Wegen Kraftwerks-Erneuerung: mehr Geld für die Havag aus der Stadtkasse
Ein Kraftwerk und der Betrieb von Bussen und Straßenbahnen haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Doch genau um dieses Thema ging es am Dienstag im Finanzausschuss. Einstimmig wurde von den zehn Mitgliedern beschlossen, der Havag weitere 5,2 Millionen Euro zu überweisen. Bisher sollten nur 2,2 Millionen Euro aus der Stadtkasse fließen.
Den Rest der Zuschüsse sollten Stadtwerke und Land tragen. Zwar ist die Havag auch in ihrem geplanten Etat von rund 22 Millionen Euro geblieben, wie es auch der Wirtschaftsplan vorsieht. Doch die Stadtwerke wollen das Kraftwerk Dieselstraße erneuern und ausbauen. Hierfür winkt eine großzügige Förderung, doch auch ein Eigenanteil muss erbracht werden. Eigentlich gibt es einen Stadtratsbeschluss, dass die Stadtwerke alle Betriebskosten für die Havag selbst tragen. Davon war man aber schon in den Vorjahren abgewichen. Nun also die weiteren Zahlungen, durch die Genehmigung vom Finanzausschuss fließen in diesem Jahr 7,4 Millionen Euro. Denn direkt Mittel für den Kraftwerksbau kann die Stadt nicht zahlen. Das wäre eine unerlaubte Beihilfe, erklärt auch Finanzdezernent Egbert Geier. Die Havag selbst habe wie geplant gewirtschaftet. Und die Stadtwerke übernehmen trotzdem noch 8,8 Millionen Euro.
Denn einen finanziellen Beitrag zur Modernisierung des Kraftwerks Dieselstraße leistet die Stadt nicht. Das von der EVH benötigte Eigenkapital zur anteiligen Finanzierung der Kraftwerksmodernisierung erhält diese von den Stadtwerken durch eine Einlage in die Kapitalrücklage. Jene Mittel stammen aus einem Teil des Gewinns aus dem Jahr 2016. Genau dadurch verringern sich allerdings die Zuschüsse der Stadtwerke an die HAVAG, weil eben nicht der gesamte Gewinn für den Betriebskostenzuschuss der HAVAG verwendet werden kann, wie ursprünglich mal – zu Zeiten anderer politischer Gegebenheiten – beschlossen. Die Stadt Halle muss deshalb einen höheren Anteil zur Finanzierung der von ihr beauftragten Verkehrsleistung selbst tragen.
Die Investition ins Kraftwerk sei „Voraussetzung dafür, dass eine Förderung gemäß des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes aus dem Jahr 2016 möglich ist. Dieses sieht eine Förderung von Bestandsanlagen als Brückentechnologie vor. Die Möglichkeit einer solchen Modernisierung des Kraftwerkes besteht voraussichtlich letztmalig“, erklärt die Stadtverwaltung zur Begründung. „Diese Förderung wird langfristig den wirtschaftlichen Erfolg der EVH und damit der Stadtwerke Halle GmbH sichern.“
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