entweder a) Pech gehabt oder b) muss eben einen Job mit mehr Vergütung suchen. Gerade auch dein Beispiel mit der WG. Warum wohnen denn viele Studenten in einer WG? Aus Kostengründen.

    „Eine Zusammenfassung von Mietposten ist nur sinnvoll, wenn es einen Ausgleich zwischen über- und unterschrittenen Grenzen gibt.
    Es gab aber zwischen den schwankenden Kosten für Heizung und NK keinen Ausgleich. War ein Posten darüber, wurde bis zur zulässigen Grenze gekürzt, war der andere Posten unter der zulässigen Grenze, wurde nur der genehmigt, nicht aber etwa der Spielraum für die höheren Kosten des anderen Postens genutzt. DAS ist unlogisch und ungerecht. Inzwischen hat man die Heizkosten (warum auch immer, das wurde öffentlich nicht diskutiert) rausgenommen. Der Verbleib der KM und der NK in einer Berechnungseinheit ist aber genauso unsinnig und ungerecht und sollte aufgehoben werden.
     da bin ich durchaus bei dir. Sinnvoller und auch einfacher wäre eine Gesamtsumme und diese ist angemessen. Die Aufteilung dieser wäre dann egal. Da die Kosten aber teilweise in keinem Zusammenhang stehen, ist wohl eine Trennung vorgenommen wurden.
    Eine automatische Anpassung an das ständig steigende Mietniveau wäre wohl nicht zuviel verlangt. Unterbleibt dies, läuft es auf eine schleichende Kürzung hinaus – und das bei der ärmsten Bevölkerungsgruppe. Es heißt nicht ohne Grund ExistenzMINIMUM, das (auch laut Bundesverfassungsgericht) nicht unterschritten werden soll. Das tut es aber, wenn die Mietkosten steigen, aber nicht entsprechend berücksichtigt werden.“

    – Ich glaub du stellst dir die Ermittlung der angemessenen Werte sowie deren Anpassung sehr einfach vor. Befrage bitte Google mal zu dem Verfahren wie die Mieten ermittelt werden. Da ist nichts mit mal fix automatisch anpassen. Wie soll die Prüfung da, sowohl in die Zukunft, als auch rückwirkend erfolgen? Monatlich wechselnde Werte?

    „Werden sie höchstens für ein halbes Jahr – und dann? Außerdem ist ein Wohnungswechsel generell kaum noch möglich, wenn es kaum Wohnungen gibt, die dem bürokratischen Korsett entsprechen.
    Was spricht eigentlich dagegen, die Mietangelegenheiten wie früher der Eigenregie der Arbeitslosen zu überlassen? So war es nämlich vor der Einführung von Hartz IV. Haben viele schon vergessen oder hatten sowieso noch nie davon Ahnung. Arbeitslose bekamen Geld zum Leben und wo es für die Miete nicht reichte, gab es Wohngeld nach ausführlichen Tabellen auf Antrag. Aber warum einfach und praktisch, wenn es auch umständlich, bürokratisch und ungerecht geht, nicht wahr? Ausufernde sinnlose Bürokratie kostet übrigens zusätzlich, das könnte man sich alles ersparen. Aber offensichtlich ist das gar nicht gewollt. Man lässt sich die Gängelung der Arbeitslosen und Aufstocker gern was kosten.“

    – Falsch. Erstens ist es mindestens ein halbes Jahr und 2. Ist eine Kürzung nur möglich, wenn ein entsprechend angemessener Wohnraum vorhanden ist. Wohnst du also z.B. mit 5 Personen in einer 5 Raum Wohnung die zu teuer ist und es gibt keine angemessene 5 Raum Wohnung, wird deine tatsächliche Miete übernommen. Gibt es aber z.B. Wohnungen für 1 Person (ob die dir nun gefallen oder nicht, spielt keine Rolle), wird nach der Frist gekürzt.
    Hast du dir die Wohngeldtabellen mal angesehen? Ist dir dabei vielleicht etwas aufgefallen? Wenn nicht, schau dir einfach mal beide Tabellen an.

    „Das hängt aber von der Tageslaune des jeweiligen Sachbearbeiters ab, dem so noch ein schöner Spielraum zur Gängelung der „Kunden“ gegeben wird. Rechtsstaat ist was anderes…“

    -Nimms mir nicht übel, aber es schwillt schon sehr die „die Bösen dort benachteiligen immer uns“ mit. Auch dafür gibt es Anweisungen (kann man ebenfalls googlen) und hat wenig mit Gängelung zu tun.

    „Von unbegrenzt war nicht die Rede, aber an die Realität muss es schon angepasst sein, wenn es keine Unterschreitung des MINIMUMS geben soll.“

    – Die Angemessenen Werte werden regelmäßig angepasst. Vielleicht nicht in dem Rahmen der dir gefällt, aber es findet eine statt. Nebenbei, oft auch rückwirkend.

    Aber ich denke das reicht hier nun. Du hast deine Meinung und für dich scheint es so unfair. Versuch einfach mal beide Seiten zu sehen. In Deutschland gibt es eine Grundsicherung, die einem quasi ohne Gegenleistung, Geld gibt. Ebenso ein Dach über den Kopf. Sich dann darüber permanent zu beschweren, finde ich persönlich befremdlich. Auch unter dem Aspekt, dass andere genau dieses Geld durch ihre Steuern erwirtschaften.