Neue Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt: ab Freitag 3G in der Gastro, Discos dürfen wieder öffnen, bis 25.000 Zuschauer bei Großveranstaltungen im Freien

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett hat dazu heute die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022 umgesetzt wird. Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie sowie in Beherbergungsbetrieben. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.

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Bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in geschlossenen Räumen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es gilt das 2-G-Plus-Zugangsmodell.

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell) öffnen. Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Im Schulbetrieb wird ab 7. März – wie bereits vom Bildungsministerium angekündigt – die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.

Mit der neuen Verordnung wird der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten umgesetzt, um bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei wird trotz hoher Corona-Infektionszahlen die aktuelle Situation in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Die Infektionslage sowie die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen wird unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet.

Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer Novellierung des Gesetzes.

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Keine Antworten

  1. Naja... sagt:

    Wollte man die Öffnungsschritte nicht von der aktuellen Entwicklung abhängig machen? In den meisten Bundesländern ist der nächste Schritt nachvollziehbar, aber nicht hier. Zwei Wochen abwarten hätte es auch getan.

  2. Robert sagt:

    Kurz vor der Beschließung des Gesetzes der allgemeinen Impfpflicht, zeigt die Politik aber ein Herz für die Bürger. Auch wenn es nur halbherzig ist.
    Nun sollte die HAVAG ein ganzes Herz zeigen und die Maske fallen lassen, in ihren Bahnen.

    • Lausbube sagt:

      Hast du bisher darunter gelitten?

    • Demokrat sagt:

      Das ist aber in einer Verordnung des Bundes geregelt, da kann die HAVAG erstmal nichts selbst machen.

      • I-D sagt:

        Es sei denn, und das wird jetzt nur Diktatoren und Kommunisten etwas sagen, das Gesetz ermöglicht Privatunternehmen eine Handhabe ihrer eigenen Angelegenheiten.

      • Robert sagt:

        Ich dachte immer, dass der Hausherr die Hausordnung festlegt . Bei dir in der Wohnung ,muss wohl die Politik alles festlegen ?

        • "Dachte" 🤣🤣🤣 sagt:

          Klar, deswegen darfst du auch deine Frau verkloppen. Ist ja deine Frau. Ist ja deine Wohnung. Warum sollte da der Staat was regeln.

    • BR sagt:

      @Robert
      Zuerst sollte die HAVAG die 3G Regel fallen lassen, bevor die Masken fallen.

  3. 10010110 sagt:

    […] wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf […]

    Und wer gerade wegschaut, ist kein „Zuschauender“.

    Also manche machen sich mit ihrer Genderei um jeden Preis wirklich lächerlich. 🙄

  4. Klara sagt:

    Du kannst ja von mir aus für immer eine Maske tragen…

  5. Freier Bürger sagt:

    Und was ist mit der Nazimaske? Fast alle Länder um die BRD herum haben das Maskengebot aufgehoben. Nur Deutschland hält an den faschistischen Nazimasken fest.

  6. NEIN zur IMPFPFLICHT sagt:

    NEIN zur IMPFPFLICHT

  7. BR sagt:

    „Die Omikron-Welle sei »ganz glimpflich gelaufen«, sagt der Virologe Christian Drosten. Deswegen sieht er derzeit keinen Grund, seinen Podcast mit dem NDR weiterzuführen.“
    Wie der das wohl meint 🤔🤔
    Nun bleibt nur noch abzuwarten, was aus der Voraussage von Spahn&Lauterschwach eintrifft „Genesen, Geimpft, Gestorben“