Jugendlicher am Boulevard mit Faustmesser erwischt

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  1. Detlef sagt:

    Warum kommt der nicht bis zur Gerichtsverhandlung in Jugendarrest ?

    • Wieso kommt man eigentlich nicht wegen so absurder Fragen in Arrest??? sagt:

      Weil „Jugendarrest“ keine Untersuchungshaft ist und außerdem (für mich als Leser hier, der wie Du nur diese Meldung kennt) keinerlei Haftgründe vorliegen? Oder meinst Du der bekommt als Strafe später mal Haft für das Mitführen dieses Messers? Dann bist Du schief gewickelt, wobei das „dann“ auch entfallen könnte, wenn man bösartig wäre.

    • ein wahrer Detlef sagt:

      Weil Arrest eine Sanktion des Jugendgerichts ist, es also ein Urteil gibt. Dazu müsste es eine Verhandlung geben, die Staatsanwaltschaft müsste also Anklage erheben. Sie kann das Verfahren aber auch einstellen. Könnte man wissen, wenn man nicht noch so verliebt auf die DDR-Methoden schaut und diesen nachtrauert.

      • Recht & Ordnung sagt:

        Wozu braucht man dafür eine „Verhandlung‘?

        Er hat ein verbotenes Messer mitgeführt und ist auf frischer Tat erwischt worden.

        Das Einfachste wäre doch, der diensthabende Polizist guckt in seinen Strafenkatalog: Verbotenes Messer = 3Monate Knast.

        Das Ganze kurz auf einem Beipackzettel notiert, dem Fahrer mitgegeben und dann ab mit der grünen Minna.

        Ganz einfach! 👍

        • Keine Ahnung von Recht und sicher auch nicht von Ordnung sagt:

          Schön, dass du Verhandlung in Anführungszeichen schreibst, nicht nur damit hast du dich schon längst entlarvt und zeigst so toll immer wieder, dass du von Recht & Ordnung aber sowas von keine Ahnung hast. Da kannst du dich wieder und wieder so nennen, eine Blamage nach der anderen. Ich (und die Mehrheit der Menschen hier) bin froh, dass Straftaten nach Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld (ganz sicher kannst du mit keinem der drei Begriffe etwas anfangen) beurteilt werden, noch dazu von Fachleuten und nicht Kaspern, die keine Ahnung haben oder sich gar Recht & Ordnung nennen. Was für eine Schande, dass jeder Trollo diese Begriffe für sich verwenden kann und was für eine Schande, dass ausgerechnet so einer wie du sich so nennt.

          „Urteile“ nach Katalog und noch dazu durch die Polizei? Mal eben so die Gewaltenteilung abgeschafft und nennt sich „Recht & Ordnung“. Schämen solltest du dich für diesen Unsinn, denn du hier wieder und wieder ablässt, zeigt aber sehr schön deine absolute Unwissenheit und Ahnungslosigkeit.

          • Recht & Ordnung sagt:

            Diese komischen Begriffe, die du hier verwendest „Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld“, wozu soll das gut sein?

            Betrachten wir doch einfach mal den Strassenverkehr:

            10 km/h zu schnell, 20 km/h zu schnell, 1 Promille, 2 Promille, Rotlicht, TÜV abgelaufen usw. usf.

            Da ist eindeutig geregelt, wie das zu ahnden ist,

            Warum sollte man das bei mitgeführten Messern, Einbrüchen, Strassenraub etc. nicht genauso handhaben? Dann gibt es eben eine Straftäterkartei analog zu einer Verkehrssünderdatei. Die muss nicht unbedingt in Flensburg sitzen, kann auch Garmisch-Partenkirchen sein. Da werden alle Straftaten fein säuberlich erfasst. Der diensthabende Polizist muss dann nur die Daten in den Rechner eingeben und bekommt direkt online die anzuwendende Strafe. Ganz unbürokratisch und ohne altmodische Verhandlungen.

            Einfacher geht es nicht!

            • Keine Ahnung von Recht und sicher auch nicht von Ordnung sagt:

              Was für eine gequirlte Ka..e.

              Schön, dass du ohne Not wieder und wieder Deine Ahnungslosigkeit und Unwissenheit hier darstellst. Ist dir das langsam nicht peinlich?

              Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten gleichsetzen, was für ein Blödsinn. Und, da du nun in dieser Hinsicht wirklich nichts weißt: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld müssen sinngemäß auch bei Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Mir klar, dass du das nicht weißt und dich darüber hinaus nicht erblödest, von „komischen Begriffen“ zu schreiben.

              Auch schlägst du wiederholt ein Ende der Gewaltenteilung vor, die Polizei soll Strafen verhängen. Absolut entsetzlich, deine „Bemühungen“. Was du mit „altmodische Verhandlungen“ abschaffen willst ist DIE GRUNDLAGE eines Rechtsstaates, eigentlich willst du, ohne es zu merken, eine Gestapo zurück, weil es deiner. Meinung nach keinerlei Gerichte in diesen Sachen bedarf. Abartig, echt. Eigentlich ist jedes Wort zu dir zu diesem Thema zu schade. Perlen vor die Säue sagt der Volksmund zu sowas.

