Image-Umfrage für den Flughafen Leipzig-Halle geplant? Initiative gegen Fluglärm kommt zuvor
Am Mittwoch wollen Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) und der-Chef der Mitteldeutschen Flughafen AG Götz Ahmelmann in Dresden eine Forsa-Umfrage zur Akzeptanz des Flughafens Leipzig-Halle vorstellen. Davon berichtet die Bürgerinitiative “Gegen die neue Flugroute”, die sich für ein Nachtflugverbot und gegen Fluglärm einsetzt.
Die Präsentation der Umfrage falle zusammen mit dem am 21. März beginnenden Start der nichtöffentlichen Anhörung/Erörterung (sogenannte Online-Konsultation) zum Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung“, heißt es von der BI. “Das Ziel und Ergebnis dieser Auftragsumfrage dürfte damit bekannt sein.”
Die Initiative fragt, ob in der Umfrage die vom Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig erhobenen Daten zur Fluglärmbelastung und eine LVZ-Umfrage Eingang gefunden haben. Interessant sei zudem, dass die Umfrage vom Finanzminister präsentiert werde. In diesem Zusammenhang hat die BI weitere Fragen. “Wer hat die Umfrage in Auftrag gegeben? Was hat die Umfrage den Steuerzahler gekostet? Warum gerade Forsa? Hat es eine Ausschreibung für die Auftragsvergabe gegeben? Sind außer der CDU die anderen Regierungsparteien SPD und Grüne sowie deren durch Sie geführte Ministerien für Wirtschaft und Umwelt in diese Umfrage involviert? Warum wird diese Umfrage in Dresden und nicht in der Betroffenenregion Leipzig-Halle präsentiert?”
Sie MFAG (Betreiber des Flughafens) sei zu 100% in öffentlicher Hand und die Verluste des Flughafen Leipzig Halle hätten den Steuerzahler seit Inbetriebnahme des DHL Frachtzentrum über 350 Millionen Euro gekostet.
Die Initiative selbst hat ein Positionspapier „Plädoyer für mehr Klimaschutz und wissenschaftliche Expertise im Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Leipzig-Halle“ verfasst, welches in den nächsten Tagen mit persönlichem Anschreiben und Bitte um Stellungnahme u.a. an die Umweltministerin der Bundesrepublik Deutschland, die Umweltminister von Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und die Oberbürgermeister der Städte Leipzig und Schkeuditz gehen soll.
“Plädoyer für mehr Klimaschutz und wissenschaftliche Expertise im Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Leipzig-Halle” in voller Länge:
Planfeststellungsverfahren im Kontext des Klimawandels
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Sensibilisierung für den Klimawandel sind Planfeststellungsverfahren mustergültige Referenzobjekte, um den Zielkonflikt zwischen Wirtschaftswachstum und ökologischer Verantwortung zu verdeutlichen. Verantwortungsvolles Handeln in Bezug auf die Genehmigung langfristiger Großprojekte muss sich dadurch auszeichnen, dass während des Entscheidungsprozesses optimale Diskursbedingungen gegeben sind und soziale Kosten, vor allem auch klimabedingte Folgewirkungen, angemessen berücksichtigt werden. Wenn Ökologie und Ökonomie nachhaltig und erfolgreich zusammenwirken sollen, dann muss die Politik jetzt aktiv und zukunftsgerichtet handeln sowie Glaubwürdigkeit signalisieren. Das Flughafenprojekt Leipzig/Halle verdeutlicht par excellence, dass der Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie nicht lediglich abstrakt auf einer Metaebene existiert, sondern individuell und sehr konkret zu Auseinandersetzungen führt, weil Kosten und Nutzen zwischen den Rechtsbetroffenen asymmetrisch verteilt werden. Die Entscheidung in Bezug auf den Ausbau sollte sich deshalb an der Gesamtwohlfahrt ausrichten, d. h., dass Nutzen und korrespondierende Kosten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene miteinander verglichen werden müssen. Der Vorteil einer Flughafenerweiterung ist offensichtlich: Eine höhere Rendite für die Unternehmenseigner und eine erhoffte Zunahme der Beschäftigung mit positiven Wachstumsimpulsen für die Städte Leipzig und Halle. Die Kostenanalyse muss jedoch differenzierter erfolgen, denn es sind gegenwärtige und zukünftige negative externe Effekte zwingend zu berücksichtigen.
