Linienbetrieb aufgenommen: Streik der HAVAG-Beschäftigten ist beendet

Mit langen Fußmärschen ist es vorbei: der Streik der Beschäftigten der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) ist beendet. Kurz nach zwei Uhr am Montagmorgen rollten die ersten vier Nachtbusse auf dem Marktplatz an. In den frühen Stunden beginnt dann planmäßig auch der Straßenbahnverkehr.

Nachdem am Freitag sämtliche Busse und Straßenbahnen in Halle (Saale) in den Depots blieben, konnte am Wochenende auf wichtigen Strecken ein Notbetrieb angeboten werden.

Forderungen für den Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen-Anhalt (TV-N LSA):
▪ Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 TV-N LSA)
▪ Einführung eines tariflichen Wahlmodells mit der Maßgabe die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (§ 10 Abs. 1 S. 1 TV-N LSA) auf regelmäßig wöchentlich 38 Stunden zu erhöhen mit den Optionen, der entsprechenden finanziellen Vergütung als mo￾natliche feste Zulage, die Umwandlung in freie Tage oder den entsprechenden Zufluss in ein Wertkonto
▪ Reduzierung des Zeitraums zur Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 10 Absatz 1 Satz 2)
▪ Erhöhung des Zuschlages für Nachtarbeit in der Zeit von 21:00 Uhr bis 00:00 Uhr und von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 25 Pro￾zent (§ 12 Abs. 1 TV-N LSA)
▪ Erhöhung des Zuschlages für Nachtarbeit in der Zeit von 00:00 Uhr bis 4:00 Uhr auf 40 Prozent (§ 12 Abs. 1 TV-N LSA)
▪ Erhöhung des Zuschlages für Arbeit an Sonntagen auf 50 Prozent (§ 12 Abs. 1 TV-N LSA)
▪ Berechnung der Höhe der Zuschläge auf der individuellen Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe, mindestens aber auf Stufe 3 (§ 12 Abs. 1 TV-N LSA)
▪ Neufassung der Kopplungsregelung der Entgelte an den TVöD (§ 7 Abs. 1 Sätze 2 bis 6)
▪ Streichung von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 der Anlage 1 zum TVN LSA
▪ Einführung einer gewerkschaftlichen Vorteilsregelung in Höhe von 500 Euro pro Jahr

und zum Tarifvertrag für Auszubildende in Nahverkehrsbetrieben (TV-N Azubi LSA):
▪ Übernahme aller Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B, sofern dieser dienstlich erforderlich ist (§ 8 Abs. 7 TV-N Azubi LSA)
▪ 6 Freistellungstage zur Vorbereitung auf Abschluss- und Zwischenprüfungen für Auszubildende

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