Mensaessen in Halle wird wieder günstiger
Ab 1. Juni 2016 werden die Essen für Hochschulbeschäftigte und Gäste wieder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % verkauft. Das teilte das Studentenwerk mit.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes hatten Ende April bestätigt, dass die Abgabe von Speisen an Nichtstudierende durch die Studentenwerke dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Damit kann die vorsorglich durchgeführte Preiserhöhung in den Mensen und Cafebars vom Jahresbeginn zurückgenommen werden.
Im Ergebnis der letzten Steuerprüfung hatte das Finanzamt das Studentenwerk Halle im November 2015 aufgefordert, die Essen für die Hochschulbediensteten und Gäste mit 19 % (statt wie bisher mit 7 %) zu besteuern. Dieser Sichtweise hatte das Studentenwerk widersprochen und das Ministerium für Finanzen gebeten, eine verbindliche Klärung auf Bund-Länder-Ebene herbei zu führen.
Da bis zur Vorlage des Bund-Länder-Entscheids offen war, welcher Steuersatz letztendlich anzuwenden sei, musste für den Fall, dass der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist, entsprechend Vorsorge getroffen werden: Zum 1. Februar 2016 mussten daher alle Essen in den Mensen an Bedienstete und Gäste mit 19 % besteuert werden. Wir freuen uns über die positive Entscheidung und danken allen Beteiligten für ihr Engagement.
Die (zurück-)geänderte Besteuerung tritt in allen Einrichtungen und an allen Standorten des Studentenwerkes zum 1. Juni 2016 in Kraft.
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