„Staatlicher Schutzauftrag“ – 2G im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt ist Rechtens – Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag eines Textilunternehmens ab

Nur Genesene und Geimpfte dürfen in Sachsen-Anhalt shoppen. Das Oberwaltungsgericht hat den Antrag eines Textilunternehmens abgelehnt. Die Maßnahmen seien Teil des staatlichen Schutzauftrags, so das Gericht, und seien verfassungsrechtlich legitim.
Mitteilung des Gerichts:
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 11. Januar 2022 den Antrag eines Betreibers von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels auf Außervollzugsetzung von § 2a der Fünfzenhten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (15. SARS-CoV-2-EindV) abgelehnt. Diese Bestimmung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte u. a. die Pflicht auf, die in Bezug auf ihre Verkaufsstellen nach der 15. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich auf geimpfte und genesene Personen beschränkte Zugangsberechtigung (2-G-Zugangsmodell) ihrer Kunden zu prüfen.
Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür bietet, den Zugang zu den vom Gesetz erfassten Geschäftsbetrieben und Einrichtungen vom Nachweis der Impfung oder Genesung abhängig zu machen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in bestimmten Situationen den Zugang zu bestimmten Angeboten von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig zu machen, könne aber nur dann wirkungsvoll erreicht werden, wenn der Verordnungsgeber ausdrücklich auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe.
Der Verordnungsgeber habe die von der Antragstellerin beanstandete Zugangsbeschränkung zu Geschäften des Einzelhandels und deren Kontrolle durch die Betreiber auch als notwendig ansehen dürften; insbesondere werde der strenge Verhältnismäßigkeitsvorbehalt voraussichtlich gewahrt. Dazu führt der Senat aus: „Die angegriffenen Maßnahmen dienen der Erfüllung des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden staatlichen Schutzauftrags und damit verfassungsrechtlich legitimen Zwecken. Sie zielen darauf ab, die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen sowie deren exponentielles Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Zwecke.“
Eine andere Einschätzung sei – so der Senat – auch nicht im Hinblick darauf geboten, dass sich nunmehr verstärkt die Omikron-Variante ausbreite, bei der das Robert-Koch-Institut (RKI) davon ausgehe, dass sich auch (zweifach) immunisierte Personen mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit mit dieser Variante infizieren werden, als dies noch bei der Delta-Variante der Fall war. Denn das RKI messe von allen empfohlenen Maßnahmen konsequenten und flächendeckenden Kontaktbeschränkungen und dem Einsatz von infektionspräventiven Maßnahmen im Hinblick auf die durch die Omikron-Variante im gesamten Bundesgebiet befürchtete schlagartige Erhöhung der Infektionsfälle die größten Effekte auf die Dynamik der Omikron-Welle bei.
Da frage ich mich, was das Verwaltungsgericht Niedersachsen anders gesehen hat?
Das „Verwaltungsgericht Niedersachsen“ gibt es nicht.
Gerichte entscheiden in den ihnen vorliegenden Sachverhalten.
JA Das kommt noch hinzu: Wenn man schon einen
Antrag stellt dann muss an ihn äusserst raffiniert stellen
und begründen denn sonst kommt es zu einer Ablehung.
Vielleicht sollten wir die Rechtsanwälte von der GOP
„Republican Party“ nach Deutschland einfliegen lassen
denn die Allgemeine Impfpflicht liegt dort immer noch auf Eis!
Das Gericht in Niedersachsen ist noch nicht der Coronadiktatur unterworfen. Aber keine Angst, der entsprechende Senat wurde schon gesäubert.
Ganz einfach: Die haben sich an die Ansichten von Herrn Papier
(ehem. Verfassungsrichter) gehalten und entsprechend geurteilt.
„Das Freiheitsrecht steht über dem Gesundheitsrecht“
Genau dort liegt ja das Problem: Jedes Oberverwaltungsgericht
urteilt anders – und somit kann es ein Fall für das
Verfassungsgericht werden. Das wäre die letzte Instanz.
Das sind die einzigen Herrschaften die alles aufheben können!
Das BVerfG wurde bereits von Fr. Merkel bei einem gemeinsamen Abendessen auf Linie gebracht. Der anschließend gestellte Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Und zwar vom BVerfG selbst. Auf diese Säule der Demokratie braucht niemand mehr hoffen.
@Demokrat, Timbuktu und Troll:
Ihr seid so geil. Macht weiter so. Trägt zur allgemeinen Belustigung des Herrenvolkes (Geimpfte) bei. 😂🤦♂️
Das BVerfG ebenso wenig wie die Vereinten Nationen.
UN-Menschenrechte waren gestern – Heute Pharma-Rechte!
