Schulen und Kitas dicht, kein Terminshopping mehr: die Notbremse für Halle greift ab Samstag
In Halle (Saale) greift ab Samstag die sogenannte “Bundesnotbremse”. Die Stadtverwaltung hat dazu die die entsprechende Verordnung bekannt gegeben.
Darin heißt es zum Beispiel, dass die “Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen untersagt” ist. “Für Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 (= Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte) und Nr. 2 (= die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege) lfsG gilt die Untersagung entsprechend.”
Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Schulen/Hochschulen:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, ist an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie an Hochschulen ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht untersagt. Ausnahmen sind grundsätzlich erlaubt für Abschlussklassen und Abschlussprüfungen sowie für Förderschulen.
Für Halle (Saale) gilt: Die Schulen und Hochschulen in der Stadt müssen ab Montag in den Distanzunterricht wechseln. In Abschlussklassen wird der Präsenzunterricht als Wechselunterricht durchgeführt. Abschlussprüfungen finden wie geplant statt. Eine Notbetreuung wird sichergestellt und kann in Anspruch genommen werden insbesondere von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern alleinerziehend Berufstätiger und von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Informationen zu den Regelungen zur Notbetreuung finden Sie hier.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie hier.
- Kitas:
Regelung: Es gelten dieselben Regelungen wie für den Schulbetrieb.
Für Halle (Saale) gilt: Die Kindereinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Analog zu den Schulen gilt: Eine Notbetreuung wird sichergestellt und kann in Anspruch genommen werden insbesondere von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern alleinerziehend Berufstätiger und von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Informationen zu den Regelungen zur Notbetreuung finden Sie hier.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie hier.
- Kontaktbeschränkungen:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag: Zusammenkünfte sind nur gestattet im eigenen Hausstand plus eine weitere Person einschließlich der zu dieser Person gehörenden Kinder.
Für Halle (Saale) gilt: Die Regelung wird umgesetzt. Es gelten aber die im Gesetz formulierten Ausnahmen – z. B. zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht oder im Rahmen von Trauerfeiern.
- Ausgangsbeschränkungen:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, darf ab dem übernächsten Tag die Wohnung oder Unterkunft zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht verlassen werden.
Für Halle (Saale) gilt: Die Regelung wird umgesetzt. Ausnahmen sind bei gewichtigen Gründen erlaubt. Darunter fallen laut Gesetz zum Beispiel die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, die Berufsausübung, die Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrechten, die Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Versorgung von Tieren.
- Ladengeschäften und Märkte:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, ist die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt. Ausnahmen gelten in Branchen zur Deckung des Alltagsbedarf (z.B. Lebensmittelhandel, Apotheken etc.). Hier gelten Maskenpflicht und Zulassungsbeschränkungen entsprechend der Verkaufsfläche. Das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) bleibt in allen Branchen erlaubt. Das Einkaufen nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, sofern der Kunde ein negatives Testergebnis vorweisen kann und ein Kontaktdatenerfassung erfolgt.
Für Halle (Saale) gilt: In allen geschlossenen Verkaufsräumen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Es gelten folgende Zulassungsbeschränkungen: bis 800 Quadratmeter ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Über 800 Quadratmeter ein Kunde pro 40 Quadratmeter. „Click & Meet“ ist angesichts der Inzidenz aktuell nicht erlaubt.
- Gaststätten:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, müssen Gaststätten das Angebot zum Verzehr vor Ort einstellen.
Für Halle (Saale) gilt: Die Bewirtung vor Ort in Gaststätten ist nicht gestattet. Erlaubt bleibt das Ausliefern von Speisen und Getränken. Der Verkauf zum Mitnehmen ist ebenfalls gestattet, muss aber in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen eingestellt werden.
- Öffentlicher Personen-Nahverkehr:
Regelung: Bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, sind Fahrgäste des ÖPNV verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, der bisher geltende medizinische Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend.
Für Halle (Saale) gilt: Die Regelung greift auch in den Fahrzeugen der Havag. In der ersten Woche der Umsetzung wird die Havag Fahrgäste mit nicht ausreichendem Mund-Nasen-Schutz informieren und belehren. Vertragsstrafen werden in der ersten Woche der Umsetzung noch nicht ausgesprochen.
- Sport:
Regelung: Sport darf als kontaktloser Individualsport ausgeübt werden. Dies kann allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erfolgen. Zudem dürfen Berufssportler sowie Leistungssportler mit Kaderstatus ihren Sport ausüben. Kinder bis 14 Jahren dürfen Sport in Gruppen von bis zu fünf Personen betreiben. Voraussetzung: Dies erfolgt kontaktlos und im Freien. Übungsleiter müssen zudem auf Anforderung ein negatives Testergebnis vorweisen.