Gesamtwirtschaftliches Effizienzkriterium
Bereits jetzt erfolgen pro Nacht bis zu 170 Starts und Landungen (22.00–6.00 Uhr) und die Nachtflüge sollen durch den Ausbau weiterhin steigen. Lärm sowie ein großes Schadstoffaufkommen belasten insbesondere die umliegenden Gemeinden. Die Folgen für die Betroffenen sind z. B. Grundstücksentwertungen sowie nicht zu unterschätzende gesundheitliche Risiken, welche durch die stetige Lärm- und Schadstoffbelastung hervorgerufen werden. Sowohl diese negativen externen Effekte als auch zukünftige Klimafolgekosten müssen zwingend berücksichtigt werden, um Wohlfahrtseffekte kalkulieren und die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Projektes ex ante evaluieren zu können. Vorteilhaft ist das Ausbauprojekt nur dann, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten der Nutzenüberhang dennoch groß genug ist, um alle von negativen Folgewirkungen Betroffenen potenziell entschädigen zu können. Zusätzlich muss ein Residualnutzen verbleiben. Eine solche von den Ökonomen Nicholas Kaldor und John Richard Hicks definierte gesamtwirtschaftliche Kosten-Nutzenabwägung wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens aber nicht durchgeführt, weil negative externe Effekte unberücksichtigt bleiben. Daher kann die Effizienz des Projektes nicht angemessen eingeschätzt werden. Wenn Klimaschutz nicht lediglich ein Lippenbekenntnis darstellt, dann ist es erforderlich, dass alle Folgekosten des Ausbaus des Flughafens Leipzig-Halle bei der Prüfung der Vorteilhaftigkeit berücksichtigt werden, insbesondere die Kosten, die der Klimawandel induziert. Die Kostenstruktur muss transparent und nachvollziehbar sein, damit gegenwärtig und zukünftig Betroffene nicht benachteiligt werden.
Idealer Diskurs als prozessorientierter Referenzmaßstab
Neben dem erläuterten ergebnisorientierten Effizienzkriterium ist auch ein prozessorientierter Maßstab sehr wesentlich, um die Akzeptanz von Großprojekten zu gewährleisten. Es muss ein offener und ehrlicher Diskurs geführt werden. Nur ein nicht strategisch angelegter Diskurs aller Rechtsbetroffener kann sicherstellen, dass Argumente nicht von individueller Nutzenmaximierung getrieben werden. Tatsächlich findet aber eine Entkopplung der Argumente von der individuellen Nutzenmaximierung nicht statt. Ein derartiger Altruismus kann von Privatunternehmen auch nicht erwartet werden, da Nutzenmaximierung eine wesentliche Triebfeder des Fortschritts ist, die aber dem Gemeinwohl durchaus widersprechen kann. Bereits Adam Smith formulierte zutreffend: „Das Interesse der Kaufleute aller Branchen in Handel und Gewerbe weicht […] stets vom öffentlichen ab, gelegentlich steht es ihm auch entgegen.“ Umso wichtiger ist es, dass die Politik gegensteuert, indem im Hinblick auf Großprojekte zum einen alle gesamtwirtschaftlichen Kosten berücksichtigt und zum anderen ideale Diskursbedingungen hergestellt werden. Zur verlässlichen Evaluierung des Ausbauprojektes müssen der jeweiligen Landesdirektion deshalb objektive und verlässliche Gutachten von öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen vorgelegt werden. Das ist bisher leider nicht erfolgt.
Greenwashing
Greenwashing ist nicht lediglich ein Phänomen, das sich Wirtschaftsunternehmen zu Nutze machen, um z. B. auch umweltbewusste Konsumenten zu erreichen. Auch in der Politik ist es ein probates Mittel, um mehr Wählerstimmen zu generieren. Die derzeitigen durch den Klimawandel hervorgebrachten Ereignisse sollten indes mahnen, umweltpolitische Zielsetzungen tatsächlich auch konsequent zu verfolgen. Einige Reaktionen der sächsischen Landesregierung auf eine Protestaktion des Bündnisses CancelLEJ zeigen indes, dass politische Zusagen in der Realität sehr oft nicht verwirklicht werden. Wenn ein angenommener Millionenschaden auf die Aktivisten umgelegt werden soll, dann passt dies gerade nicht zur umweltpolitischen Aussage im CDU-Regierungsprogramm (2019–2024): „Die Bewahrung der Schöpfung ist für uns von zentraler Bedeutung. Belange des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes treiben die Menschen weltweit buchstäblich auf die Straße. Wir haben zugehört! Wir wollen notwendige Lösungen im Spannungsfeld von Ökologie und Ökonomie finden und wirkungsvoll umsetzen.“ Derart angekündigte Lösungen des ökonomisch-ökologischen Zielkonfliktes müssen für das Planfeststellungsverfahren dann aber auch tatsächlich wesentlich sein. Es wird sich zeigen, ob Ökologie ein wesentliches Ausrichtungsmerkmal für die Entscheidung der Landesdirektion sein wird.
