Einbürgerung: 64 Neu-Hallenser werden begrüßt
Mit einem kleinen Festakt im Stadthaus werden am Donnerstag 64 Männer, Frauen und Kinder eingebürgert. Sie müssen einen Eid auf das Grundgesetz sprechen, erhalten die Einbürgerungsurkunden sowie jeweils ein Exemplar des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Die 64 neuen deutschen Staatsbürger stammen u. a. aus Syrien, Ägypten, Tunesien, Eritrea, aus der Ukraine, dem Kosovo und dem Irak.
Alle Neubürger mussten einen langwierigen Verwaltungsprozess durchlaufen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist ein Ausländer deutscher Staatsangehöriger mit allen Rechten und Pflichten, so unter anderem Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, Berufsfreiheit, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterungen, Wahlrecht, Politische Betätigung und Wehrpflicht. Auch Ehrenämter wie Wahlhelfer und Schöffenposten können sie übernehmen. Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe beträgt 255 Euro, für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind 51 Euro.
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