„Gesetzliche Mindeststandards? Du bist gefeuert!“: Gewerkschaftliche Kundgebung am Samstag in der halleschen Kneipenmeile gegen Ausbeutung in der Gastronomie

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11 Antworten

  1. Extremer Fachkräftemangel! sagt:

    Ich kann die Leute nicht verstehen…

    In allen Zeitungen steht, dass wir einen extrem megakrassen Fachkräftemangel haben. Dazu gibt es im Fernsehen Talk-Runden und „Fachkräftegipfel“ im Kanzleramt.

    Da sollte es doch wohl ein Leichtes sein, einen neuen, viel besser bezahlten Job zu finden.

    Wo ist das Problem?

    • Yaya sagt:

      Nicht jeder will oder kann täglich 100km pendeln, 60-Stunden-Woche oder Deppen die Welt erklären.

    • 10010110 sagt:

      Es geht darum, sich gesetzeswidriges Handeln nicht bieten zu lassen. Wenn keiner den Mund aufmacht, dann geht das immer weiter.

    • @Extremer Fachkräftemangel! sagt:

      Hey Du Flachkraft!
      Fachkräfte brauchen eben auch einen entsprechenden Abschluss!
      Das hätte man durch überlegen und nachdenken rausgefunden.

  2. Kneiperchen sagt:

    Diese Schuppen meiden oder dicht machen.

  3. HALLunke sagt:

    Ein bekannter Kommentator wird sich sicher wundern. Schließlich handelt es sich um Anlerntätigkeit und Trinkgeld gibts auch noch. Wozu überhaupt Mindestlohn? Wozu gesetzliche Vorgaben? Schließlich steht es jedem frei, seinen Lohn zu verhandeln oder den Job zu wechseln. Der Arbeitskampf sollte verboten werden.

    • hans sagt:

      Paulus Hallenser?

    • PaulusHallenser sagt:

      „Schließlich steht es jedem frei, seinen Lohn zu verhandeln oder den Job zu wechseln.“

      HALLunke,

      es ist gut zu wissen, dass Sie und ich bei diesem wichtigen Thema einer Meinung sind.

      „Der Arbeitskampf sollte verboten werden.“

      Das ist wegen des Grundgesetzes nicht möglich, jedoch sollte das Streikrecht stärker gesetzlich reguliert werden, wie es in Großbritannien erfolgreich unter Margaret Thatcher erfolgreich getan wurde. Das Grundgesetz lässt einen entsprechenden Spielraum zur Einführung eines begrenzten Streikrechts zu, leider machen Teile der derzeitigen Bundesregierung davon keinen Gebrauch.

      • bin_gespannt sagt:

        Nur hier wird nicht gestreikt, sondern gesetzliche Standards eingefordert.

        Was würdest du machen wenn du im Krankheitsfall kein Geld bekommst und wenn du es haben willst kommt die Kündigung?

        Da bleibt einfach nur der Weg zum Gericht! Und natürlich kann man sich auch hier melden https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html
        die machen auch mehr als nur Schwarzarbeit bekämpfen.

      • HALLunke sagt:

        Moment! Ich bin absolut nicht deiner Meinung. Habe nur deine kruden Ideen angeführt! Natürlich ist Arbeitskampf wichtig und deiner Meinung zu widersprechen!

    • Fragjanur sagt:

      Wohnt der zufällig im Pauliusviertel?

  4. PaulusHallenser sagt:

    Wer als reine Anlernkraft beschäftigt ist, wie es bei Kellnern und Küchenhilfen der Fall ist, der muss halt mit dem gesetzlichen Mindestlohn klarkommen. Außerdem wird gerne unterschlagen, dass die Personen, die solche Tätigkeiten ausüben, zusätzlich ein mitunter üppiges Trinkgeld erhalten. Wer mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen will, der muss sich qualifizieren.

    „Die Auseinandersetzung um nicht bezahlten Lohn mit dem „Roten Horizont“ gehe dieses Jahr bereits zum dritten Mal vor Gericht. Eine Kellnerin des „Café Noir“ sei gefeuert worden, erklärt FAU, nachdem sie die Entlohnung ihrer geleisteten Arbeit forderte.“

    Wenn diese Angelegenheit bereits zum dritten Mal vor Gericht geht, dann heißt das auf Deutsch, dass die Klage in den ersten beiden Instanzen zu Ungunsten der ehemaligen Kellnerin ausgegangen ist. Mit anderen Worten, die Richter sehen die Tätigkeit der ehemaligen Beschäftigten als bereits angemessen vergütet an.

    • Limo sagt:

      Immer wieder „Anlernjobs“ und „Anlernkräfte“ …
      Dein Buchhalterjob ist letztendlich doch auch nur eine „Anlerntätigkeit“!

    • bin_gespannt sagt:

      3 Kellner, 3 Klagen, die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

    • Alex sagt:

      Ihre Ansicht ist einfach scheußlich. Hier wird eben jener gesetzlich gesicherter Lohn einfach nicht gezahlt, so das man erst vor Gericht gehen muss und alles was ihnen dazu einfällt ist joah Pech gehabt und achja und so schützende Mechanismen wie Streikrecht könnte ja auch stark reguliert werden. Diese Egozentrik macht einen Sprachlos.
      Außerdem ist ihre Aussage zu den angeblichen Instanzen einer einzelnen Person reine Mutmaßung und kein Fakt.

  5. PaulusHallenser sagt:

    Hier noch mal ein paar Infos über die FAU aus der Wikipedia:

    „Die FAU wurde durch den Verfassungsschutz Niedersachsen im Verfassungsschutzbericht 2013 im Abschnitt Linksextremismus geführt.“

    „Auch in den Bundesverfassungsschutzberichten 2019 bis 2022 wurde sie in diesem Abschnitt erwähnt“

    „Auf Nachfragen zum Beobachtungsgrund durch das MDR-Magazin „Exactly“ im Jahr 2021 an mehrere Verfassungsschutzbehörden, äußerte sich laut dem Magazin lediglich der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt und begründete: „Im Kern […] strebt die FAU eine Gesellschaft ohne Herrschaft und Eigentum an.““

    https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Arbeiter*innen-Union#Ausrichtung

    Hier zeigt sich deutlich, für was die FAU eigentlich steht.

  6. Emmi sagt:

    Da wird von Gaststätten immer der Mangel an Arbeitskräften beklagt, bezahlt und behandelt sie ordentlich und dann bessert sich das. Auf ein gutes Trinkgeld zu verweisen ist doch scheußlich. Oft wird das einkassiert und geteilt. Außerdem ist das eine Belohnung für guten Service und gutes Essen vom Koch

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