Wegen Corona: Gottesdienste werden kürzer, Verzicht auf Chöre

Wegen der Anhaltenden Corona-Pandemie hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Rundverfügung mit verbindlichen Vorgaben für die Kirchengemeinden erlassen. Gottesdienste sollen maximal 30 Minuten dauern, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, auf gemeinsames Singen, Musik von Blasinstrumenten sowie das Abendmahl soll verzichtet werden und alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasenschutz tragen. Taufen und Trauungen sind im Rahmen der Zulässigkeit von Gottesdiensten möglich. Trauerfeiern sollen ebenfalls im kleinen Kreis und wieder in den Kapellen stattfinden können, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Schon witzig wie alle meinten, für Muslime gibt es eine Extrawurst. Und jetzt sind die Moscheen zu und es gibt eine Extrawurst für Christen.
Das ist eine Verfügung von der EKM und keine staatliche.
Es wird weder für Christen noch Muslime eine Extrawurst geben. Ich befürchte aber für esoterische Vereine.
Keine religiöse Einrichtung soll öffnen dürfen.
Leider gibt es wieder eine Extrawurst für muslime. Glücklicherweise nicht hier.
„„Es wird auf keinen Fall Gottesdienste vor dem 10. Mai geben“, erklärte Johannes Killyen, Sprecher der Evangelischen Landeskirche Anhalts, auf Anfrage. “ (MZ)
Also vorläufig keine Extrawurst für esoterische Vereine. Das wird auch für die Muslime gelten.
Der Sprecher der Evangelischen Landeskirche Anhalts spricht für die Evangelische Landeskirche Anhalts. Halle liegt nicht in Anhalt und Muslime gehören nicht zur Evangelischen Landeskirche, auch nicht zu der EKM, in deren Zuständigkeitsbereich Halle liegt.
Meldung der MZ im Wortlaut:
„Merseburg
Kleinere Geschäfte, Friseure, Tierparks – sie alle dürfen nach Wochen der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen. Gottesdienste sind in Sachsen-Anhalt dagegen weiter von Lockerungen ausgenommen.
„Es wird auf keinen Fall Gottesdienste vor dem 10. Mai geben“, erklärte Johannes Killyen, Sprecher der Evangelischen Landeskirche Anhalts, auf Anfrage. Zwar habe es Gespräche zwischen Kirchen und Landesregierung gegeben. Im Ergebnis habe man sich jedoch zunächst geeinigt, dass die Kirchen erst ein Schutzkonzept vorlegen müssten. Dies solle, so Killyen, dann in die fünfte Eindämmungsverordnung des Landes einfließen. „Außerdem wird auch auf Bundesebene eine Runde zur Frage der Gottesdienste tagen und Neues beschließen.““
die 5. Eindämmungsverordnung gilt ab Montag
Auch deine Heimatstadt Merseburg liegt nicht in Anhalt. War schon immer so. Die Evangelische Landeskirche Anhalts ist aber zuständig für die evangelischen Kirchen und die darin stattfindenden Gottesdienste in Anhalt. Sagt schon der Name. Weißt du etwa nicht, was und wo Anhalt ist? Was weißt du überhaupt?
Es wird für Anhalt keine Extrawurst geben. Man muss eben verstehend lesen können.
Vorher nachschlagen, dann erst schreiben. Würdest du dich an deine eigene Empfehlung halten, bliebe dir so manche Peinlichkeit erspart.
Ist Anhalt besonders esoterisch? Wegen Samuel Hahnemann vielleicht? Aber für den kann die Evangelische Landeskirche Anhalts wiederum nichts.
Die Leute kriegen schon den bösen Blick, wenn sie die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer sehen. Und ausgerechnet in den Ländern, die sich disziplinert verhalten, soll es regionale Unterschiede geben? Und dann auch noch unterschiedlich für Vereine?
Nein, wer das meint, hat die Demokratie und unser Grundgesetz nicht verstanden
Wir fordern einen starken Mann (explizit keine Frau!) an der Spitze, der sagt, wo es lang geht. Eine Art Hohepirester für alle. Das Larifari muss ein Ende haben. Kann doch wohl nicht sein, dass hier jeder macht, was er will! Sobald alles gleichgeschaltet ist, braucht es nur noch einen einzigen Schalter. Umsetzen, sofort! Ich biete mich an.
