Fahndung nach Ladendieb: 9 Armbanduhren geklaut
Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt gegen eine unbekannte männliche Person nach einem Diebstahl.
Der unbekannte Täter entwendete am 27.06.2023, gegen 14:05 Uhr, in einem Lebensmittelvollsortimenter im Bereich Südstadtring in Halle (Saale) neun Armbanduhren im Gesamtwert von 116,91€.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte ein Bild der Videoüberwachung gesichert werden.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung des Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.
Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des unbekannten Täters machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.
Skurril. Wer braucht 9 Billiguhren?
Was interessiert mich, welchen Plunder irgend ein armseliger Krämersmann zur Schau stellt. Den Chinaschrott kann der Langfinger ja auch bloß in die Tonne kloppen. Ist doch keine Straftat – sowas verkaufen zu wollen müsste unter Strafe stehen.
Es interessiert dich genug, dass du davon liest, dazu kommentierst und dich ganz dolle anstrengst, nicht auf diesen Kommentar zu reagieren.
Tja, wieder Geschwafel eines Langweilers.
Ich weiß, aber er macht es immer wieder…
Ach ja das ist eine deutscher der schlecht gucken kann
Wegen so einer Lappalie.
Nur 9 Uhren? Warum nicht 10? Warum keine Smart-Watches
Da würde der innere Monk durchdrehen … Aber vielleicht hingen nur noch 9 da.
Da fällt mir ein Witz ein:
Kommt ein Mann zum Bäcker und sagt: „Ich hätte gern 99 Brötchen.“
Sagt der Bäcker: „Nehmen sie doch 100, die sind im Angebot, das kommt sie günstiger.“
Sagt der Mann: „Was? 100 Brötchen? Wer soll die denn alle essen!?“
😆
Dubistzwölf
Der tickt wohl nicht mehr ganz richtig
„Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung des Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.“
Ob die Verhältnismäßigkeit bei der Öffentlichkeitsfahndung hier überhaupt noch gegeben ist, der Streitwert liegt ja nur unter 200 Euro?
Ständig lese ich hier von Öffentlichkeitsfahndungen, die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Täter werden ignoriert.
Außerdem wird immer von „Täter“ gesprochen bzw. geschrieben, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Wäre es nicht besser, wenn man die mutmaßlichen Täter nicht sofort als Täter darzustellen, sondern als gesuchter Zeugen?
Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht.
Eine Täter ist nicht zwingend ein Straftäter. Wenn jemand einer Tat beschuldigt wird, muss sich derjenige nicht strafbar gemacht haben. Er hat etwas getan. Ob das Diebstahl im Sinne des deutschen Strafrechts war oder ob er eventuell dazu berechtigt war, kann er leicht nachweisen, indem er sich stellt. Bisher spricht allerdings vieles gegen ihn.
Ingesamt „3 minus“ für diesen Trollversuch.
Dein Kommentar gehört in den Müll!
Bevor du selbst dein Senf dazu gibst, erkundige dich doch mal bitte vorher, ob dein Weltbild, mit den derzeitigen gesellschaftlichen Ansichten übereinstimmen.
Für dich zur Information, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und aus Art. 6 Abs. 2 EMRK folgt die Unschuldsvermutung.
Der mutmaßliche Täter wird nicht durch ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder während der Hauptverhandlung einem Täter gleichgestellt.
Somit verweise ich auf meinen ursprünglichen Kommentar, die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Täter werden sollten nicht ignoriert und die Formulierungen sollten fairer sein.
Außerdem empfehle ich dir, lieber „geht besser“ einen höheren Schulabschluss anzustreben, um der Dummheit entgegenzuwirken.
Über (strafrechtliche) Schuld wird frühestens in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Bis dahin gilt auch die abgebildetet Person als unschuldig, zumindest was den offenbaren Diebstahl betrifft. Allerdings wird auch kein Schuldiger gesucht, sondern jemand, der etwas getan hat – ein Täter. Wenn der die Ware bezahlt hat, ist alles gut. Aber ich wetter mit dir um deinen noch zu erzielenden Schulabschluss, dass der Betreiber des Lebensmittelvollsortimenters im Bereich Südstadtring keinerlei Aufzeichnungen über einen Bezahlvorgang hat. Wenn dein Kumpel hingegen einen Kassenzettel vorlegen kann, soll er das tun. (das wäre auch ein Tat, ein exkulpierende sogar)
Mit deiner unqualifizierten „Ergänzung“ rutscht du auf 4 minus ab. Nicht bestanden. Nochmal!
