Ethikcafé am Dienstag im Diakoniewerk Halle
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden Menschen in eine Situation bringen, in welcher er sich nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Im schlimmsten Fall ist es auch nicht mehr möglich, Entscheidungen selbst zu treffen. Fragen um medizinische Behandlungen, stationäre Pflege und die Verwaltung des Vermögens werden dann durch andere entschieden. Wer werden diese Personen sein? Und wie werden sie in wichtigen Angelegenheiten für mich entscheiden? Familienangehörige dürfen nur dann entscheiden und handeln, wenn sie mittels einer Vorsorgevollmacht dazu ermächtigt sind. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig mit diesen Fragen zu befassen.
Durch die Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht kann dem Einsatz einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, welche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Das Klinische Ethikkomitee des Diakoniekrankenhauses Halle lädt zum Ethik-Café mit Vertretungen aus der Betreuungsbehörde der Stadt Halle ein.
Legen Sie selbstbestimmt fest, wer für Sie entscheidet, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können und wie Ihre Wünsche hinsichtlich ärztlicher Eingriffe und medizinischer Maßnahmen dann aussehen sollen.
Dienstag, 19. März 2024, 16:30 Uhr – Lafontainestraße 15
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