Ps. Such noch einen ergebenen Adjutanten, der sich nicht durch übermäßige Bildung von der Sache ablenken lässt. Interesse?
Hatten wir schon mal, hat ins Desaster geführt.
Wie kam es eigentlich damals zu dem „starken Mann“? Den hatte doch die Demokratie geboren,
Also Freiheit. Jedes Bundesland kann eigene Regelungen treffen und innerhalb der einzelnen Länder kann es regionale Unterschiede geben, wie auch jeder Verein seine Angelegenheiten selbst regeln kann. Das alles ist im demokratisch legitimierten Grundgesetz genau so festgehalten.
Aber das willst du doch auch nicht!?
„Jedes Bundesland kann eigene Regelungen treffen “
Aber nur im Rahmen des Grundgesetzes.
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Schon vergessen ? Oder noch nie gewusst?
Art. 30 GG erlaubt es den Bundesländern, eigene Regeln zu treffen. Das ist wesentliches Merkmal eines föderativen Staates. Vor diesen Regeln sind die Menschen gleich. Vereine können für sich ebenfalls eigene Regeln treffen, ohne dass sie Art.3 GG damit widersprechen. Das Diskriminierungsverbot aus Art.3 GG bindet den Staat in seiner (gesetzgeberischen) Gewalt, nicht die Bürger in ihrer freien Entfaltung.
Du weißt so wenig und zeigst das so oft…
Hatte ich doch recht, dass du das Grundgesetz nicht kennst. Du nennst zwar Artikel 30, weißt aber gar nicht was drin steht.
„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, s o w e i t dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.“
Welche andere Regelungen trifft das Grundgesetz bezüglich der in Frage kommenden Verordnungen? Welche hinsichtlich der kircheninternen Regelungen?
Die exklusive Bundesgesetzgebung ist in Art. 73 GG aufgeführt, die konkurrierende (Landesgesetzgebung, falls es keine Bundesgesetzgebung gibt) in Art. 74 GG. Nichts davon hält die Bundesländer ab, eigene Regelungen zu treffen, was sie ja (deswegen) auch tun. Ob du dabei nun den „bösen Blick“ aufsetzt oder nicht. Mit der Gesetzgebung sind zum Glück nur Leute beschäftigt, die wenigstens die verfassungsrechtlichen Grundlagen beherrschen. Letzteres kannst du auch noch lernen, Willen und Einsicht vorausgesetzt.
„Welche andere Regelungen trifft das Grundgesetz bezüglich der in Frage kommenden Verordnungen?“
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“
“ Niemand darf wegen … seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen … bevorzugt werden.“
Das ist aber keine Regelung im Sinne des Art. 30 GG. Es ist eine Vorgabe an den Gesetzgeber, keine diskriminierenden Gesetze bzw. an die Verwaltung, keine diskriminierenden Verordnungen zu erlassen. Die Verordnung gilt für alle Menschen im jeweiligen Bundesland und nicht nur für Angehörige bestimmter Religionen, Glaubensgemeinschaften und politischer Anschauungen. Was diese Gruppen intern regeln, hat damit nichts zu tun. Das obliegt ihnen selbst. (Art. 4 und Art. 2 Abs.1 GG)
„Was diese Gruppen intern regeln,“
„Nach den Worten von Merkel soll es wieder gemeinschaftliche Gottesdienste in Deutschland geben.“ Das ist keine interne Regelung
„Sie wolle sich bei den Kirchen und Religionsgemeinschaften bedanken, die „ein hervorragendes Konzept“ vorgelegt hätten, sagte Merkel.“
Unser Verein kann auch ein hervorragendes Konzept“ vorlegen.
Du kannst dich drehen und wenden wie du willst. das Grundgesetz kann man nicht drehen und wenden wie man will.
„Soll“, nicht „wird“ und schon lange nicht „ist“.
Du hast Unterschiede in den landesrechtlichen Regelungen als verfassungswidrig bezeichnet. Nun soll auch noch ein Wunsch von Frau Merkel als eine kircheninterne Regel sein?
Du gackerst und gackerst und weißt gar nicht warum.