Kita-Gebühren: bislang keine Verordnung zum Erlass

Die Kitas bleiben noch bis mindestens zum Monatsende geschlossen. Und Eltern fragen sich, was nun mit den schon gezahlten Gebühren passiert, ob es eine Rückerstattung gibt. 

Dazu kann die Stadt Halle auch noch keine Aussagen treffen. Es gebe noch keine Signale vom Land, sagte Sozialdezernentin Katharina Brederlow. Hier müsse man die genauen Regelungen in der Eindämmungsverordnung des Landes abwarten, ob es hier im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes ähnliche Regelungen wie im Frühjahr gibt. Damals hatte das Land die Rückerstattung übernommen. 

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4 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Wie lange die Schulen geschlossen bleiben, da hätte die Stadt das Thema Gebühren -Rückerstattung doch gleich mit verhandeln können ?

    • eseppelt sagt:

      Häh?

      • XYZ sagt:

        Für die Hortbetreuung ist zumindest bei unserer Grundschule der Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Träger.
        Und für den Hort müssen auch Gebühren gezahlt werden. Dieser hat genau wie Schulen und Kitas derzeit maximal Notbetreuung.

        Anders kann ich mir den Zusammenhang zwischen Schulschließung und Kita-Gebühren nicht erklären 🤔

  2. Ddg sagt:

    Na klar muss das Geld erstattet werden ist doch selbstverständlich

    • Onkel Uhu sagt:

      Das sehen wohl die meisten Menschen mit gesundem Menschenverstand so. Ob das die Entscheidungsträger so sehen, steht auf einem anderen Blatt.

  3. Tommi sagt:

    Leistung nicht erbracht: Geld zurück. Ganz einfach