Zoll beschlagnahmt 540 gefälschte Luxusuhren für 16,2 Millionen Euro am Flughafen Leipzig-Halle
Am 30. Juli 2021 beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Leipzig-Halle Luxusuhren eines namhaften Herstellers im Wert von 16,2 Millionen Euro.
Die Ware wurde in Hongkong aufgegeben und sollte über das Luftfrachtdrehkreuz Leipzig einen Empfänger in Großbritannien erreichen. Die Sendung bestand aus vier Packstücken, die insgesamt 540 verschiedene Uhren enthielten. Der Rechteinhaber hat bestätigt, dass es sich um gefälschte Waren handelt.
Zusatzinformation:
Seit Mai 2009 setzt die deutsche Zollverwaltung für den Gewerblichen Rechtsschutz ein IT-Verfahren ein. Hinter dem Kurznamen ZGR-online steht ein umfassendes Datenverarbeitungssystem, über das Unternehmen Anträge auf ein Tätigwerden der Zollbehörden stellen können. Allein in der Warenkategorie Uhren und Schmuck liegen der zuständigen Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls derzeit rund 100 Anträge vor. Ermitteln die Zollbehörden Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen (Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, ergänzendes Schutzzertifikat, Sortenschutzrecht, geografische Angabe, Halbleitertopographierecht, Gebrauchsmuster oder Handelsname), das Gegenstand eines bewilligten Antrags ist, so setzen sie die Überlassung der Waren aus oder halten diese bis zur Entscheidungsfindung zurück.
Ist doch logisch… Ich sag bloß Brexit!
Da schauen die Zollbeamten genau hin und
wenn dann noch Hongkong auf den
Lieferungen steht dann wird man
erst recht skeptisch und kontrolliert!
In China sowie Taiwan (Klein-China)
übrigens völlig legal denn dort
gibt’s keine Copyrechte!
Dem Versender kann praktisch nichts
geschehen aber dem Empfänger!
Der Verkäufer in China hat sein Geld und der
Empfänger in Großbritannien ist sein Geld los.
Hinzu kommen Anzeigen wegen illegalen Wareneinfuhren!
Strafzölle etc. Das wird eine äußerst kostspielige Angelegenheit!
Na da kann sich aber der Zoll freuen, luxusuhren, so ein Scheiß braucht doch keiner. Die Afrikaner verkaufen dier immer wieder, aber er kauft denn so was?
Wir lesen:
Das glaube ich kaum. Beim großen Fang handelt sich wohl eher um nachgemachte Luxussymbole, die nicht von dem nicht genannten namhaften Hersteller gefertigt worden sind, dessen Markenname jedoch auf Uhr und Verpackung steht. Ich glaube auch nicht an den genannten Wert, denn in diesem Fall hätten wir es mit echten Fälschungen zu tun und nicht mit mehr oder weniger billigen Imitationen, mit denen man vielleicht ein, zwei Bauerntölpel über’s Ohr hauen könnte, jedoch nicht 540. Leute, die so etwas besitzen wollen, wissen, für was sie ihr Geld hinlegen, für etwas, an dem auch beim Anbieter ›Replica‹ dran steht.
Eine solche Zoll-Meldung gab es bei Du bis Halle bereits vor einem Jahr: 400 Gefälschte Luxusuhren am Flughafen Leipzig-Halle für 6 Millionen Euro . Zu dem, was ich vor einem Jahr geschrieben habe, will ich lediglich hinzufügen, daß die Preise für ›finest replica watches‹ deutlich höher sind als vor einem Jahr (und das Angebot größer geworden ist).
Ob du das glaubst oder nicht – macht das einen Unterschied in der Realität?
Remus es steht auch im Artikel: „Der Rechteinhaber hat bestätigt, dass es sich um gefälschte Waren handelt.“
Da hast Du den springenden .PUNKT. verpaßt. Aus meiner Sicht ist eine Fälschung etwas, das als echt verkauft wird UND der, dem es angeboten wird, es als echt akzeptiert. Bei einer Nachahmung, ›Replika‹ ist das nicht der Fall.
Das waren bestimmt Ruhla Uhren. Die sind jut.
Da kommt wohl meine Breitling für 39€ auch wieder später? Ich will jetzt in Urlaub und ein auf dicke Hose machen, und nun?
Ich habe zufällig noch eine der inzwischen extrem seltenen RuhlEx (Ruhla Exquisit) am Lager. Könnte ich zum echten Schnäps.chen-Preis anbieten…
Halbleitertopographierecht, auweia – der eigene Arbeitsplatz muss irgendwie gerechtfertigt werden.
Ich stelle mir diese Typen beim Pilzesammeln vor. Die kommen aus dem Wald wieder raus und berichten: „Den angetroffenen Subjekten konnte widerrechtliches Anwenden der Erscheinung fliegenpilzlicher Art vorgeworfen werden, wie sie urheberrechtlich aus den Märchen der Gebrüder Grimm gesichert ist.“
Gefälschte Artikel haben nie und nimmer solchen Wert, sonst würde man sie nicht schreddern