Fahrraddieb am Hauptbahnhof gestellt
Am Donnerstag, den 17. Oktober 2019 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Halle gegen 22.00 Uhr einen 41-Jährigen. Der Mann führte ein Fahrrad mit sich, welches zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Bundespolizisten kontaktierten daraufhin den Eigentümer. Dieser gab eine detaillierte Beschreibung seines Fahrrades ab, welche auch eindeutig auf das ausgeschriebene Fahrrad passte. Doch nicht nur das: der Geschädigte konnte auch den Fahrraddieb beschreiben, da Zeugen den Diebstahl damals beobachtet hatten. Auch diese Darstellung passte haargenau zu der kontrollierten Person. Daraufhin wurde dem Mann der Tatvorwurf eines besonders schweren Falls des Diebstahls gemacht. Bei der sich anschließenden Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes entdeckten die eingesetzten Bundespolizisten dann noch diverse Gegenstände, die dazu geeignet sind, Fahrräder zu entwenden. Darunter befanden sich ein Akkutrennschleifer, ein Imbusschlüssel sowie verschiedene Fahrradschlossschlüssel. Sowohl das Fahrrad, als auch die anderen Gegenstände wurden sichergestellt. Den Fahrraddieb erwartet eine dementsprechende Strafanzeige. Der Fahrradeigentümer erhält sein Rad zurück.
Es heißt Inbus-, nicht Imbus-.
Wenn überhaupt Innensechskant. Inbus ist ein Warenzeichen und Deonym. Da „Imbus“ umgangssprachlich sehr viel häufiger verwendet wird, kann man diese Form sogar als die „richtigere“ ansehen.