Bundesregierung will härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger

Innerhalb der letzten Jahre sind bundesweit die Fälle von Geldautomatensprengungen erheblich angestiegen: von 2021 auf 2022 um 26,5 Prozent. Damit wurde ein neuer Höchststand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 erreicht. Trotz der mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbarten Sicherungsmaßnahmen, die 2023 zu einem leichten Rückgang geführt haben, bleiben die Fallzahlen auf einem hohen Niveau. Diese hochgefährlichen Taten werden ohne Rücksicht auf Gesundheit und Leben unbeteiligter Dritter und von Einsatzkräften begangen und verursachen hohe Schäden für die Wirtschaft. 2022 lag der Gesamtschaden in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Künftig sollen Geldautomatensprengungen mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Das Bundesinnenministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt, zu dem Länder und Verbände Stellung nehmen können. Der Gesetzentwurf wurde zudem heute veröffentlicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden können. Außerdem müssen die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen können, um die Täter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Das sieht unser Gesetzentwurf vor. Zugleich brauchen wir weiterhin effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten. Die Kreditwirtschaft bleibt in der Verantwortung, diese Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität. Eine Geldautomaten-sprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum richtet nicht nur großen Schaden an, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder Passanten. Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend anpassen. Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesund-heitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich.“
Das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten soll künftig nach dem Strafgesetzbuch schärfer bestraft werden, nämlich mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Ein Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 308 Absatz 3 StGB neu).
Um die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpfen zu können, sollen künftig auch Strafschärfungen im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden, die die besondere Gefährlichkeit und die gesteigerte kriminelle Energie dieser Taten besser erfassen. Bandenmäßige und gewerbsmäßige Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sollen künftig mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Zugleich müssen die Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente für die Aufklärung solcher Straftaten an die Hand bekommen. Deshalb sollen die Fälle gewerbsmäßiger bzw. bandenmäßiger Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz in den Straftatenkatalog für die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung aufgenommen werden.
Zudem werden mit dem Gesetzentwurf relevante Strafbarkeitslücken im Sprengstoffgesetz geschlossen. So wird künftig der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik bestraft. Gleiches gilt für das unerlaubte nicht gewerbliche Lagern und für den unerlaubten nicht gewerblichen Transport solcher Stoffe.
Einfach mal die Grenzen wieder dichtmachen, dann sinken die Fallzahlen automatisch um 90%. Das ist ein typisches Resultat aus der immer weiter fortschreitenden Liberalisierung; man macht sich am Ende nur mehr Arbeit und schafft sich mehr Probleme.
Das Finale war letzten Sonntag.
„Einfach mal die Grenzen wieder dichtmachen, dann sinken die Fallzahlen automatisch um 90%.“
10010110,
was bezwecken Sie mit Ihrer fremdenfeindlichen Unterstellung? So etwas muss einfach nicht sein.
Hast du Beispiele von deutschen Automatensprengern?
Somit wäre der Zweck, dass dann wohl die Automaten ganz bleiben.
https://dubisthalle.de/jugend-sanktionen-erster-automatensprenger-prozess-in-halle
nur als Beispiel. War eine spektakuläre Geschichte, vorher wurden von den Ur-Sachsen- Anhaltinern einige Automaten unspektakulär in die Luft gejagt. Und ich wette mal, dass bei den letzten Fällen die Täter zumindest ihren Wohnsitz hier im Dunstkreis haben. Darüber hinaus ist Nullis Aussage quatsch. allerdings auch untypisch für ihn. „Einfach“ ist doch eher das Schlagwort für den PH…
Wieviele Geldautomatensprengungen gab es denn vor 1995?
Mindestens eine.
„Die Sprengung des Geldautomaten Anfang Dezember war nicht der erste Banküberfall in Voltlage. Seit 1990 hatte es schon vier weitere gegeben.“
Und jetzt vergleiche mal die Anzahl seit 1995.
Mehr.
Was du vielleicht(?) vergleichen willst, ist die Quote Sprengungen pro Zahl der Automaten.
Mach das mal. Du wirst staunen.
In dem Zusammenhang ist dir sicher auch der Rückgang anderer Straftaten aufgefallen, was ebenfalls Berücksichtigung finden muss, wenn du nicht schon wieder nur dein Bauchgefühl als Fakt anbieten möchtest.