Ach, der arme Cybertroll möchte gern von seinen Eltern abgeholt werden. Er weint die ganze Zeit.
Das heißt dann auf deutsch, dass Ungeimpfte sich keine Hose oder Schuhe kaufen dürfen, weil Geimpfte dann angesteckt werden könnten, weil die Tests ja so unzuverlässig sind. Wie kann es sein, dass Kleidung und andere Dinge wie Möbel oder elektrische Geräte nicht mehr zur Grundversorgung der gesamten Bevölkerung gehören. Glaubt unsere weise Regierung, dass wenn mir das letzte Hemd vom Leib gefallen ist, ich mich nackt und reumütig zur Impfung aufmache?
„Glaubt unsere weise Regierung, dass wenn mir das letzte Hemd vom Leib gefallen ist, ich mich nackt und reumütig zur Impfung aufmache?“
Die leben in einer anderen Welt. Dass das was sie machen psychologisch höchst kontraproduktiv ist begreifen die nicht.
Viele Ungeimpfte haben geimpfte Freunde, Familienmitglieder, Nachbarn, Mitarbeiter sozialer Dienste. Die alle können ein paar Packen schicke Baumwollbumper mitbringen. Demnächst soll es auch so eine Art Internet geben.
Ansonsten ruhig mal in die Verfassung schauen.
Baumwollbumper, i love it!
Hier geht es um Einzelhandel und Sie erzählen was von Internet!
Internet ist wohl nur Großhandel?
@Roswitta
Natürlich nicht, hab ich auch gar nicht behauptet. Aber der Einzelhandel hat existenzielle Probleme!
Also ist Internet auch Einzelhandel.
Mir ging es eher darum, daß es der stationäre Handel schwerer hat, als der Onlinehandel!
Aha.
Ursprünglich hieß es allerdings
„keine Hose oder Schuhe kaufen dürfen“. Das ist ja dann wohl gelogen.
Nix mit „Ursprünglich hieß es allerdings“
Ich hatte auf den Kommentar von Dampfhammer geantwortet, mehr auch nicht!
Und Dampfhammer hat auf das angebliche Verbot geantwortet. Dann kamst du mit
„Internet ist kein Einzelhandel“
was ja auch gelogen war.
„Internet ist kein Einzelhandel“ habe ich so nicht kommentiert. Hier mal ein Beispiel von dem ,was ich meinte:
https://www.werbeagentur-wicker.de/einzelhandel-vs-internet-online-boom-laesst-innenstaedte-veroeden/
„habe ich so nicht kommentiert“
„Hier geht es um Einzelhandel und Sie erzählen was von Internet!“
Wenn man was zitiert, dann sollte es schon wortwörtlich sein.
Hier geht es doch um den Einzelhandel und wie er grad, in dieser Pandemie zu kämpfen hat. Wenn dann jeder im Internet einkauft, hat der Einzelhandel verloren. Da habe ich mir erlaubt Kritik zu äußern, an der Aussage von Dampfhammer und nun rechtfertige ich mich vor Dritten. Ich bin übrigens Mitarbeiter im Einzelhandel und weiß daher um die Probleme.
Vielleicht waren Sie ja auch schonmal bei uns im Laden, oder Sie oder Sie…
Bei Lebensmittelsupermärkte und -discounter kannst Schuhe und Kleidung kaufen. Außerdem schwören doch solche wie Du auf AMAZON.
@Raketenmann
Zu allen Fragen: Ja!
Es gibt Kleiderklappen.Da findeste was.
Das glauben die nicht. Geh lieber angezogen zum impfen. Sonst liegst du vielleicht wirklich irgendwann nackt auf’m Bauch. Im ernst, ich verstehe jeden, der sich besonders oder auch aufgrund der Drohgebärde, die diese unfähige Politik aufbaut, nicht impfen lassen möchte.
Aber am Ende machte es unter Umständen den Unterschied zum Überleben oder eben nicht. Scheiss auf die Politik. Aber dein eigenes Leben muss es wert sein.
„Staatlicher Schutzauftrag“ – Ich nenne es Freiheitsberaubung und habe die Nase gestrichen voll von dieser Scheinheiligkeit.
Ob es darauf ankommt, wie du etwas nennst und was du in der Nase hast? 🤔
Dieser „staatliche Schutzauftrag“ besteht darin, den deutschen Handel so weit zu schwächen, bis er von den multinationalen Konzernen von Amazon bis AliBaba preiswert übernommen werden kann.
Dann pack schon mal ein.
„Staatlicher Schutzauftrag“
Unter diesem euphemistischen Etikett lässt sich fast alles verstecken, was von einer Bevölkerung sonst nie akzeptiert werden würde.
