„Staatlicher Schutzauftrag“ – 2G im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt ist Rechtens – Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag eines Textilunternehmens ab

Nur Genesene und Geimpfte dürfen in Sachsen-Anhalt shoppen. Das Oberwaltungsgericht hat den Antrag eines Textilunternehmens abgelehnt. Die Maßnahmen seien Teil des staatlichen Schutzauftrags, so das Gericht, und seien verfassungsrechtlich legitim.

Mitteilung des Gerichts:

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 11. Januar 2022 den Antrag eines Betreibers von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels auf Außervollzugsetzung von § 2a der Fünfzenhten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (15. SARS-CoV-2-EindV) abgelehnt. Diese Bestimmung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte u. a. die Pflicht auf, die in Bezug auf ihre Verkaufsstellen nach der 15. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich auf geimpfte und genesene Personen beschränkte Zugangsberechtigung (2-G-Zugangsmodell) ihrer Kunden zu prüfen.  

Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür bietet, den Zugang zu den vom Gesetz erfassten Geschäftsbetrieben und Einrichtungen vom Nachweis der Impfung oder Genesung abhängig zu machen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in bestimmten Situationen den Zugang zu bestimmten Angeboten von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig zu machen, könne aber nur dann wirkungsvoll erreicht werden, wenn der Verordnungsgeber ausdrücklich auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe.  

Der Verordnungsgeber habe die von der Antragstellerin beanstandete Zugangsbeschränkung zu Geschäften des Einzelhandels und deren Kontrolle durch die Betreiber auch als notwendig ansehen dürften; insbesondere werde der strenge Verhältnismäßigkeitsvorbehalt voraussichtlich gewahrt. Dazu führt der Senat aus: „Die angegriffenen Maßnahmen dienen der Erfüllung des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden staatlichen Schutzauftrags und damit verfassungsrechtlich legitimen Zwecken. Sie zielen darauf ab, die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen sowie deren exponentielles Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Zwecke.“ 

Eine andere Einschätzung sei – so der Senat – auch nicht im Hinblick darauf geboten, dass sich nunmehr verstärkt die Omikron-Variante ausbreite, bei der das Robert-Koch-Institut (RKI) davon ausgehe, dass sich auch (zweifach) immunisierte Personen mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit mit dieser Variante infizieren werden, als dies noch bei der Delta-Variante der Fall war. Denn das RKI messe von allen empfohlenen Maßnahmen konsequenten und flächendeckenden Kontaktbeschränkungen und dem Einsatz von infektionspräventiven Maßnahmen im Hinblick auf die durch die Omikron-Variante im gesamten Bundesgebiet befürchtete schlagartige Erhöhung der Infektionsfälle die größten Effekte auf die Dynamik der Omikron-Welle bei.

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37 Antworten

  1. Junkie sagt:

    Da frage ich mich, was das Verwaltungsgericht Niedersachsen anders gesehen hat?

    • weise Sicht sagt:

      Das „Verwaltungsgericht Niedersachsen“ gibt es nicht.

      Gerichte entscheiden in den ihnen vorliegenden Sachverhalten.

      • Cybertroll sagt:

        JA Das kommt noch hinzu: Wenn man schon einen
        Antrag stellt dann muss an ihn äusserst raffiniert stellen
        und begründen denn sonst kommt es zu einer Ablehung.
        Vielleicht sollten wir die Rechtsanwälte von der GOP
        „Republican Party“ nach Deutschland einfliegen lassen
        denn die Allgemeine Impfpflicht liegt dort immer noch auf Eis!

    • Tim Buktu sagt:

      Das Gericht in Niedersachsen ist noch nicht der Coronadiktatur unterworfen. Aber keine Angst, der entsprechende Senat wurde schon gesäubert.

    • Cybertroll sagt:

      Ganz einfach: Die haben sich an die Ansichten von Herrn Papier
      (ehem. Verfassungsrichter) gehalten und entsprechend geurteilt.
      „Das Freiheitsrecht steht über dem Gesundheitsrecht“
      Genau dort liegt ja das Problem: Jedes Oberverwaltungsgericht
      urteilt anders – und somit kann es ein Fall für das
      Verfassungsgericht werden. Das wäre die letzte Instanz.
      Das sind die einzigen Herrschaften die alles aufheben können!

      • Demokrat sagt:

        Das BVerfG wurde bereits von Fr. Merkel bei einem gemeinsamen Abendessen auf Linie gebracht. Der anschließend gestellte Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Und zwar vom BVerfG selbst. Auf diese Säule der Demokratie braucht niemand mehr hoffen.

        • ❤️ sagt:

          @Demokrat, Timbuktu und Troll:

          Ihr seid so geil. Macht weiter so. Trägt zur allgemeinen Belustigung des Herrenvolkes (Geimpfte) bei. 😂🤦‍♂️

        • Cybertroll sagt:

          Das BVerfG ebenso wenig wie die Vereinten Nationen.
          UN-Menschenrechte waren gestern – Heute Pharma-Rechte!

