Corona-Hilfen: Sachsen-Anhalt hat 264,8 Mio Euro ausbezahlt, mehr Betrugsfälle, Land wirbt um weitere Unterstützung vom Bund
Das Ende März aus Anlass der Corona-Pandemie vom Wirtschaftsministerium aufgelegte Soforthilfe-Programm für Unternehmen „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ ist so gut wie abgearbeitet. Bis Montagabend (25. Mai) hatte die Investitionsbank (IB) inklusive Änderungsbescheiden rund 34.800 der knapp 40.000 Anträge bewilligt; von den insgesamt 46.600 gestellten Anträgen waren 6.700 doppelt eingereicht. Soloselbstständige und kleinere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind, haben dadurch Zuschüsse im Gesamtvolumen von rund 264,8 Millionen Euro erhalten. Rund 2.600 Anträge sind derzeit noch im Bewilligungsprozess, rund 1.800 wurden u.a. wegen fehlender Unterschriften an die Antragsteller zurückgeschickt und rund 650 Anträge sind abgelehnt bzw. zurückgezogen worden.
Unternehmen müssen beachten: Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2020. Bis dahin können Unternehmen noch Anträge auf Soforthilfe-Zuschüsse für den Zeitraum März bis Mai bzw. April bis Juni stellen. Unternehmen, die bis jetzt noch keine Rückmeldung zu ihren Anträgen von der Investitionsbank erhalten haben, sollten prüfen, ob sie den Antrag an die richtige Mailadresse (soforthilfe-corona@ib-lsa.de) gesendet haben. Nach Angaben der Investitionsbank hätten in Einzelfällen Antragssteller eine falsche Adresse angegeben.
„Mit dem Soforthilfe-Programm ist es gelungen, Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor der Insolvenz zu bewahren und tausende Arbeitsplätze zu retten“, sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag. Es werde jetzt darum gehen, das Soforthilfe-Programm insbesondere für Branchen, die weiterhin von Schließungen und gravierenden Umsatzeinbußen im Zuge der Corona-Krise betroffen sind, über den Mai hinaus passgenau zu verlängern und zu erweitern.
Willingmann begrüßt Pläne der Bundesregierung, fordert aber weiter Unternehmerlohn
„Die jüngsten Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium gehen in die richtige Richtung“, erklärte Willingmann am Dienstag. „Dies gilt etwa für die Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Allerdings gibt es einen Schönheitsfehler: Aktuell will der Bund auch weiterhin keine Kosten für den persönlichen Lebensunterhalt der Unternehmer aus diesem Hilfsprogramm anerkennen. Dies ist meiner Ansicht nach allerdings geboten, weil insbesondere Soloselbstständige und Kleinstunternehmer sonst leicht in Existenznöte geraten können.“ Willingmann ist allerdings optimistisch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. „Die Gespräche zwischen Bund und Ländern dauern an und ich werde weiter für die Einführung eines Unternehmerlohns werben, der Kosten des persönlichen Lebensunterhalts sowie die Ausgaben spezifischer Kosten von Soloselbstständigen abdeckt.“ Sollte der Bund bei seiner Ablehnung bleiben, wäre aus Sicht Willingmanns auch eine Landeslösung zu prüfen.
Mit 93 Prozent entfällt der Großteil der bislang bewilligten Zuschüsse auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (insgesamt rund 219 Mio. Euro). Etwa 40 Prozent der Soforthilfe ging an Firmen aus dem Bereich „sonstige Dienstleistungen“; auch Gastgewerbe und Handel (je 13 Prozent) sowie das Baugewerbe (8 Prozent) sind stark vertreten. Die meisten bewilligten Anträge kommen aus Magdeburg (12 Prozent), Halle (11 Prozent) und dem Landkreis Harz (10 Prozent). Bislang hat der Bund in Sachsen-Anhalt Soforthilfen im Umfang von 219 Millionen Euro finanziert, das Land Sachsen-Anhalt Hilfen im Volumen von 45 Millionen Euro. Für das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ stehen insgesamt 150 Millionen Euro Landesgeld bereit.
Neben Zuschüssen hat das Wirtschaftsministerium über die Investitionsbank auch günstige Darlehen (zweite und dritte Stufe des Soforthilfe-Programms) bereitgestellt. Bislang sind bei der Investitionsbank 410 Darlehensanträge von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eingegangen. Davon wurden 75 Anträge mit einem Volumen von 6,2 Millionen Euro bewilligt; 72 Anträge wurden abgelehnt oder zurückgezogen. Weitere 50 Anträge wurden von Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten eingereicht und werden aktuell von der Investitionsbank bearbeitet.
Zahl der Betrugsverdachtsfälle gestiegen
Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in Sachsen-Anhalt bislang vergleichsweise wenige Betrugsverdachtsfälle bei der Beantragung von Soforthilfe-Zuschüssen bekanntgeworden. Gleichwohl ist ihre Zahl nach Angaben der Investitionsbank gestiegen: Bis zum 25. Mai gab es 334 Verdachtsfälle, die einer tieferen Prüfung unterzogen wurden. Bislang haben sich davon 79 Fälle nicht bestätigt, in 148 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet; hier sind rund 750.000 Euro geflossen. „Es zahlt sich aus, dass wir im Interesse der Steuerzahler nicht auf jedwede Prüfungen im Antragsverfahren verzichtet haben, auch wenn sich mancher Antragssteller dadurch etwas länger gedulden musste“, betonte Willingmann am Dienstag. „Bewilligungsstopps wie in anderen Bundesländern konnten verhindert und notwendige Transparenz gewahrt werden.“
Wieso kriegt eine Kollegin mit ihrer „Selbständigkeit „ (nie Steuern gezahlt nie Einkommen nachgewiesen) die sofort Hilfe ?
Weil sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Aber wieso Kollegin?