Jugend-Sanktionen? erster Automatensprenger-Prozess in Halle

Am Donnerstag hat vor dem Amtsgericht in Halle der erste Prozess im Zusammenhang mit der Serie von Automatensprengungen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen Dennis M. und dem 20-jährigen Frank H. unter anderem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und fahrlässige Tötung. Bei einer Explosion im Oktober war ein Mittäter ums Leben gekommen.
Allein für die Explosion sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor, allerdings nur bei Erwachsenen-Strafrecht. Bei dem jüngeren Angeklagten kommt das Jugendgerichtsgesetz in Betracht. Die Sanktionen hier reichen von Erziehungsmaßnahmen über Zuchtmittel bis zu Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf 10 Jahre begrenzt ist. Und auch bei dem älteren Angeklagten wird im Prozess geprüft, ob das Erwachsenenrecht anzuwenden ist oder bei ihm Entwicklungsdefizite vorhanden sind.
Zum Auftakt sind viele Freunde der Verdächtigen und des Getöteten zum Gericht gekommen. Vor dem Saal trafen sich viele in Tränen aufgelöste Mädchen. In Gesprächen war auch zu vernehmen, dass wohl Zeugen des Prozesses selbst an anderen Sprengungen beteiligt waren. Wegen des großen Andrangs mussten zusätzliche Stühle in den Saal geräumt werden.
In den kommenden Monaten werden weitere Prozesse folgen. Die Polizei hat inzwischen 13 Verdächtige ermittelt, die in unterschiedlichen Konstellationen an Sprengungen beteiligt gewesen seien sollen.
Und das erzählen die auch noch? Daß sie mitgemacht haben? Sind die bekloppt? Betteln die um Einknastung? Was ist hier nur los?
Was los ist? Es könnten doch welche von den 13 ermittelten Personen aussagen. Die Aussage bzw. Mitwirkung an der Aufklärung von Straftaten kann sich strafmildernd im eigenen Prozess auswirken.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist also bloss Lametta, oder wie? Zum Glück können die Brüderz & Mädelz das Wort nicht schreiben …!
Na dass das soziale Umfeld der Automatensprenger im großen und ganzen nicht sehr intelligent ist, wurde ja schon vorher festgestellt. Die Tatsache, dass diese Verhandlung überhaupt so viele Bekannte der Angeklagten als Zuschauer anzieht, zeigt auch, dass es da vermutlich mehr als nur Freundschaft gibt. Ich gehe im mindesten Fall von Mitwisserschaft aus.
Etwas positives kann ich dem ganzen aber abgewinnen: dieser Prozess und die Ermittlungen macht bei diesen Leuten offensichtlich ordentlich Eindruck, so dass es die Gefahr von Nachahmung und Wiederholung mindert. Rechtsstaat kann funktionieren.
Oho, ganz schön forsch! Also wenn ab und zu ein Täter abkratzt und einige bestraft werden, dann kann Rechtsstaat funktionieren. Soso. Das ist viel zu flach geschossen. Meinst Du vielleicht, daß so die Abschreckungswirkung des Strafrechts funktioniern könnte? OK. Das ist aber nur ein Teil, und zwar der unangenehme Teil des Rechtsstaatsprinzips.
Der wichtigere Teil des Rechtsstaates wird uns von Rat und Verwaltung regelmäßig vorgeführt. Und da kann ich nicht sehen, was du da oben an These abzuleiten versuchst. Die Akteure, die korrigierend eingreifen, kommen zunehmend aus NGO-/nichtstaalichen Ebenen und müssen die Justiz bemühen, die Exekutive zu zügeln. Und nach Berlin oder Brüssel geschaut ….! Nun ja.