Häftling aus dem offenen Vollzug in Halle ist weg
Ein in der Abteilung des offenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle, Wilhelm-Busch-Straße, untergebrachter Mann hat am Montagnachmittag das Gelände unberechtigt verlassen. Aktuell wird durch die Polizei nach dem 39 Jahre alten Entwichenen gesucht. Der Mann ist deutscher Staatsbürger und u. a. wegen Diebstahls in der JVA.
Abteilungen des offenen Vollzugs sehen keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vor. Die Unterbringung von geeigneten Strafgefangenen im offenen Vollzug leistet einen wesentlichen Beitrag bei der Vorbereitung auf das Leben in Freiheit im Zuge der Resozialisierung.
So ein Schwachsinn “ offener Vollzug“ , dass ist doch keine Bestrafung.
Unqualifizierter Kommentar, lieber mal mit dem Rechtssystem auseinandersetzen. Hier ein kleiner Vorschlag: https://www.forum-kriminalpraevention.de/files/1Forum-kriminalpraevention-webseite/pdf/2016-04/anspruch_und_wirklichkeit.pdf 🙂
Die Kuscheljustiz schlägt zu
Du schaffst es noch nicht einmal, den Text zu lesen, der vorgeschlagen wurde. Nur Polemik von Dir.
Halbwissen führt zu hohlen Kommentaren
Er fühlt sich offenbar ausreichend vorbereitet auf das Leben in Freiheit und schloss die Ausbildung vorzeitig ab, mit Auszeichnung durch Erwähnung in der örtlichen Presse.
Freiheit in Deutschland ?
Ja! Du du darfst sogar deine „Zweifel“ (für mich: Deinen Blödsinn) hier öffentlich schreiben und nichts passiert dir. Oder sitzt Du schon ein? Womöglich im offenen Vollzug? 🤣
Einfangen und Einsperren!
Wie dich.Für die Klapse.
Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass es nicht strafbar ist in Deutschland aus dem Gefängnis auszubrechen, jedenfalls solange man dabei keinen weiteren Schaden anrichtet. Der Drang nach Freiheit ist als Grundrecht anerkannt und das ist gut so!
Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass der gar nicht ausgebrochen ist, aus dem offenen Vollzug ist das meist gar nicht möglich, weil „offen“. Das Wort „Ausbrechen“ meint nämlich, dass irgend etwas geschädigt/beschädigt wurde oder dass Personen (Wärter, ggf. sogar Mitgefangene als Geisel zum Beispiel) bedroht/gefährdet wurden, das wäre strafbar.
Ich würde eher schreiben, dass „flüchten“ nicht strafbar ist (statt ausbrechen).
Genau Das kennzeichnet einen schwachen Staat und der wundert sich dann, wenn jeder macht was er will und nicht was er soll. Ein absolutes Erfolgsmodell, welches sich vor allem deutlich in Krisenzeiten zeigt.
Es macht nicht jeder, was er will und die „Stärke“ eines Staats wird nicht durch eine hohe Inhaftierungsquote bestimmt. Eher im Gegenteil.
Danke, sehr deutlich, sehr richtig und sehr gut.
Sehr @deutlich nicht verstanden! Wenn ein Staat zulässt das abgeurteilte Straftäter ein „Grundrecht“ auf Flucht aus dem Vollzug haben, dann ist das ein Zeichen absoluter Schwäche und Handlungsunfähigkeit. Von der davon ausgehenden Botschaft gar nicht zu reden.
Unser Staat lässt nicht zu, das(s) „abgeurteilte“ (verurteilte?) Straftäter ein „Grundrecht“ oder Grundrecht auf Flucht aus dem Vollzug haben.
Oh doch, das scheint derjenige sehr gut verstanden zu haben. Oder meinst Du mich? Ich jedenfalls habe das sehr gut verstanden.
Lies einfach mal den Text zum Link von „Korrektor“, hier, bitte:
https://dubisthalle.de/haeftling-aus-dem-offenen-vollzug-in-halle-ist-weg#comment-716684
Die „Botschaft“ kennt übrigens jeder Strafgefangene, jeder.
Diese Behauptung vom „schwachen Staat“ und „absoluter Schwäche“ und erst recht die lächerlich behauptete „Handlungsunfähigkeit“ (???) ist in diesem Zusammenhang, also im Zusammenhang mit dem offenen Vollzug und der ‚Nicht – Bestrafung für einfache Flucht“, eben bloß Geblubber und längst wissenschaftlich widerlegt. Einfach nur das Gegenteil behaupten ist jedenfalls keine Wissenschaft.
Es stellt absolut keine Handlungsfähigkeit dar, dass bloße Flucht nicht strafbar ist, selbstverständlich wird nach einem Geflohenen gesucht und der muss auch den Rest der Strafe absitzen, wenn er ergriffen wird. Die Suche unterscheidet sich aber nicht nach einem „einfach“ abgehauenen (ohne Schaden) oder auch „mit Schaden“ (Gitter durchgesägt 🤣). Der einen Schaden verursacht, muss sich ggf natürlich dafür zusätzlich verantworten.
Na denn @Botschafter, wenn „bloße Flucht“ (aus dem Vollzug) nicht strafbar ist“ und demnach nicht sanktioniert wird, dann ist das für mich klares Versagen. Aber kennt man ja, Hauptsache die Grundrechte der Täter sind gewahrt.
Die Flucht wird nicht sanktioniert, wohl aber der Entzug vom Vollzug.
Hauptsache du machst immer genau nur das was du machen sollst..wer auch immer das bestimmt..
Dieser Mensch ist sicher total geläutert!