              Aufgrund deiner grenzenlosen Ahnungslosigkeit ist es, ich wiederhole mich, eine Schande, dass du dich selbst „Recht & Ordnung“ nennst und dich wieder und wieder blamierst. Mit demz, was du alles nicht weißt, könnten man Bücher (Plural) füllen…

            • Keine Ahnung von Recht und sicher auch nicht von Ordnung sagt:

              Nachtrag: Deine Unwissenheit zeigst du zudem, indem du vorschlägst, dass es eine Straftäterkartei geben könnte. Jemand mit wenigstens einem winzigen winzigen Fitzchen Ahnung von „Recht & Ordnung“ wüsste, jeder mit ein bisschen Verstand dahingehend würde ahnen, dass es sowas gibt. Nennt sich Bundeszentralregister und muss auch nicht in Garmisch-Partenkirchen eingerichtet werden, sondern existiert. In Bonn übrigens, aber woher sollst das auch wissen, du Ahnungsloser…. 🤣

  2. Emmi sagt:

    Warum läuft man überhaupt mit einem Messer in der Tasche durch die Gegend?
    Das ist schon alleine eine Provokation und zeigt von Aggressionen.

  3. Umgeschaut sagt:

    Macht sich gut im Führungszeugnis, so ein Eintrag… Und, es gibt nicht verbotene Abwehrwaffen…

  4. Bubbles sagt:

    „..zur Durchsetzung des Waffenverbotes, ein 17-jähriger Jugendlicher kontrolliert. Bei der nachfolgenden Durchsuchung der Sachen des Beschuldigten konnte ein Faustmesser aufgefunden und beschlagnahmt werden.“
    Wann ist er denn zum Beschuldigten geworden?

    • 10010110 sagt:

      Nachdem man eine verbotene Waffe bei ihm gefunden hat. Die Aussage der Polizei bedeutet nicht, dass er schon während der Durchsuchung ein Beschuldigter war, sondern dass er jetzt, im Nachhinein, Beschuldigter ist.

    • Komm aus Deiner Bubble. sagt:

      DAS ist jetzt Dein Problem? Echt? Oder willst Du nur schlau tun?

      Diese Pressemitteilung ist keine Anklage und dass er (förmlich gesehen) erst Beschuldigter geworden ist, als das Messer gefunden wurde, ist für solch eine Mitteilung völlig Banane.

      Außer für Leute in einer Bubble… 🤦

      • Bubbles sagt:

        Was genau ist das denn für´ne Bubble, in die Du mich stecken willst?

        • Komm aus Deiner Bubble. sagt:

          Dein Name hier. Das Wortspiel ist eigentlich selbst erklärend. Verstehste nicht? Egal. Ist mit Sicherheit nicht so wichtig wie: „er wurde durchsucht, dieses Messer wurde gefunden und damit wurde er Beschuldigter“ Janz wichtig in einer Pressemitteilung, janz janz wichtig.

          • Bubbles sagt:

            Du wolltest mich also nur angehen, statt mir ruhig zu erklären, wie es gemeint sein könnte.
            10010110 hat das doch auch hinbekommen.

            „Zeitlich beginnt der Status als Beschuldigter daher, sobald ein Tatverdacht gegen eine konkrete Person vorliegt .“
            Manche interessiert sowas, da sie es vielleicht beruflich beschäftigt und es in der Rechtsprechung manchmal auch nur Kleinigkeiten sind, die eine Entscheidung beeinflussen.
            Auch die Polizei macht manchmal Fehler und das kommt Verdächtigen dann zu Gute.
            Ach, das interessiert Dich gar nicht.
            Siehst´e..mich schon!

            btw Macht Dein Name es erst zum Wortspiel!

            • Komm aus Deiner Bubble. sagt:

              Natürlich macht erst „mein Name“ es zum Wortspiel. Was denn sonst?

              Ich bleibe dabei: „DAS ist jetzt Dein Problem? Echt? Oder willst Du nur schlau tun?“

              Für eine Pressemeldung völlig irrelevant, weil die Meldung erstellt wurde, als er Beschuldigter war.

              • Bubbles sagt:

                Okay gut, Du hast es also nicht verstanden.
                Das ist aber auch in Ordnung!
                Schönen Tag noch!

              • Komm aus Deiner Bubble. sagt:

                Wenn Du meinst, ich hätte „es“ nicht verstanden, dann meinst Du es eben. Ist halt eine (Deine) Meinung.

                PS: Meinungen müssen nicht richtig sein und es ist für einen Pressebericht wie diesen völlig pucki, wann der Beschuldigte in diesem Fall Beschuldigter wurde… 😊

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