Bauherren sollen künftig auch Fahrradständer errichten
Wer in Halle künftig baut, der muss auch Stellplätze für Fahrräder einplanen. Eine entsprechende Satzung soll der Stadtrat jetzt beschließen, nachdem vor anderthalb Jahren schon der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Zuvor hatten die Räte die Verwaltung beauftragt, genau eine solche Änderung zu erarbeiten.
Die Stellplatzsatzung wird nun entsprechend angepasst. Diese Satzung regelt bereits jetzt, wieviele Parkplätze für Autos errichtet werden müssen. Dies richtet sich nach der Größe und Nutzung des Baus. So eine ähnliche Regelung wird es nun auch für Drahtesel geben. Während jedoch Häuslebauer zahlen müssen, wenn sie nicht die geforderten Parkplätze schaffen, ist die Forderung nach Fahrrad-Stellplätzen mehr ein Wunsch. „Hinsichtlich der Thematik des Verlangens von Ablösebeträgen ergab eine rechtliche Prüfung, dass die Landesbauordnung eine solche Form der Sanktionierung nur bei notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vorsieht“, führt die Verwaltung deshalb auch aus. „Im Falle nicht vorhandener Möglichkeiten zur Herstellung der erforderlichen Fahrradabstellplätze besteht somit in Sachsen-Anhalt keine rechtliche Möglichkeit einer Stellplatzablöse.“
Folgende (Wunsch-)Vorgaben werden Bauherren nun auferlegt. Bei Büro- und Verwaltungsräumen muss je 120 Quadratmeter Nutzfläche ein Abstellplatz für Fahrräder entstehen, bei Wohnungen ein Platz je 50 Quadratmeter Wohnfläche, bei Altenheimen ein Platz je 7 Betten, bei Läden 1 Stellplatz je 100 Quadratmeter Verkaufsfläche, Theater, Konzerthäuser und Kirchen 1 Fahrradplatz je 30 Sitzplätze, Sportplätze ein Platz je 300 Quadratmeter Sportfläche, bei neuen Gaststätten muss ein Fahrradplatz für 10 Sitzplätze entstehen, bei Hotels und Krankenhäusern ein Abstellplatz je 15 Betten. Alternativ ist aber, wie bei Autos, eine sogenannte Stellplatzablöse möglich. Die Bauherren zahlen also eine Art Strafe, wenn sie die nötigen Plätze nicht errichten. Von den Einnahmen errichtet die Stadt dann in der Nähe die nötigen Abstellflächen auf öffentlichem Grund.
Errichtet die Stadt eigentlich auch Stellflächen bei PKW? Bis dato wohl eher nicht. Für Steuerparasiten sollten da jetzt keine Mittel in die Hand genommen werden.
Meinst du mit „Steuerparasiten“ Radfahrer?
Die jetzige Stellplatzsatzung verlangt von (privaten!) Bauherren, PKW-Parkplätze zu errichten. In der zukünftigen Satzung soll festgelegt werden, dass auch Fahrrad-Parkplätze errichtet werden müssen.
Was das mit Steuern und deren Parasiten zu tun hat und warum die Stadt Parkplätze errichten soll, ist unklar.
Investoren aus meinem Bekanntenkreis haben längst den neuen innerstädtischen Mobilitätstrend erkannt, und pro Wohnung 2 abschließbare Fahrradkellerplätze geschaffen. Andere müssen zu dieser Erkenntnis wohl erst gezwungen werden?