„Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“: Prozessbeginn am Landgericht Halle gegen Bombennazi aus der Schlosserstraße

Ein dreiviertel Jahr nach einem Großeinsatz in der Schlosserstraße in Halle (Saale) beginnt heute am Landgericht der Prozess gegen einen 37-Jährigen. Ihn wird eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Außerdem wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und in Tateinheit mit einem strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im April 2024 am geöffneten Fenster seiner Wohnung in Halle gestanden und zweimal laut in Richtung eines Fußgängers mit dunkler Hautfarbe „Nigger, ich mach euch platt!“ gerufen haben. Währenddessen habe er mit einem Soft-Air-Sturmgewehr in Richtung des Fußgängers gezielt. Von der Straße aus seien für Passanten und die gegenüberliegenden Anwohner durch das geöffnete Fenster sog. SS-Runen in schwarzer Schrift auf einer signalrot gestrichenen Zimmerwand zu erkennen gewesen.
Ferner soll der Angeklagte in seiner Wohnung eine von ihm selbst gefertigte sog. unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) bestehend aus einem Metallkoffer mit eingearbeiteter Sprengvorrichtung aufbewahrt haben. Bei einer Explosion dieser „Kofferbombe“ hätte ein erhebliches Risiko für die körperliche Unversehrtheit der im Wirkungsbereich der Bombe befindlichen Personen mit der Gefahr bis hin zu tödlichen Verletzungen bestanden. Außerdem soll der Angeklagte auf dem Arbeitstisch seines Wohnzimmers zwei pyrotechnische Gegenstände ohne entsprechenden Konformitätsnachweis und ohne sog. CE-Kennzeichnung aufbewahrt haben.
Der Angeklagte habe aus fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven zu einem noch nicht näher bekannten Zeitpunkt an einem noch nicht näher bestimmten Ort einen Sprengstoffanschlag mittels der sichergestellten „Kofferbombe“ geplant, um möglichst viele Menschen, vor allem aber ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe, zu töten. Um dieses Ziel zu erreichen, habe er weitere Sprengvorrichtungen, Waffen und Munition herstellen wollen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass insbesondere ein Anschlag mittels einer „Kofferbombe“ geeignet sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch eine nachhaltige Erschütterung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zu beeinträchtigen.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen in Abrede gestellt.
Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
6 Monate wäre ein Witz. Der gehört für sehr lange weggesperrt.
Das Strafgesetzbuch macht bestimmte Vorgaben.
Die Strafe erläßt der Richter in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, Schöffen, Anwalt. Und oft gibt’s auch Strafmilderung, wenn der Täter es zugibt.
Also doch wieder Bewährung? War ja klar
Da kann man nur hoffen, dass er lange weggesperrt wird.
Diese Schlosserstraße ist eigentlich bekannt. Nicht nur wegen dem Geschehen, sonderlich verwundern tut es mich da nicht das der ausgerastet ist.
Man sollte mal die Ursachen die da herrschen beseitigen.
Weil dort mal Südosteuropäer „gehaust“ und ziemlich viel Chaos angerichtet haben ist das eine Erklärung für sein Verhalten und Runen an der Wand? Wann warst du zuletzt dort? Die Ursachen sind beseitigt, deine Relativierung ist widerlich.
Südosteuropäer haben dort keine gehaust. Lies dir mal durch, welche Völker zu den Südosteuropäern gehören. Roma sind es nicht.
@Rüchenwind…Fahr mal durch die Schlosserstr. Und Zähl die Einkaufswagen die da abgestellt sind. Aber bitte auch die die hinter die Mauern, die Anwohner zur Seite schieben müssen und da Parken zu können. Sind auch noch einige da aus anderen Kulturen die denken sie müssen ihren Einkauf nicht tragen.
Das Wort widerlich was DU da in Deinem Kommentar lieferst ist genau das was sich da abspielt
KLUGSCHEIßER!!!
Mir fehlen die Worte. Wo geht unsere Gesellschaft noch hin???
37, und noch kein bischen weise. Leider auch so ein geistiger Einzeller mit Haudrauf-Mentalität.
Höchststrafe ist angemessen, Sicherungsverwahrung ist zu prüfen.
Erstaunlich. Der Attentäter von Magdeburg drohte mehrfach ähnlich Straftaten an. Die Behörden unternahmen….nichts.
Sie „trafen ihn ja nicht zu Hause an“. Na dann.
Na dann sei doch froh, dass hier die Behörden nicht „versagt“ haben. Vielleicht kannst du noch erklären, was jetzt so „erstaunlich“ sein soll. Den Typen von Magdeburg traf man übrigens sehr wohl an, u.a. auch bei der Arbeit.
Welcher Typ von Magdeburg? Bernburg liegt nicht in Magdeburg. Die Klugheit der Hallenser wieder mal
Das Strafgesetzbuch macht bestimmte Vorgaben.
Die Strafe erläßt der Richter in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, Schöffen, Anwalt. Und oft gibt’s auch Strafmilderung, wenn der Täter es zugibt.
Wenn statt dem „Bombennazis“ ( neu erfundenes Wort? Cool!) in irgendeiner Schule ein Schüler zu dem anderen sagt “ dich mach ich platt“ egal ob mit oder ohne Herkunft, passiert was?
Dann gibt es eine Prügelei auf dem Schulhof. Zumindest an den Sekundarschulen
Das erinnert ein bisschen an Norman Ritter aus Köthen.
Sein Cousin?😄