Verkehrskontrolle führt zu größerem Drogenfund

Polizeibeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) kontrollierten am gestrigen Tag im Bereich Dessauer Platz in Halle (Saale) einen PKW. Der 35-jährige Fahrzeugführer zeigte gegenüber den Polizeibeamten, während der Kontrolle, deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums, welcher sich nach einem durchgeführten Drogenschnelltest bestätigte. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung des 35-Jährigen und dessen PKW wurden Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aufgefunden und beschlagnahmt.
Der 35-jährige Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zur Durchführung weiterer polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen in den Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) verbracht. Nach weiteren intensiven Ermittlungen wurde am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet und durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei durchgeführt. Hierbei konnten weitere Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und eine größere Summe Bargeld aufgefunden und sichergestellt/beschlagnahmt werden.
Nach weiteren sich anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen wurde am heutigen Tag über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) beim zuständigen Amtsgericht Halle der entsprechende Untersuchungshaftbefehl beantragt. Dieser wurde nachfolgend durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle nicht verkündet. Anschließend wurden der 35-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die gegen den Beschuldigten eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen dauern zum jetzigen Zeitpunkt weiter an.
Die Autofahrer mal wieder. So einem möchte man als Verkehrsteilnehmer, vor allem als Fußgänger oder Radfahrer, nicht begegnen, wenn der seine tonnenschwere Karre zugedröhnt durch die Stadt bewegt.
Kommissar Zufall hat mal wieder zugeschlagen.
Sein Phrasenschwein hat auch gegrunzt.
„Dieser wurde nachfolgend durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle nicht verkündet. Anschließend wurden der 35-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.“
Wie jetzt? Der Beschuldigte ist wieder auf freiem Fuß, weil der beantragte Haftbefehl „nicht verkündet“ wurde? Oder handelt es sich hier um einen Schreibfehler?
Dann müssten es mehrere Schreibfehler sein.
Was genau ist jetzt dein Problem? Rechtsstaatlichkeit?
Nein der Richter hatte Schiss Diagnostiker. Zugedroehnt Auto und Wohnung voller Drogen und dann kein Haftgrund. Tolle Motivation der Polizei. Wenn der Süchtige jemanden überfährt gehört der Richter mit verdonnert.
War schon Verhandlung?