Weil Bundesgerichtshof Revision angenommen hat: Prozess am Landgericht Halle gegen mutmaßlichen Drogendealer beginnt erneut

Landgericht Halle

Eine Antwort

  1. 10010110 sagt:

    Er ist kein „mutmaßlicher“ Drogendealer mehr, das Urteil selbst ist nicht Bestandteil der Revision. Er ist offiziell verurteilter Drogendealer.

    • Nulli schreibt Quark sagt:

      „…das Urteil selbst ist nicht Bestandteil der Revision“.
      Achso? Dann dient die Revision nicht zur Änderung des Urteils? Interessant….. Wie, in welcher Form wird denn das Gericht seine Entscheidung äußern? 🤦‍♀️

    • 4 sek googlen sagt:

      Rechtskraft – was ist ist es

  2. Emmi sagt:

    Wo sonst sollte der Dealer untergebracht werden….. Anstalt oder Knast

    • Ach Emmi wieder sagt:

      Niemand hat eine irgendwie andere „Unterbringung“ ins Spiel gebracht. Kannst du lesen? Genau darum geht doch, Entziehung oder (richtiger) Knast.

  3. Tom sagt:

    So ein Schwachsinn,das Gericht hat eine Entziehungsentscheidung getroffen! Wenn dann trifft der Angeklagte diese Entscheidung! Dazu kommt noch eine angeordnete Entziehung,was eigentlich auch unnötig ist wenn er im Knast sitzt! Als Auflage komplett sinnlos,wenn dann muss der Süchtige es wollen,sonst bringts eh nix!