Jugend-Sanktionen? erster Automatensprenger-Prozess in Halle

Am Donnerstag hat vor dem Amtsgericht in Halle der erste Prozess im Zusammenhang mit der Serie von Automatensprengungen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen Dennis M. und dem 20-jährigen Frank H. unter anderem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und fahrlässige Tötung. Bei einer Explosion im Oktober war ein Mittäter ums Leben gekommen.
Allein für die Explosion sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor, allerdings nur bei Erwachsenen-Strafrecht. Bei dem jüngeren Angeklagten kommt das Jugendgerichtsgesetz in Betracht. Die Sanktionen hier reichen von Erziehungsmaßnahmen über Zuchtmittel bis zu Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf 10 Jahre begrenzt ist. Und auch bei dem älteren Angeklagten wird im Prozess geprüft, ob das Erwachsenenrecht anzuwenden ist oder bei ihm Entwicklungsdefizite vorhanden sind.
Zum Auftakt sind viele Freunde der Verdächtigen und des Getöteten zum Gericht gekommen. Vor dem Saal trafen sich viele in Tränen aufgelöste Mädchen. In Gesprächen war auch zu vernehmen, dass wohl Zeugen des Prozesses selbst an anderen Sprengungen beteiligt waren. Wegen des großen Andrangs mussten zusätzliche Stühle in den Saal geräumt werden.
In den kommenden Monaten werden weitere Prozesse folgen. Die Polizei hat inzwischen 13 Verdächtige ermittelt, die in unterschiedlichen Konstellationen an Sprengungen beteiligt gewesen seien sollen.
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