Eislaufen auf zugefrorenen Seen und Teichen kann Bußgelder kosten
Strahlender Sonnenschein lockte an diesem Wochenende viele Familien ins Freie. Und auf den zugefrorene Seen und Teichen herrschte Trubel. So war die Fontäne gut bevölkert. Und auch am Heidesee wagten sich immer wieder ganze Familien aufs Eis.
Am Samstag kam es sogar zu einem Feuerwehr- und Polizeieinsatz am Heidesee, ein Kind musste vom Eis geholt werden. Heidebad-Betreiber Matthias Nobel hat zumindest am Strand vorgebeugt. Mit einem Allrad-Auto hat er am Ufer die Eisfläche zerstört, damit niemand auf die Idee kommt, aufs Eis zu gehen. „Das Wasser hat 3 Grad, in der Sonne haben wir gestern 6 Grad gemessen“, umschrieb Nobel gegenüber dubisthalle.de die Situation. Das Eis wird quasi von zwei Seiten angetaut. Problematisch sei zudem die Wasserhaltung. Am Heidesee wird ständig Wasser abgepumpt. Dadurch können sich unter dem Eis gefährliche Hohlräume bilden, die brechen. Nobel hat deshalb Schilder aufgestellt mit der Warnung „Betreten verboten, Lebensgefahr.“
Doch gerade am im Volksmund „Russenzipfel“ genannten Bereich am See, dem Ostteil, waren immer wieder Familien auf dem Eis. Sogar eine kleine Eishockeyfläche wurde hier von Unbekannten angelegt. Vom bewachten Badestrand aus, an dem auch im Winter die gastronomischen Einrichtungen gut besucht sind, ist dieser Bereich nicht einsehbar. Einige Spaziergänger riefen zwar den Eisläufern Warnungen zu, diese wurden aber ignoriert.
Das Betreten von Gewässern, auf denen sich Eisflächen gebildet haben, ist außerdem in Halle gemäß der Gefahrenabwehrverordnung nicht zulässig. Verboten ist es auch, Löcher in Eisflächen zu schlagen oder Eis zu entnehmen. Eine Freigabe hat die Stadt nicht erteilt. Wer erwischt wird, der muss im schlimmsten Fall bis zu 5.000 Euro Bußgeld zahlen. Doch Kontrollen finden nicht statt.
„Heidebad-Betreiber Matthias Nobel hat zumindest am Strand vorgebeugt. Mit einem Allrad-Auto hat er am Ufer die Eisfläche zerstört, damit niemand auf die Idee kommt, aufs Eis zu gehen“
Das hat er aber erst nach dem Feuerwehr-Einsatz und dem „Anschiss“ durch die Feuerwehr gemacht.
Auch das Schild „Betreten verboten Lebensgefahr!“ wurde erst dann eilig angebracht. Bis dahin stand auf den Schildern „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr“.