Hatte mehrfach Sex mit Schülerin: Amtsgericht Halle macht Lehrer den Prozess
Dem am 09.12.1983 in Salzwedel geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 16.05.2023 bis zum 24.03.2024 durch insgesamt 11 Straftaten sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung anvertraut gewesen war, vorgenommen zu haben.
Der angeklagte Studienrat soll die im Tatzeitraum 14/15-jährige Geschädigte seit 2022 unterrichtet haben.
Am 16.05.2023 soll es in der Wohnung des Angeklagten zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten zu einem einvernehmlichen vaginalen Geschlechtsverkehr gekommen sein.
In der Folgezeit bis einschließlich März 2024 habe die Geschädigte einmal pro Monat in der Wohnung des Angeklagten heimlich übernachtet. Hierbei sei es jeweils zur einvernehmlichen Durchführung vaginalen Geschlechtsverkehrs zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten gekommen.
Bei jeder der dem Angeklagten vorgeworfenen Taten soll dieser ein Kondom benutzt haben.
Das Gesetz droht für einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren an.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Wie kommt es denn dazu, dass der Angeklagte jetzt angeklagt wird? Wurde er erwischt oder hat die Schülerin die Bombe platzen lassen? Immerhin weiß die Anklage ja ziemlich genau, wie oft es zur Straftat kam.
Und warum ist er nicht in den puff gegangen?
Schlägst du ernsthaft vor, die Prostitution von Minderjährigen zu unterstützen?!
Hinterfrag dich mal!!!
Weil die Beiden Sex haben wollten.
Vielleicht hat sie sich mehr versprochen und er hatte sie abserviert.
Nein, ernsthaft.
Als Lehrer mit den Schüler Sex zu haben ist einfach abartig und gehört bestraft.
Auch wenn beide es wollten ? Vielleicht wollte die Schülerin auch den Lehrer eins auswischen.
Auch wenn beide es wollten. Weil durch das Lehrer-Schüler-Verhältnis eine Abhängigkeit entsteht. Weder soll der Lehrer die Schülerin für gute Noten unter Druck setzen noch umgekehrt.
Es ist auch sozial nicht erwünscht, dass junge Menschen lernen, sich „hochzuschlafen“.
Das Gesetz gilt speziell für minderjährige „Schutzbefohlene“ und nicht allgemein für Minderjährige.
Es gibt ein Gesetz, wäre sie volljährig kein Problem. Bist du sicher das es einvernehmlich war!? Vielleicht hat er ihr sonst was für Versprechungen gemacht und sie hat nicht verstanden, das es nur ausnutzen der Situation war. Wir wissen es nicht. Strafbar ist es trotzdem.
@ 10010110 einfach Klappe halten wenn (MANN) keine Ahnung hat!
Wenn man keine Ahnung hat, ist es völlig richtig nachzufragen.
Es sei denn, man möchte unbedingt ignorant bleiben.
Schöner Artikel. Wie lautet denn das Urteil? Hat diese Tat dienstliche Konsequenzen? Interessant finde ich den Umfang des Strafmaßes.
Ist es nicht grenzwertig, identifizierende Personalien wie das genaue Geburtsdatum und den Geburtsort des Lehrers zu veröffentlichen, wenn bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt?
Beim Gerichtsprozess muss der Angeklagte eh persönlich erscheinen und seine Daten für alle hörbar angeben. Ein Geburtsdatum und ein Geburtsort sind für sich allein keine für Normalbürger identifizierende Personalien.