Sachsen-Anhalt zählt beim Promotionsrecht für Hochschulen zu den Vorreitern in Deutschland
Seit Sommer 2021 kann in Sachsen-Anhalt der Doktorgrad nicht nur an Universitäten, sondern auch an Promotionszentren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erworben werden. Sachsen-Anhalt war das zweite Bundesland nach Hessen, das den Hochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht hat. Bei der 100. BundesDekaneKonferenz Wirtschaftswissenschaften, die am Donnerstag und Freitag in Frankfurt am Main stattfand, stand das Thema „Promotionsrecht an HAW in Deutschland“ im Mittelpunkt der Tagung. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat dort das in Sachsen-Anhalt entwickelte Modell vorgestellt, eine erste Bilanz gezogen und mit den Teilnehmern diskutiert. Er zeigte sich mit dem Start der Promotionszentren im Land zufrieden und sieht eine parallele Entwicklung in weiteren Bundesländern.“Die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland ist eine ebenso sinnvolle wie notwendige Fortentwicklung unseres Wissenschaftssystems; und Sachsen-Anhalt gehört hierbei zu den Vorreitern“, betonte Willingmann. „Wir erkennen mit dem eigenständigen Promotionsrecht den hohen Forschungsanspruch unserer Hochschulen an, erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit im Ringen um die besten Köpfe und schaffen für Graduierte größere Chancengerechtigkeit.“
Seit 2021 gibt es an den vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften – den ehemaligen Fachhochschulen – in Sachsen-Anhalt drei Promotionszentren sowie zwei hochschulübergreifende Promotionszentren. Aktuell sind dort 28 Promovenden zugelassen, die ihre Doktorarbeiten schreiben und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen betreut werden. „Schon nach vergleichsweise kurzer Zeit gibt uns die Resonanz auf das Angebot Recht“, erklärte Willingmann. „Ich gehe nicht nur davon aus, dass in den kommenden Jahren noch deutlich mehr junge Menschen auch an den HAW zum Doktorgrad geführt und deren wissenschaftliche Arbeiten die fachlichen Diskussionen bereichern werden.“
Die Möglichkeit, den Doktorgrad an Hochschulen zu erwerben, wurde durch das 2020 grundlegend novellierte Hochschulgesetz des Landes und eine darauf basierende Verordnung des Ministers vom Mai 2021 geschaffen. Laut dieser Verordnung können forschungsstarke Bereiche an HAW oder deren Zusammenschlüsse ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten und so den Doktorgrad auf Grundlage einer Dissertation und entsprechender Prüfung selbst verleihen. Voraussetzung für ein Promotionszentrum ist, dass mindestens sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen hinreichend intensive Forschungsaktivitäten nachweisen. Die Förderung und Betreuung der Promovenden erfolgt in Promotionszentren, die sowohl innerhalb einer Hochschule als auch hochschulübergreifend eingerichtet werden können. Auf dieser Grundlage wurden an den vier sachsen-anhaltischen Hochschulen im Sommer 2021 fünf Promotionszentren eingerichtet, an denen insgesamt 87 Professorinnen und Professoren beteiligt sind.
Einführung des Promotionsrechts für HAW ist bundesweit ein Thema
Die Einführung des Promotionsrechts für Hochschulen steht auch in anderen Bundesländern auf der Agenda. Berlin ist Sachsen-Anhalt und Hessen bereits gefolgt und hat entsprechende Regelungen im Herbst 2021 eingeführt. Der Freistaat Bayern strebt die Einführung mit der anstehenden Hochschulgesetznovelle ebenfalls an, Brandenburg und Bremen prüfen den Schritt. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gehen den Weg über die Einrichtung eines hochschulübergreifenden Promotionskollegs beziehungsweise eines Hochschulverbunds. Skepsis herrscht aktuell noch in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz will die Einführung auf Basis der Erfahrungen anderer Bundesländer prüfen.
„Ich gehe davon aus, dass die flächendeckende Einführung des Promotionsrechts nur eine Frage der Zeit sein wird“, erklärte Willingmann. „Und dieser Schritt ist richtig, denn neben einer Stärkung des Innovationsgeschehens kann auch dem Fachkräftemangel begegnet und zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen beigetragen werden – insbesondere in jenen Fächern, die ausschließlich an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gelehrt werden.“
Jetzt müsste es nur noch genug Arbeitsplätze für Promovierte in Sachsen-Anhalt geben. So schafft man wieder nur einen Bewerberüberhang.
Die GAMMLER wollen gar nicht arbeiten, die wollen nur GAMMELN !!!
Es ist aber auch durchaus vorstellbar, dass ein promovierter Abwassertechniker, Umweltingenieur oder Biotechnologe aus einer HAW schneller im regionalen Arbeitsangebot fündig wird, als ein Soziologe, Ökologe oder Indologe (Dr. yoga?) der Universitäten.
Genauso ist es !
Die Geschwätzwissenschaftler werden uns noch lange auf der Tasche liegen.
Aber die mussten sich ja „verwirklichen“, egal ob Bedarf oder nicht.
Dr. GAMMLER
Wieder wird akademisch abgewertet.
Erst wird das Diplom abgeschafft jetzt die Promotion entwertet.
Deutschland schafft sich in jeder Hinsicht ab.
Unser Bildungssystem ist am Boden.
„Harmonisiert“ und verschlimmbessert bis zur Unkenntlichkeit.
Es ist absolut lächerlich, den Fachhochschulen das Promotionsrecht zu geben, aber den Spitzenforschungseinrichtungen wie Max Planck, Helmholtz oder Leibniz nicht. FHs sind wissenschaftlich normalerweise nicht auf Promotionsniveau, es ist auch nicht sinnvoll. Wird hier aber gemacht, da Minister Willingmann von der FH kommt und meint es wäre fürs Ego der FHs gut. Die Verwässerung der Promotion nimmt er in Kauf. Man mag argumentieren, auch an der Uni gibt es verwässerte Promotionen und für die lächerlichen Medizinerpromotionen stimmt das auch. Aber sich immer am unteren Ende orientieren nutzt letztlich niemanden, zumal wenn gleichzeitig die Spitzenforschungsinstitue (MPI, Leibniz etc.) nicht selbst promovieren dürfen. Verkehrte Welt. Laßt den Unis was den Unis ist, und die FH (HAW) was der FH ist.
Willigmann ist mittlerweile nur noch ein magdeburger Bürschchen.
Der macht was Trümper ihm sagt. LOL