Einschulungsfeiern: nur Erziehungsberechtigte sind zugelassen
Offiziell hat das Land Sachsen-Anhalt an die Eltern noch keine Informationen herausgegeben. Doch in einem neuen Schulleiterbrief nimmt das Land zumindest an die Direktoren gerichtet Stellung zu den Einschulungsfeiern. Die können zwar in den Schulen stattfinden. Zugelassen sind aber pro Kind nur die Erziehungsberichtigten. Omas und Tanten dürfen also nicht mit teilnehmen.











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