- Zoo:
Regelung: Zoologische und Botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche öffnen, sofern angemessene Schutz- und Hygienekonzepte existieren.
Für Halle (Saale) gilt: Der Zoo wird am Samstag, 23. April 2021, wieder öffnen. Besucher müssen einen negativen Schnelltest vorweisen. Dafür wird der Zoo eine eigene Schnelltest-Station einrichten.
In der Anlage hat Herr Wiegand unterschrieben. Was ist das denn?
da steht „i.V.“ 😉
So etwas gibt es nur im Kreml. Egal wer President ist.
Im Hintergrund gibt es nur einen President in Russland.
Deshalb keine Sorge. 😉
Da hat ein Impfvordrängler unleserlich in Vertretung für seinen Restimpfstoffbeschaffer unterschrieben.
Zu zweit in einer lauen Sommerncht spazierengegen – tödlich!
Sich morgens zu zig anderen in die Straßenbahn quetschen und den ganzen Tag im Mehrpersonenbüro arbeiten – ungefährlich.
Willkommen in Absurdistan!
Spazierengehen mit Maske wäre sicher kein Problem.
Wann warst du das letzte Mal arbeiten? Wann warst du das letzte Mal nachts spazieren?
Maske an der frischen Luft gehört zu den Dämlichkeiten von 2020ff, von denen unsere falsch beratene GroKo ums Verrecken nicht abrücken will.
Es geht um die Vermeidung des Ansteckens.
Wann warst du das letzte Mal arbeiten? Wann warst du das letzte Mal nachts spazieren?
Die Ansteckung muss da vermieden werden, wo sie am wahrscheinlichsten ist. Nur da ist eine Maskenpflicht mit Gesundheitsschutz zu rechtfertigen. Alles andere ist übergriffig, rechtswidrig und führt eher zu Verdruss und Widerstand.
Es fängt, besser gesagt finge damit an, das die zuständigen Stellen, Gesundheitsämter, Gesundheitsministerien, RKI, alle erforderlichen Daten erheben und auswerten, die es ermöglichen könnten herauszufinden, wo und unter welchen Bedingungen die Ansteckungen am häufigsten passieren. Welche Berufsgruppen, welche Arbeitsplätze, welche sozialen Verhältnisse, welche Wohnverhältnisse usw.
Und es ist niemandem verboten, Masken auch freiwillig zu tragen.
Eine Maskenpflicht ist nur dort sinnvoll, wo die Wahrscheinlichkeit, dass sie ignoriert wird, nicht bei nahe 100% liegt. Das ist bei nächtlichen Spaziergängen wie allen nächtlichen Freizeitbetätigungen aber nunmal der Fall.
Kann eine Maskenpflicht nicht (sinnvoll) durchgesetzt werden, müssen andere, strengere Maßnahmen ergriffen werden. Da leiden dann frisch Verliebte drunter, aber die können bis 21 Uhr spazieren gehen. Danach haben sie sicher sowieso anderes vor.
Deine ausgedachten Beispiele sind sinnlos. Deine fehlende Antwort auf
„Wann warst du das letzte Mal arbeiten? Wann warst du das letzte Mal nachts spazieren?“
beweist das.
DU bist mit „Spazierengehen mit Maske“ angekommen, nicht ich.
Hier geht es nicht um tödlich oder nicht. Hier geht es auch nicht darum ob das Virus 22 Uhr plötzlich gefährlicher ist, wie Covidioten gerne pseudoironisch anmerken. Es geht darum wie man den R-Wert um die benötigten Prozente drücken kann mit den am wenigsten einschneidenden Maßnahmen. Klar, wir könnten morgen ÖPNV, Schulen, Kitas, Büros und alle Läden dicht machen, wäre super effektiv aber dann wird es auch zeitnah unangenehm.
Die Maßnahmen der sogenannten Notbremse sind sicher auch nicht toll und für die gefühlt mindestens 83 Millionen Nachtjogger ganz tragisch aber vermutlich 50% tangiert die Ausgangsbeschränkung gar nicht und 49,x% werden ihren Tagesablauf problemlos anpassen können. Die paar Leute die natürlich durchgehend bis 24 Arbeiten und leider nur ab da Zeit zum Joggen und Spazieren haben, haben natürlich mein volles Mitleid und ich werde sie natürlich in meine nicht stattfindenden Abendgebete aufnehmen.
Öffnungsdatum Zoo: Samstag oder 23. April?
Warum sind Da Förderschule zu reinste kinderverarschung warum dann testen sind ja nicht eure nerven tanzt weiter nach anderen ihre Nasen Kinder tun einen leid
Bei dem Versuch diesen Text zu lesen, bekam ich einen Anfall.
