Wegen Corona-Verstößen: Halle stellt 266 Strafanzeigen und 66 Ordnungswidrigkeiten
Wegen Verstoßen gegen die Corona-Eindämmungsverordnung hat die Stadt Halle bislang 266 Strafanzeigen gestellt, zudem wurden 66 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
In 181 Fällen handelte es sich um Personenansammlungen, bei denen ausnahmslos Strafanzeigen gestellt worden sind. In 27 Fällen gab es Verstöße bei Gaststätten, Cafés und Bistros, wovon 9 Strafanzeigen gestellt wurden. 25 Strafanzeigen hagelte es, weil für das Verlassen der eigenen Wohnung kein triftiger Grund angegeben wurde. Wegen Grillen und Picknicks gab es 24 Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat. 20 Strafanzeigen wurden gestellt, weil Sportplätze und Spielplätze genutzt wurden, hinzu kommen 15 Ordnungswidrigkeiten bei Spielplätzen. Wegen der unerlaubten Öffnung von Geschäften gab es 5 Anzeigen und 9 Ordnungswidrigkeiten. 8 Strafanzeigen wurden bei der Abstands- und Einlasskontrolle gestellt. Wegen der Missachtung des Kontaktverbots gab es 6 Anzeigen. 5 QUarantäne-Verstöße wurden mit einer Strafanzeige geahndet. Jeweils eine Anzeige gab es wegen Tourismus, Prostitution, geöffneter Spielhalle und fehlendem Dokuments.
Man muss schon ganz schön dumm sein, wenn einem nichtmal eine Ausrede für einen „triftigen Grund“ für das Verlassen der Wohnung einfällt. Aber wie wir seit Einstein wissen, ist Dummheit ja unendlich.
Ja, das merkt man bei dir.
Wieso er sie hat eindeutig Recht, und das Zitat hätten Sie googlen können dann wüssten Sie was damit gemeint war. Soviel zur Dummheit. Solche schlauen Hallenser wie Sie stehen auf unserer ganzen Verstoß-Liste von AbisZ. Wer nicht hören will muß zahlen Punkt. Und am Ende rumbrüllen wenn jedes Krankenhaus Sie ablehnt wegen der komplett-Belegung aller ITS Plätze mit Menschen wie Ihnen, und am Ende aller Wege erkennen daß es besser wäre wenn Sie schlau gewesen wären. Und dann soll man noch Mitleid haben!!! No Deal
Wie ist das eigentlich mit den Spätis…an Ostern hatten alle bei uns in der Nähe an den Feiertagen geöffnet. Gilt das Ladenschlussgesetz derzeit nicht mehr? Nicht das sich das Ordnungsamt auch zu Nicht-Corona-Zeiten darum scheren würde, wenn die an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben.
https://dubisthalle.de/landesverwaltungsamt-genehmigt-sonntagsoeffnung-in-sachsen-anhalt
Du musst auch scheinbar mit dem Weisheit mit dem Löffel gefressen haben sorry das Ausdruck von mir denn würde ich dir mal empfehlen einen Gesetz mal nachzulesen das nennt sich Menschenrecht ist das auch Menschenrechte haben das Mann unantastbar ist sogar das würde ich dir mal empfehlen zu nachzulesen oder such dich mal einen Rechtsanwalt auf der dir das mal erläutert klugscheißen kann ich alleine
„das Ausdruck“
„einen Gesetz mal nachzulesen“
„das Mann unantastbar ist“
„das ist auch Menschenrechte“
„such dich mal einen Rechtsanwalt“
Nein, Sie können eben NICHT Klugscheißen….
…..25 Strafanzeigen hagelte es, weil für das Verlassen der eigenen Wohnung kein triftiger Grund angegeben wurde. …………
Das alleine als Grund für eine Strafanzeige, auch wenn es legitim ist, sollte dringend überdacht werden. Da frage ich mich wirklich nach dem Sinn.
Der steht in der Gesetzesbegründung, wenn du nicht schon von allein darauf kommst.
Die Triftigkeit des Grundes bzw. der Wahrheitsgehalt der Angaben wird übrigens gar nicht überprüft. Wer antwortet „hab keinen“ ist selbst Schuld. Das betrifft aber vor allem junge Menschen in den Abendstunden.
Yepp, genau so war es. Eine begründung sollte man immer parat haben. Natürlich muss sie nicht der Wahrheit entsprechen, man ist ja nicht vor Gericht. Aber wenigstens sollte sie für den Fragenden einleuchtend sein…