Mit Drohnen werden die Beleuchtungsmasten am Riebeckplatz und der Hochstraße überprüft

Alle vier Jahre werden die 30 Hochmastleuchten für die Beleuchtung von Hochstraße sowie Riebeckplatz gewartet, auf Rost und abgeplatzte Teile überprüft.
Das war bislang nicht ganz so einfach. Genehmigungen mussten eingeholt werden, weil Hubsteiger zum Einsatz gekommen sind und deshalb Fahrspuren gesperrt werden mussten. Doch nun geht es einfacher, Kameradrohnen schwirren um die Masten.
Kameradrohnen übernehmen Sichtkontrolle
Heute steht ein Drohnenpilot der ESMERO GbR auf dem Parkplatz Volkmannstraße und fliegt per Fernsteuerung die Hochmastleuchten an. Auf dem Monitor sieht er per Liveübertragung die Leuchten aus nächster Nähe und fotografiert sie von allen Seiten. Im Anschluss werten Experten der Energieversorgung Halle Netz GmbH die Fotos aus und können dann entscheiden, welche weiteren Maßnahmen nötig sind.
„Früher haben wir gleich einen Steiger für die Kontrolle der Hochmastleuchten genutzt. Das war sehr aufwendig und kostenintensiv. Der Einsatz der Drohnen zur Sichtprüfung spart uns viel Zeit und aufwendige Verkehrssperrungen“ sagt Thoralf Krüger, Monteur für die Straßenbeleuchtung bei der Energieversorgung Halle Netz GmbH.
Stadtbeleuchtung wird stetig modernisiert
Darüber hinaus arbeiten die Experten der Energieversorgung Halle Netz GmbH im Auftrag der EVH, welche den Wartungsvertrag mit der Stadt Halle (Saale) hält, stets an weiteren Modernisierungen der Stadtbeleuchtung. So werden im Rahmen der Bauprojekte des Programms STADTBAHN Halle die Leuchten erneuert und teilweise mit LED ausgestattet.
Defekte Leuchte melden
Wer eine defekte Leuchte entdeckt, kann den Standort idealerweise mit der Lichtmastnummer an stadtbeleuchtung@swh.de melden oder bei der Störungshotline (0345) 5 81 – 30 00 anrufen.
Eine Meldung über das Portal „Sag´s uns einfach“ der Stadt Halle (Saale) ist ebenfalls möglich in der Kategorie „Straßenbeleuchtungsstörung melden“.
Da hab ich doch mal ne Frage an Leute die sich auskennen.
Hab jetzt selber ne ganze Weile gesucht, jedoch sind Formulierungen recht schwammig.
Laut Drohnenverordnung sind Überflüge bzw Annäherung an Bundesfernstrassen unter 100m verboten.
Wozu zählen denn eigentlich die Magistrale, Hochstrasse usw?
Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
(1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes
Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der
geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des
weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
(2) Sie gliedern sich in
1. Bundesautobahnen,
2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).
Würde es im Kontex Drohne gern mal für mich einordnen.
Stell mir gerade vor…. man fährt da motorisiert lang, durch „was auch immer“ taucht plötzlich vor dir so ein Teil auf….nicht ungefährlich, oder?
Klar kann alles Mögliche temporär erlaubt werden, finde es persönlich sicherer an ner abgesicherten Arbeitsstelle vorbei zu fahren.
Verkehrskörper dieser Bauart gibt es ja etliche in EU, Frage ist allgemeiner Natur.
Btw. Trolle….trollt euch gern woanders, schlage vor:
Rad vs. MIV
links vs. rechts
Rotkopp vs. blond
etc.
Für den konkreten Fall gibt es garantiert eine Ausnahmegenehmigung mit der Auflage, dass ein zertifizierter Drohnenpilot das Ding steuern muss. Und ich kann mir auch vorstellen, dass es irgendeinen Ausfallschutz geben muss.
Na das ist doch mal eine prima Idee mit Drohnen die hohen Lampen zu überprüfen
Da hat der Pilot halt die A2 Prüfung. Mit dem Drohnenführerschein A1&A3 gilt diese Regelung. Außerdem kommt es auf die Drohne an.
Das ist doch richtig super🤦♂️🤦♀️
Wann schweben diese Teile mal im Lutherviertel, um festzustellen, dass die eine und andere Laterne tageweise nicht funktioniert, und vor allem der Wasserturm Süd nicht mehr leuchtet. Warum eigentlich nicht mehr. Sind die Lampen defekt, ist das Corona-bedingt??