Wegen Corona: Gottesdienste werden kürzer, Verzicht auf Chöre

Wegen der Anhaltenden Corona-Pandemie hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Rundverfügung mit verbindlichen Vorgaben für die Kirchengemeinden erlassen. Gottesdienste sollen maximal 30 Minuten dauern, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, auf gemeinsames Singen, Musik von Blasinstrumenten sowie das Abendmahl soll verzichtet werden und alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasenschutz tragen. Taufen und Trauungen sind im Rahmen der Zulässigkeit von Gottesdiensten möglich. Trauerfeiern sollen ebenfalls im kleinen Kreis und wieder in den Kapellen stattfinden können, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
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