Nein, ich will darauf hinaus, dass seit Abschaffung der Grenzkontrollen vor allem die grenzüberschreitende Kriminalität zugenommen hat. Da besteht ein kausaler Zusammenhang, der ebenso kausal auch wieder rückgängig machbar wäre.
Aber nur, wenn man nicht so gut im Nachdenken oder wenigstens im Nachlesen ist.
Was genau ist allgemein gesehen so problematisch an einer „fremdenfeindlichen“ Einstellung? Jeder kann sie haben, jeder darf sie haben, deshalb habe ich sie eben auch. Und nun?
Geldautomatensprengungen werden in ganz überwiegenden Fällen von professionellen Banden, die aus den Niederlanden heraus agieren, verübt. Willst du das leugnen? https://www.youtube.com/results?search_query=automatensprengung+doku
Automatensprenger in NRW kommen immer aus den Niederlanden. Haben allerdings keine niederländischen Vornamen.
Weil du nicht nur Herkunft, sondern alle Vornamen auch kennst. 👍
Paulus, anstatt rot anzulaufen 😡 und Menschen, die Sie gar nicht kennen, Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen, sollten Sie einfach mal sachlich nachdenken: können Sie das?
Viele Verbrechen, wie insbesondere die Automatensprengungen, werden nach der „Hit and run‘-Methode durchgeführt. Zuschlagen und dann ab durch die Mitte. Cleverer Schachzug. 👍
Da machen sich offene Grenzen und ein Wohnsitz im Ausland ganz gut.
Lösung: weniger Straßen
oder weniger Bargeld in Automaten
Statt sich immer wieder neue Strafen auszudenken, sollte einfach das Zahlen mit Bargeld abgeschafft werden. In Zeiten der Digitalisierung ist Bargeld einfach überflüssig. Mit Smartphone und Kreditkarte lässt sich inzwischen überall zahlen.
Gleiche Frage nochmal.
Übrigens haben wir dank der Digitalisierung größere Probleme als nur eventuell ein paar hundert Euro klauenswürdigen Bargelds in der Hosentasche: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/europol-cybercrime-100.html
außer bei uns in Deutschland!
Paulus 😡 nicht jeder hat ein Smartphone oder Kreditkarte. Einfach mal das Hirn einschalten 🙈
Kann er nicht. Wird er nicht. Will er nicht. Vielleicht sollte die FDP bei ihren Bots mal nachjustieren. Das Projekt „PaulusHallenser“ ist gescheitert. Vielleicht mal die Algorithmen prüfen: ein junger Mensch, angeblicher Vater von 3 Kindern usw. hat wohl bei dem Wetter und um die Uhrzeit was besseres zu tun (Eis essen, mit den Kindern am See oder im Freibad sitzen und weitere Ideen) als hier zu kommentieren. Aber wahrscheinlich hat er dafür auch wieder eine „einfache“ Erklärung…
Naja, es ist ja heutzutage nicht allzu schwer, das gleichzeitig zu machen. Wenn ich mir angucke, wie viele Eltern auf den Spielplätzen sitzen und auf ihren Smartphones rumdaddeln, wähend die Kinder mit ihnen spielen wollen, dann ist das nicht sehr unwahrscheinlich.
‚Bundesregierung will härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger‘
Dazu müsste unsere Polizei aber erstmal besser aufgestellt sein, um solche Straftäter auf frischer Tat oder auf der Flucht zu stellen.
Die Banken müssten auch mehr investieren, die Automaten bzw. die Vorhallen besser abzusichern. Warum nicht zum Beispiel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (halbwegs) einbruchsicher abschließen?
Jawohl! Das ist die Lösung! Applaus. Am besten für alles die Strafen erhöhen und dann werden aus Angst alle Gesetzestreu. Wenn man kein Geld für mehr Sicherheit ausgeben möchte, dann kommen solche Vorschläge.
Ist das Problem eigentlich das geringe Strafmaß oder die geringe Erfolgsquote bei den Ermittlungen? Wie viele Wiederholungstaten gibt es? Statt Emotionales zu liefern, hätten die verantwortlichen Politiker lieber Fakten (% Wiederholungstäter) geliefert, um ihre Maßnahme zu begründen.
„Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen.“ Wer Diesel ohne Rußpartikelfilter fährt oder NOx durch Abschalteinrichtungen ausstößt, auch. Fast alle deutschen Autokonzerne haben dabei mitgemacht. Im Knast sitzt niemand. Wer das Handy am Steuer nutzt, gefähret übrigens auch sich und andere…