Hatte mehrfach Sex mit Schülerin: Amtsgericht Halle macht Lehrer den Prozess

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  1. 10010110 sagt:

    Wie kommt es denn dazu, dass der Angeklagte jetzt angeklagt wird? Wurde er erwischt oder hat die Schülerin die Bombe platzen lassen? Immerhin weiß die Anklage ja ziemlich genau, wie oft es zur Straftat kam.

  2. Achso sagt:

    Und warum ist er nicht in den puff gegangen?

  3. Blbl sagt:

    Vielleicht hat sie sich mehr versprochen und er hatte sie abserviert.

    Nein, ernsthaft.

    Als Lehrer mit den Schüler Sex zu haben ist einfach abartig und gehört bestraft.

    • Robert sagt:

      Auch wenn beide es wollten ? Vielleicht wollte die Schülerin auch den Lehrer eins auswischen.

      • ja sagt:

        Auch wenn beide es wollten. Weil durch das Lehrer-Schüler-Verhältnis eine Abhängigkeit entsteht. Weder soll der Lehrer die Schülerin für gute Noten unter Druck setzen noch umgekehrt.
        Es ist auch sozial nicht erwünscht, dass junge Menschen lernen, sich „hochzuschlafen“.
        Das Gesetz gilt speziell für minderjährige „Schutzbefohlene“ und nicht allgemein für Minderjährige.

      • Pittiplatsch sagt:

        Es gibt ein Gesetz, wäre sie volljährig kein Problem. Bist du sicher das es einvernehmlich war!? Vielleicht hat er ihr sonst was für Versprechungen gemacht und sie hat nicht verstanden, das es nur ausnutzen der Situation war. Wir wissen es nicht. Strafbar ist es trotzdem.

  4. Kay sagt:

    @ 10010110 einfach Klappe halten wenn (MANN) keine Ahnung hat!

  5. Mr.Robinson sagt:

    Schöner Artikel. Wie lautet denn das Urteil? Hat diese Tat dienstliche Konsequenzen? Interessant finde ich den Umfang des Strafmaßes.

  6. fragnurmaldasgericht sagt:

    Ist es nicht grenzwertig, identifizierende Personalien wie das genaue Geburtsdatum und den Geburtsort des Lehrers zu veröffentlichen, wenn bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt?

    • 10010110 sagt:

      Beim Gerichtsprozess muss der Angeklagte eh persönlich erscheinen und seine Daten für alle hörbar angeben. Ein Geburtsdatum und ein Geburtsort sind für sich allein keine für Normalbürger identifizierende Personalien.

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