Dann „wetter“ mal schön, Nulpe.
„Bis dahin gilt auch die abgebildetet Person als unschuldig, zumindest was den offenbaren Diebstahl betrifft.“
Genau dass sage ich doch die ganz Zeit! Schön dass ich dir etwas beibringen konnte ;-).
„Allerdings wird auch kein Schuldiger gesucht, sondern jemand, der etwas getan hat – ein Täter.“
Da musste du aber noch mal nachdenken, lass mich dir helfen!
Die abgebildete Person, ist ein beschuldigter, der angeblich gestohlen hat.
Ob er wirklich der „Täter“ ist, wird erst in einem Strafverfahren festgestellt.
Lass dich nicht unterkriegen und Bilde dich weiter, gerne helfe ich dir auch hier.
Lesen zum Beispiel mal ein paar Gesetzestexte.
Oder hole endlich dein Hauptschulabschluss nach, dort lernst du wie man liest und Texte versteht.
Hier ein Link:
https://www.sks-francke-halle.bildung-lsa.de/abendrealschule/
Die abgebildete Person ist kein Beschuldigter, weil nur beschuldigt werden kann, wer namentlich bekannt ist. Genau da liegt das Problem. Es wird ein unbekannter Täter gesucht.
Jemand, der etwas tut, ist ein Täter. Jemand, der etwas strafbares tut, ist ein Straftäter.
Das schaffst du! Ist nicht schwer.
„Jemand, der etwas tut, ist ein Täter. Jemand, der etwas strafbares tut, ist ein Straftäter.“
🙂 🙂 🙂
Warst du heute schon kacken? Bist du auch ein Täter? 🙂 🙂 🙂
Junge du hast wie immer Null Ahnung.
Täter sind nicht alle Personen die etwas tun. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn.
„Täter sind nicht alle Personen die etwas tun. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn.“
Eben, das sind Tätige.
Täter hingegen ist nur die Kurzform von Straftäter. Muss der Sagi-Troll noch lernen, aber im Moment hat der andere Probleme, als Volkshochschulkurse zu belegen.
Kein Wunder wenn man den ganzen Tag hier Kommentare unter falschem Namen schreiben muss bleibt wirklich keine Zeit für das wesentliche.
Richtig „Tino“. Du hast es erfasst. 😉
„Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht.“
Da haste im Grunde recht, aber mit dem betiteln „Streitwert“ meinte ich nichts im Sinne von Strafrecht, sondern den vermeintlichen Schaden.
Der Schaden ist nicht vermeintlich, sondern tatsächlich und nachweislich entstanden, denn die Ware ist bisher nicht wieder aufgetaucht. Auch die Schadenshöhe ist nicht zwingender Bestandteil der Abwägung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.
Oh schon wieder irrst du dich!
Die Schadenshöhe ist Bestandteil bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit, leider ignorieren das manche Richter und unterschreiben einfach so.
Denn eine Öffentlichkeitsfahndung kann einen enormen Schaden für die Person bedeuten, welche gesucht wird.
Eine Vorverurteilung bei der Öffentlichkeitsfahndung, mit der betitelung als „Täter“ ist unausweichlich.
Natürlich könnten alle Richter, die eine Öffentlichkeitsfahndung anordnen, die Rechtslage und ihre eigenen Kompetenzen und Pflichten schlechter kennen als du.
Oder du bist ein Schwätzer.
Hm.
Man stelle sich die Kommentare vor, wenn der Typ schwarze Haare oder eine dunkle Haut hätte….
Na aber dann geht hier die Post ab…. kannste annehmen.
Aber der scheint hier geboren zu sein da ist das schon in Ordnung.
Ich erwarte schon ungeduldig eine Antwort, die die Worte „Teddy“, Klatscher“, linksgrün“, „Schaf“, „immer schlimmer“, „aufwachen“ usw. enthält 🤣
Du linksgrüner Teddy werfender Klatscher. Wach auf. Es wird immer schlimmer mit dir, du Schaf.
Kein Spaß.
Gegen Dummheit hilft nur Lernen.
Das war ein Mensch in Zeitnot, er dachte, er hätte durch mehr Uhren mehr Zeit. E i g e n t l i c h logisch. 🙂
Das werde ich auch einmal machen….:-)
Du meinst er hat die Zeit verschlafen und wollte die Uhr zurück drehen?
Logisch denn er hätte auch warten können bis die Winterzeit beginnt, da wäre er sicher Pünktlich gewesen
Geringerverdiener.