Landgericht Halle macht mutmaßlichem Drogendealer den Prozess

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen mutmaĺßichen Drogendealer. Dem im September 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er soll im Mai 2022 bei einer polizeilichen Kontrolle im Hauptbahnhof Halle 43,9 g Marihuana, 4,54 g Methamphetamin und 3,78 g Amphetamin bei sich geführt haben, um diese Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Außerdem habe er in einer Gürteltasche 0,56 g Marihuana zum Eigenkonsum aufbewahrt. Zur Absicherung seines Drogenhandels habe er einen Schlagring bei sich geführt.
Der Angeklagte hat ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Abrede gestellt.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Da die Anklage jedoch erhoben wurde, bevor das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG) am 01.04.2024 in Kraft getreten ist, könnte der Angeklagte im Falle einer Verurteilung abweichend von der Anklageschrift auch nach dem KCanG zu bestrafen sein, das mildere Strafen vorsieht als das Betäubungsmittelgesetz.
Nicht nur wann geboren.
Wo geboren.
Nennt doch mal Ross und Reiter beim Namen!
Wieso ist das für den Tatbestand von Relevanz?
Lies mal Grundgesetz Artikel 3.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) …
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …
Wieso interessiert dich das? Was Ändert die Angabe der Herkunft? Aber um dich zu beruhigen. Es ist ein deutscher um genau zu sein ein „Biodeutscher“ bevor dumm gefragt wird.
Ross: Fury.
Reiter: Jockey Monika.
😆 Alles tot nach der Wende!
Wow, im Mai 2022 bei der Tat erwischt und schon knapp 3 Jahre später vor Gericht. Respekt! Bei der Geschwindigkeit könnten wir ja schon in 10 Jahren mit einem Urteil rechnen.
Möge ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen. Sollte er kein EU-Bürger sein, dann NACH Verbüßen der Haftstrafe ausfliegen.
Seit wann werden Japaner, Briten und Amerikaner nach einer Haftstrafe ausgeflogen?
Und andersrum, was spräche dagegen, einen italienischen Mafioso wieder zurück nach Sizilien zu schicken?
Fragen über Fragen….