Neuer Anlauf für Mietspiegel in Halle – Stadt hat Leistungen ausgeschrieben

Zum Jahr 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel erforderlich. Eigentlich wollte die Stadt Halle (Saale) schon in diesem Jahr einen solchen Mietspiegel an den Start bringen, Doch nach heftiger Kritik hat der Stadtrat den Entwurf schließlich abgelehnt. Rund 95.000 Euro sind damit in den Wind geschossen.

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Der Stadtrat hat eine Ausschreibung der Leistungen beschlossen. 147.000 Euro stehen bereit. 

Die Ausschreibungsunterlagen hat die Stadtverwaltung nun veröffentlicht. Darin weist die Stadt darauf hin, dass der “eine besondere Sorgfalt und ein erhöhter Kommunikations- und Abstimmungsbedarf bei den Grundlagen der Datenerhebung, der Auswertungsmethode sowie der öffentlichen Kommunikation der Ergebnisse gefordert” wird. 

Auf Antrag der Fraktionen sollen zudem zusätzlich Daten zur Mikrolage, also der Beschaffenheit des unmittelbaren Wohnumfelds einer Wohnung, erhoben werden. Auch die fußläufige Erreichbarkeit der Versorgungs- und öffentlichen Infrastruktur, die Bebauungsform sowie der Zustand der unmittelbaren Wohnumgebung, die Lage des Hauses etwa an einer stark befahrenen Durchgangsstraße oder einer Straße mit Straßenbahn soll für die Berechnung der Miete eine Rolle spielen. Auch die Lage der Wohnung innerhalb eines Gebäudes wie Dachgeschoss oder Souterrain soll abgefragt werden. Bei der abgelehnten Mietspiegel-Variante hat das keine Rolle gespielt, wohingegen in Leipzig auch diese Daten erfasst worden sind.

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7 Antworten

  1. Lachmicheckig sagt:

    „Abstimmungsbedarf“ ,es wird also vorgegeben, was rauskommen muss?

    • Dubistkeindemokrat sagt:

      Dann gäbe es keinen Abstimmungsbedarf.

      • Lachmicheckig sagt:

        Diese Klausel wird nur verwendet, wenn das Ergebnis nicht gefällt.

        • Dubistkeindemokrat sagt:

          Auch dann wird nicht vorgegeben, was rauskommen muss.

          • Lachmicheckig sagt:

            Es gibt keine gesetzliche Grundlage wie ein Mitspiegel zu erstellen ist. Der erste wurde ja verworfen, weil er nicht „abgestimmt“ war.

          • Dubistkeindemokrat sagt:

            Der „erste“ (es wäre der mind. fünfte gewesen) wurde nicht verworfen, weil er nicht „abgestimmt“ war.

            Ansonsten einfach mal ins BGB schauen. (Das G steht für „Gesetz“)
            Möglichst eine aktuelle Ausgabe. Letztes Update war vor 17 Tagen…

          • Lachmicheckig sagt:

            Sag mal Hohlblasenproduzierer, Wo finde ich die: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über den näheren Inhalt von Mietspiegeln und das Verfahren zu deren Erstellung und Anpassung einschließlich Dokumentation und Veröffentlichung.“ ?

          • Dubistkeindemokrat sagt:

            Womöglich im BGB?!? *staun*

            Aber das hieße ja, es gibt eine gesetzliche Grundlage. 🤔

            Wenn du mir jetzt noch erzählst, dass auf dieser Grundlage eine Rechtsverordnung erlassen wurde, die regelt, wie ein Mitspiegel zu erstellen ist, und das die am 1. Juli 2022 in Kraft trat, dann … dann … also dann mache ich das Internet aus und schaue nur noch MDR!

  2. mehr Sorgfalt bitte!! sagt:

    WARUM nicht gleich so?
    Über die rausgeschmissenen 95000€ hätte sich die ein oder andere Kindereinrichtung sicher gefreut.

  3. Emmi sagt:

    Einfach mal schauen wie das in anderen Städten funktioniert hat ….auch bei den Fragen. Da werden Gelder rausgeschmissen, ist ja nicht das eigene. Wenn bei solchen Aufträgen immer eine Klausel der Selbsthaftung der Verantwortlichen dabei wäre, dann würde sorgfältiger gehandelt werden. Wenn ich Mist auf Arbeit mache, dann bin ich auch dran. …. oder draußen

  4. insider sagt:

    Das Grundproblem bleibt: Es werden nur Mietpreise mit einbezogen von Mietverträgen die in den letzten 6 Jahren abgeschlossen wurden. Alle älteren Verträge(mehr als 50% aller Verträge) und damit meist günstigere Mietpreise dürfen nicht einberechnet werden.
    Da in Halle aber seid ca. 5 Jahren die Mietpreise explosionsartig gestiegen sind, fällt der Mietspiegel auch dem entsprechend hoch aus. Das fiese ist der Mietspiegel kann dann auch als Grundlage für Mieterhöhungen genutzt werden für Mietverträge die älter als 6 Jahre sind(Bsp. HWG) und daher bei der Berechnung keine Rollen spielen durften. Also für die Berechnung sind die alten Mietverträhe zu günstig aber bei Mieterhöhung darf er dann natürlich Berücksichtig werden, ein Schelm wer böses dabei denkt….

    • :-( sagt:

      So ist es! Eine einzige Sauerei!

    • outsider sagt:

      Könnte es möglicherweise auch damit zu tun das viele Mietverträge die jünger als 6 Jahre sind von sanierten Wohnungen sind und eine sanierte Wohnung bzw. eine saniertes Haus nun mal nicht zu vergleichen ist mit einen unsanierten Haus Baujahr 1970?

      Oder wäre dir Halles Altbau zu DDR Zeiten lieber, günstige Mieten aber die Mieter müssen die Häuser selber reparieren?

      Schon allein in Halle Neustadt hat sich enorm viel getan und logischerweise kostet die Plattenbude saniert anno 2020 mehr als ein unsanierter Block von 1970.

  5. Lachmicheckig sagt:

    Wenn der Mietspiegel fertig ist, ist er überholt, weil die Inflation die Mieten weiter steigen lässt.