Umdenken in Politik und Wirtschaft
Die jüngsten Anpassungsreaktionen des aus dem Gleichgewicht geratenen Ökosystems sollten uns spätestens jetzt dazu bewegen, den Klimaschutz ernst zu nehmen. Dies betrifft Konsumenten, Unternehmen und Politik gleichermaßen. Corporate Social Responsibility muss zum Business Case werden, der tatsächlich nachgefragt wird und ordnungspolitisch gewollt ist. Eine ausschließliche Wachstumsorientierung ohne qualitative und sozialökologische Maßstäbe darf es nicht mehr geben. Der Klimaschutz ist für uns alle essenziell und deshalb hat er auch einen Preis, den wir alle bezahlen sollten, um Folgekosten zu minimieren. Mit einem rückwärtsgewandten Politikverständnis kann die notwendige gesellschaftliche Transformation nicht durchgeführt werden. Konservative Parteien werden weiterhin an Wählerstimmen verlieren, weil sie immer noch eine bedingungslose Wachstumspolitik propagieren, die von Teilen der Gesellschaft längst nicht mehr akzeptiert wird. Vorausschauende Politik berücksichtigt hingegen die Risiken des Klimawandels. In Paris wurde der Ausbau des Flughafens Charles de Gaulle unterbunden, da das Projekt nicht länger mit der Umweltpolitik in Einklang gebracht werden kann. Weiterhin wurden Inlandsflüge verboten, wenn Zugverbindungen existieren, die das Ziel in zweieinhalb Stunden erreichen. In Sachsen werden Klimaveränderungsrisiken im Hinblick auf den Flughafenausbau bisher nicht thematisiert. Dies wird sich aber ändern, auch vor dem Hintergrund des in Bayern angekündigten Klimarucks, der hoffentlich eine Ausstrahlungswirkung auf das benachbarte Bundesland haben wird. Der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan formuliert zutreffend, was für Planfeststellungsverfahren zukünftig sehr wesentlich sein sollte: „Extreme Wetterereignisse wie die, die wir hier in London und auf der ganzen Welt erlebt haben, sollten ein Weckruf sein und uns alle anspornen, viel ehrgeizigere Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.“
Einflussfaktor Wissenschaft
Politisches Handeln sollte immer auch von wissenschaftlichen Erkenntnissen geleitet werden. Seit der Corona-Krise herrscht darüber Einigkeit. So werden seither Expertenausschüsse gebildet, in denen insbesondere auch Virologen vertreten sind, die wissenschaftliche Studien interpretieren und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger bereitstellen. Auch die Expertise der Leopoldina wurde von der Exekutive stark nachgefragt. Der sächsische Ministerpräsident hebt die wissenschaftliche Erkenntnis als Maßstab für sein politisches Handeln stets hervor und sieht sich deshalb im Kreis derer, die wissenschaftlich fundiert entscheiden. Die Ausrichtung politischer Handlungen an Forschungsergebnissen muss aber auch in Bezug auf die Fluglärmproblematik wesentlich sein. Es existieren zum einen zahlreiche epidemiologische Studien, die den gesundheitsschädlichen Einfluss von Fluglärm statistisch signifikant nachweisen. Zum anderen wurden auch sehr viele Untersuchungen publiziert, die belegen, dass der sog. Mittelungspegel nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignet ist, um die tatsächliche Belästigungswirkung von Lärmimmissionen darzustellen. Die Planunterlagen enthalten jedoch keinerlei Untersuchungen zu gesundheitlichen Folgewirkungen und die Evaluierung der zu erwartenden Lärmimmission basiert ausschließlich auf dem Mittelungspegel. Das gesamte Spektrum wissenschaftlicher Erkenntnisse wird im Hinblick auf Fluglärmfolgekosten seitens der Vorhabenträgerin komplett ignoriert. Vielmehr werden z. B. Verkehrsprognosen präsentiert, die sehr wahrscheinlich nicht korrekte Berechnungsergebnisse liefern, denn die Problematik überzogener Verkehrsprognosen wurde am Fall der Intraplan Consult GmbH von der TU Chemnitz explizit dargelegt und analysiert.