Da steht i.V. = ImpfVordrängler
Die Sache mit dem Sport stimmt leider so nicht ganz.
Was ist mit Baumärkten? Also welche Regelungen gelten dort?
Sind zu schließen
Um Gottes willen, da bricht die Schattenwirtschaft im Bauwesen zusammen. Wie sollen Spahn und Co. denn dann ihre Villen bauen und sanieren?
Wenn du meinst. Dann kannst du Spahn und Co. aber nicht unterstellen, im eigenen Interesse für das Gesetz gestimmt zu haben.
Wieso steht da nichts, ob die 4. Klassen wie Abschlussklassrn behandelt werden? Im Saalekreis machen sie das so und die Bundesnotbremse gibt es her.
wieso fragst du nicht bei der Schule nach?
Was ist mit Fahrschulen? Weiß da jemand was?
Was ist mit Fahrschulen, weiß da jemand was?
Ja, es gibt welche, die wissen das sogar ganz genau: die Fahrschulen. Haben alle Telefon und die meisten auch E-Mail.
Die Fahrschulen werden immer erst kurzfristig informiert, so schlau, dort direkt nachzufragen bin ich selber, also vielen Dank für nichts und ein schönes Wochenende!
Wenn die Fahrschulen nicht wissen, was Sache ist, was nützt dir dann eine anonyme Auskunft in der Kommentarspalte? Lass das lieber mit dem Auto fahren.
Gern geschehen.
Es hätte doch einfach sein können, dass jemand schon eine genauere Info dazu hat, also wo liegt dein Problem? Vielleicht sollte man einfach mal seine Klappe halten, wenn man nichts schlaues zu melden hat?
Ebenfalls sehr gern geschehen!
Das hättest du dann einfach geglaubt. Und dann? Hätte das irgendeinen Einfluss auf die Fahrschule gehabt? Die wissen, ob und wann sie aufmachen. Deswegen sollst du die ja fragen. Alles anderer nützt dir nichts. O Graus, wenn du auch so Auto fährst!
Nun schmoll noch schön.
Was ist jetzt genau dein Problem frag ich mich?Wenn du es nicht weißt, dann sag einfach nichts dazu?!
Du bringst mir gerade keinen Mehrwert!
Warum sollte irgendjemand im Internet genaueres wissen als die betroffenen Fahrschulen selbst? Und selbst wenn: was hätte dieses Wissen dir genützt? Du hättest ja eh erst die Fahrschule deiner Wahl kontaktieren müssen, um zu erfragen, wie es weitergeht. 🙄
Meine Rede. Aber Frieda war wohl einfach nur langweilig.
Da ich nur bei einer Fahrschule in Halle angemeldet bin und nicht bei allen, habe ich nur bei meiner nachgefragt. Die wussten heute Mittag noch nichts weiter. Ich habe einfach, ohne groß daran zu denken, dass sich jemand über diese Frage echauffieren könnte, nachgehakt, weil ich dachte, vielleicht weiß jemand auf Grund von Kontakten was neues?
Es tut mir wirklich leid, dass sich einige Menschen von dieser total normalen Frage angegriffen fühlen.
Das war wirklich nicht meine Absicht!
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und hoffe, dass alle Eure Fragen auf eine nettere Art und Weise beantwortet werden!:)
Och, Friedl, versteh doch endlich, dass dir diese Information einen Scheiß nützt. Deine Fahrschule macht, was deine Fahrschule macht. Deshalb musst du dich nach deiner Fahrschule richten, nicht nach „jemand“ aus dem Internet.
Du bist doch mindestens 15, vermutlich sogar schon 17 Jahre alt. Da sollte es soweit schon reichen. Sonst ist die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug wirklich nichts für dich. Das ist zwar keine Raketenwissenschaft, aber ein bisschen komplexer als das hier ist es dann doch. Was soll das werden, wenn du mal in eine Gefahrensituation kommst? Schmollen hilft da nämlich nüschts. Da braucht man einen klaren Kopf! Bisher kann man den bei dir nicht erkennen.
Also ich verstehe das so: mein Nachbar darf zu meinen 2 Personen Haushalt, aber wir 2 nicht zu ihm?
Was passiert mit den fernöstlichen LKW Touristen die hier regelmäßig einfallen? Volles Polizeiprogramm wie bei Einheimischen oder in den Streichelzoo?
Wolltest du die fernöstlichen LKW-Touristen gerne in deinen 2-Personen-Haushalt einladen? Das muss jetzt leider noch warten.
Na einzeln nacheinander dürfen sie ja kommen. 😉
@ Frieda wenn du einen Führerschein brauchst rufe einfach bei der Zulassungsstelle an und sage welche Klassen du brauchst.