Wenn du die Nase voll hast, Corona Teststäbchen nehmen u. den Popel entfernen.
Voraus eilender Gehorsam.
Die Gero hte sind schon lange nicht mehr unabhängig. Der Schutzauftrag ist doch ein Witz. Die schützen doch nur sich selbst. Übrigens hat das OVG Bayern, in einer Gerichtsentscheidung, genau zu einem gleichen Fall begründet, dass Kleidung und Schuhe zu den Grundbedürfnisse gehören und damit nicht von 2G betroffen sein dürfen. Das hat aber die Politik mit Absicht bei den Ausnahmeregelungen nicht erwähnt. Hätte aber erfolgen müssen. Ein Beweis mehr, daß wir alle nur verarscht werde.
Ich darf getestet im engen Zugwaggon fahren, aber mir trotz Test
keinen Schlüppi im Kaufhof kaufen. Wer kann es mir erklären, ach
ja und arbeiten im Publikumsverkehr darf ich. Wer mir erzählt, das
unsere Gerichte unabhängig sind lügt.
Mit der Wahrheit hast dus ja auch nicht so. Von daher…
.. bedürfen auch einer gewissen Hege, nicht wahr!
Näheres in folgendem Buch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Feuchtgebiete
„Das ist eine politische und keine medizinische Entscheidung.“
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-mpk-sachsen-anhalt-bayern-2gplus-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/haseloff-kritik-wissenschaft-corona-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/einhundert-tage-regierung-cdu-spd-fdp-ministerpraesident-haseloff100.html
Lesen. Verstehen. Handeln! Recht hat der Mann!
„Das ist eine politische und keine medizinische Entscheidung.“
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-mpk-sachsen-anhalt-bayern-2gplus-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/haseloff-kritik-wissenschaft-corona-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/einhundert-tage-regierung-cdu-spd-fdp-ministerpraesident-haseloff100.html
Lesen. Verstehen. Handeln! Recht hat der Mann!
doppelt held besser dicker … recht haste trotzdem nich, is klar
1) Wenn ich keine Portalrückmeldung über den Post bekomme, schicke ich das halt nochmal. Bringe lieber Dein Portal in Ordnung, statt hier reinzuhacken!
2) Fast alles Zitate und Links! Wenn du meinst, Haseloff (nicht ich) hätte nicht recht oder die Presse hätte gelogen, gehst du wohl montags demonstrieren? Muhahhhahahaha …. finde Deinen persönlichen Widerspruch! Und komme mir bitte nicht mit dem üblichen „aus dem Zusammenhang gerissen“! Die Volltexte wurden verlinkt!
3) „held“ -> „hält“ … bissl dick aufgetragen, was?
Portalrückmeldung über den Post 🤭
Staatlicher Schutzauftrag 😂
Das ist doch der Staat, der Millionen ausländische Kriminelle auf sein „Volk“ loslässt. Und bei Gängelung wird ein Schutzauftrag gesehen. Herrlich. Der Schutzauftrag wird hoffentlich auch wahrgenommen, wenn wieder Montagsspaziergänge stattfinden. Da kann der verlängerte Staatsarm mal so richtig losknüppeln und wieder eigene „Verletzte“ zu beflennen sind.
Ich bin klein und schwächlich, habe aber keine Angst vor diesen „Millionen“ „Kriminellen“.
Warum machst du dir die Hosen voll, Dani? Du bist doch ein harter Kerl!?
(Brauchst du deswegen so viele Schlüppis?)
Kann sein. Ich wechsle meine wenigstens. Ganz im Gegensatz zu dir.
Hast du immer noch Angst?
Möchte einmal erleben, daß beim“ Leser“ ein vernünftiger Beitrag kommt.
Geh doch mit gutem Beispiel voran! Wie wär’s?
Ich fasse es nicht, im kleinen , überschaubaren Einzelhandelsgeschäft gilt 2G, aber nebenan im Supermarkt drängeln sich die Menschen ohne 2G oder 3G, siehe HEP mit Kaufland und dem Schuhladen gegenüber mit 2G. Kann mir keiner mehr erklären.
Lass mich raten: du musst auch dringend in ein Spezial-Schlüppi-Geschäft?
„Das ist eine politische und keine medizinische Entscheidung.“
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-mpk-sachsen-anhalt-bayern-2gplus-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/haseloff-kritik-wissenschaft-corona-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/einhundert-tage-regierung-cdu-spd-fdp-ministerpraesident-haseloff100.html
Lesen. Verstehen. Handeln! Recht hat der Mann!
Doch ich.Jeh boostern.
War doch klar, dass 2G rechtens ist.