Die Fluglärmbetroffenen erwarten, dass sich die Landesdirektion mit aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Wirkung von Fluglärm intensiv befasst, um der verfassungsrechtlich gebotenen Schutzfunktion gegenüber Grundrechtseingriffen Dritter gerecht zu werden. Unabhängig davon sollte die Landesregierung ihrem Handlungsparadigma folgen, welches sie in der Corona-Krise umgesetzt hat; sie sollte wissenschaftliche Studien im Rahmen von politischen Entscheidungen zwingend berücksichtigen. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, anders als während der Pandemie, wirtschaftliche Interessen höher als der Gesundheitsschutz gewichtet würden. Das Argument, dass in der CoronaKrise ungleich mehr Menschen einem sehr konkreten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt und deshalb schutzbedürftig waren, mag nur bedingt überzeugen, denn zum einen sind Grundrechte Individualschutzrechte und zum anderen sind auch abstrakte Risiken nach der Rechtsprechung des BVerfG relevant.
Die Ausrichtungsmerkmale der Entscheidungsfindung sind damit abschließend definiert, nämlich:
(1) die Sicherstellung der ökonomischen Effizienz auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, die negative externe Effekte des Flugbetriebes berücksichtigt,
(2) die Schaffung von Voraussetzungen zur Durchführung eines idealen Diskurses zwischen den Rechtsbetroffenen und
(3) die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich sämtlicher Fluglärmfolgekosten.
Aufgrund der ausschließlichen Online-Konsultation, die den im Planfeststellungsverfahren sonst als Präsenz-Veranstaltung durchgeführten Erörterungstermin ersetzen soll, werden ideale Diskursbedingungen bereits im Vorfeld nicht herbeigeführt. In Anbetracht der massiv zu erwartenden Fluglärm- und Schadstoffbelastungen ist diese Vorgehensweise nicht legitim, da so insbesondere ältere Menschen wegen fehlender IT-Kenntnisse sehr wahrscheinlich vom Erörterungstermin ausgeschlossen werden.
Die sollen erstmal attraktive Flugziele anbieten.
Weder gibt es attraktive Zubringer Flüge noch Urlaubsdestinationen.
Darum geht es doch gar nicht.
Stimmt, aber LEJ hat trotzdem recht. Es fehlt einfach an Zubringerflügen. Sicher ein Henne-Ei Problem.
Auch ich stimme LEJ zu. Ich bin eine weitere, völlig verschiedene Person.
Das heißt, erstmal künstlich ein Angebot schaffen, damit man eine Rechtfertigung für einen weiteren Ausbau hat? Das ist genau das Problem an dieser Konsumgesellschaft. 🤦♀️
Nein, jetzt muss ich immer nach Berlin, Frankfurt oder München. Das kostet Lebenszeit
Nein, musst du nicht. Du musst noch nicht einmal fliegen.
„Urlaubsdestinationen“
Wer so quatscht, hat auch sonst keinen Schimmer von irgendwas.
Quatsche nicht blöd, Rollerchen. Die meisten Menschen können noch. Du bist hier die Minderheit.
Ein Nachtflugverbot muss her. Wer nachts fliegt muss schließen. So einfach ist das. Der Tag ist lang genug um alle Flugzeuge starten und landen zu lassen. Wer was anderes sagt lügt einfach.
Muss es? Die Möglichkeit Nachts zu fliegen hat DHL usw. erst zum Flughafen gebracht.
Für Personenflüge ist das sicher korrekt, und ich buche auch bewußt keine Flüge zwischen 23 und 8 h.
Aber bei Fracht und Logistikketten sieht es leider anders aus. Da ist alles abgestimmt, und nur so kommen die Firmen und damit unser Wohlstand hierher, in unsere nach wie vor wirtschaftsschwache Region. Jedenfalls macht eine Bahnstrecke bei uns mehr Lärm als die Flieger, nur gelegentlich ist da mal einer überduchschnittlich laut, die Bahn dagegen ständig.
Als ich vor einer Weile nachts in Schkeuditz war, kam mir das aber ziemlich anders vor. Züge kommen da höchstens alle zehn Minuten mal vorbei, aber Flugzeuge starten und landen im Akkord und die Triebwerke laufen durchgängig.
„kam mir das aber ziemlich anders vor“
„landen im Akkord“
Sprache – du machst es falsch.
Ohne laufende Triebwerke erfolgten die Landungen vielleicht schneller, aber ungleich lauter.
Das Nachtflugverbot muss her !!!