  2. Raketenmann sagt:

    Das heißt dann auf deutsch, dass Ungeimpfte sich keine Hose oder Schuhe kaufen dürfen, weil Geimpfte dann angesteckt werden könnten, weil die Tests ja so unzuverlässig sind. Wie kann es sein, dass Kleidung und andere Dinge wie Möbel oder elektrische Geräte nicht mehr zur Grundversorgung der gesamten Bevölkerung gehören. Glaubt unsere weise Regierung, dass wenn mir das letzte Hemd vom Leib gefallen ist, ich mich nackt und reumütig zur Impfung aufmache?

    • Antifa Halle sagt:

      „Glaubt unsere weise Regierung, dass wenn mir das letzte Hemd vom Leib gefallen ist, ich mich nackt und reumütig zur Impfung aufmache?“
      Die leben in einer anderen Welt. Dass das was sie machen psychologisch höchst kontraproduktiv ist begreifen die nicht.

    • Dampfhammer sagt:

      Viele Ungeimpfte haben geimpfte Freunde, Familienmitglieder, Nachbarn, Mitarbeiter sozialer Dienste. Die alle können ein paar Packen schicke Baumwollbumper mitbringen. Demnächst soll es auch so eine Art Internet geben.

      Ansonsten ruhig mal in die Verfassung schauen.

    • Leser sagt:

      Bei Lebensmittelsupermärkte und -discounter kannst Schuhe und Kleidung kaufen. Außerdem schwören doch solche wie Du auf AMAZON.

    • ❤️ sagt:

      @Raketenmann

      Zu allen Fragen: Ja!

    • Raketä sagt:

      Es gibt Kleiderklappen.Da findeste was.

    • daniel sagt:

      Das glauben die nicht. Geh lieber angezogen zum impfen. Sonst liegst du vielleicht wirklich irgendwann nackt auf’m Bauch. Im ernst, ich verstehe jeden, der sich besonders oder auch aufgrund der Drohgebärde, die diese unfähige Politik aufbaut, nicht impfen lassen möchte.
      Aber am Ende machte es unter Umständen den Unterschied zum Überleben oder eben nicht. Scheiss auf die Politik. Aber dein eigenes Leben muss es wert sein.

  3. Antifa Halle sagt:

    „Staatlicher Schutzauftrag“ – Ich nenne es Freiheitsberaubung und habe die Nase gestrichen voll von dieser Scheinheiligkeit.

    • abgewogen sagt:

      Ob es darauf ankommt, wie du etwas nennst und was du in der Nase hast? 🤔

    • Händler sagt:

      Dieser „staatliche Schutzauftrag“ besteht darin, den deutschen Handel so weit zu schwächen, bis er von den multinationalen Konzernen von Amazon bis AliBaba preiswert übernommen werden kann.

    • janzeinfach sagt:

      „Staatlicher Schutzauftrag“

      Unter diesem euphemistischen Etikett lässt sich fast alles verstecken, was von einer Bevölkerung sonst nie akzeptiert werden würde.

    • Dr.Booster sagt:

      Wenn du die Nase voll hast, Corona Teststäbchen nehmen u. den Popel entfernen.

  4. Jim Knopf sagt:

    Voraus eilender Gehorsam.

  5. G-1 sagt:

    Die Gero hte sind schon lange nicht mehr unabhängig. Der Schutzauftrag ist doch ein Witz. Die schützen doch nur sich selbst. Übrigens hat das OVG Bayern, in einer Gerichtsentscheidung, genau zu einem gleichen Fall begründet, dass Kleidung und Schuhe zu den Grundbedürfnisse gehören und damit nicht von 2G betroffen sein dürfen. Das hat aber die Politik mit Absicht bei den Ausnahmeregelungen nicht erwähnt. Hätte aber erfolgen müssen. Ein Beweis mehr, daß wir alle nur verarscht werde.

  6. Nancy Natron sagt:

    Ich darf getestet im engen Zugwaggon fahren, aber mir trotz Test
    keinen Schlüppi im Kaufhof kaufen. Wer kann es mir erklären, ach
    ja und arbeiten im Publikumsverkehr darf ich. Wer mir erzählt, das
    unsere Gerichte unabhängig sind lügt.

  7. Daniel sagt:

    Staatlicher Schutzauftrag 😂
    Das ist doch der Staat, der Millionen ausländische Kriminelle auf sein „Volk“ loslässt. Und bei Gängelung wird ein Schutzauftrag gesehen. Herrlich. Der Schutzauftrag wird hoffentlich auch wahrgenommen, wenn wieder Montagsspaziergänge stattfinden. Da kann der verlängerte Staatsarm mal so richtig losknüppeln und wieder eigene „Verletzte“ zu beflennen sind.

    • wicht sagt:

      Ich bin klein und schwächlich, habe aber keine Angst vor diesen „Millionen“ „Kriminellen“.

      Warum machst du dir die Hosen voll, Dani? Du bist doch ein harter Kerl!?

      (Brauchst du deswegen so viele Schlüppis?)

  8. G-1 sagt:

    Möchte einmal erleben, daß beim“ Leser“ ein vernünftiger Beitrag kommt.

  9. Ich sagt:

    Ich fasse es nicht, im kleinen , überschaubaren Einzelhandelsgeschäft gilt 2G, aber nebenan im Supermarkt drängeln sich die Menschen ohne 2G oder 3G, siehe HEP mit Kaufland und dem Schuhladen gegenüber mit 2G. Kann mir keiner mehr erklären.

  10. Utze sagt:

    War doch klar, dass 2G rechtens ist.