Dann möchte ich aber auch ein Nachtfahrverbot für die Straßenbahn. Die ist viel lauter und erzeugt Vibrationen.
Flugzeuge? Höre ich (in der Altstadt) selten bis gar nicht.
Das ist schön, wenn Du sie in der Altstadt nicht hörst. Halle besteht aber nicht nur aus der Altstadt, obwohl man es bei der Politik der Stadt meistens denken könnte. Komm mal nach Radewell und Osendorf. Da kommen nachts die Flugzeuge gefühlt im Minutentakt übers Haus geflogen und strahlen mit ihren Scheinwerfer in die Wohnungen rein. So oft hast Du nachts die Straßenbahn nicht. Dazu kommt der Lärm von der Regensburger Str. und der ICE von 2 Strecken.
Da würde ich nicht wohnen wollen. Du anscheinend schon.
Güllners Forsa wird schon die vom Flughafen gewünschten Ergebnisse beibringen.
Nirgendwo in Deutschland darf nachts geflogen werden, dass muss für Leipzig auch gelten damit alle in Ruhe schlafen können
Ich kann in Ruhe schlafen. Ich wohne allerdings auch in Halle.
viel zu viel Text, Junge!
@Wolfi: Unwahrheit. Köln-Bonn ist Nachts offen, Nürnberg, Hannover, Münster-Osnabrück etc. oder selbst Brüssel – und in der Welt fast alle. Leipzig hat sogar mehr Einschränkungen als diese Flughäfen! Alles also nirgendwo natürlich …. Aber hier ist der link gegen Wolfis fake news Propaganda: https://www.bdl.aero/de/themen-positionen/infrastruktur-arbeitstitel/betriebszeiten/
Die Forderungen einer Interessengruppe sind wohl keine Propaganda?
An den anderen Flughäfen ohne Nachtflugverbot dürfen nachts nur besonders leise, sogenannte Kapitel-3-Flugzeuge verkehren. Das sind vor allem neuere Maschinen. Frachtflugzeuge sind meist alte umgebaute Passagierflugzeuge und dementsprechend laut. Somit sind die Einschränkungen in Leipzig nur auf den ersten Blick strenger, in Wirklichkeit ist mehr Fluglärm erlaubt. DHL hat sein europäisches Luftdrehkreuz von Brüssel nach Leipzig verlagert, weil die Brüsseler keinen weiteren Ausbau mit zusätzlichem Fluglärm akzeptiert haben.
Der weitere Ausbau ist in keiner Weise gerechtfertigt, denn er schädigt die Menschen und ihre, also unsere, Lebensgrundlagen. Flugverkehr ist die umweltschädlichste Verkehrsart noch vor dem Autoverkehr. Immer wieder erstaunlich ist, dass ähnlich wie beim Autobahnbau (z.B.A 143) viele Menschen auf die Kampagnen der Konzerne hereinfallen und sogar gegen sich selber stimmen. Ein gemeinschaftliches: Nach uns die Sintflut. Psychologen beschreiben dieses Verhalten mit – Identifikation mit dem Aggressor.
Der Flugverkehr muss alleine wegen der Klimakatrastrophe massiv eingeschränkt werden. Das ist hinlänglich bekannt.
Wohnen die immer noch dort?
Also wenn ich hier die ganzen Gegenkommentare so lese, habe ich die Vermutung das die alle nicht
ihr Geld beim Flughafen, DHL, Schenker etc. verdienen. Und das sind dort über 16.000 !!! (Quelle Leipziger Zeitung vom 14.03.22
Was ist nun wichtiger ? Das ein paar Mann ihre Ruhe haben wollen oder Tausende Arbeitsplätze samt Steuereinnahmen an denen Familien hängen ???
Bei Nachtflugverbot sind da ganz schnell etliche Stellen weg !
Im Pflegesektor werden gerade ein paar frei. Der ist viel wichtiger.
Die sollen ihre Häuser verkloppen und weg ziehen. So ein Theater wegen Nichts!
Laut LVZ soll man Beschwerden und Hinweise richt können an
„Stabstelle Umwelt des Flughafens Leipzig/Halle unter Telefon: 0341 2241724, per E-Mail: laermbeschwerden@leipzig-halle-airport.de, an den Fluglärmschutzbeauftragter des SMWA, Jörg Puchmüller via Telefon: 0351 56485010 oder E-Mail: flsb@smwa.sachsen.de
Die zu behandelnden Informationen werden über das per Passwort geschützte Online-Portal https://cristal2.probcloud.de/lds zugänglich gemacht.“