Prozess am Amtsgericht: Hundewelpen nach Deutschland geschmuggelt

Am Amtsgericht Halle (Saale) gibt es heute einen Prozess wegen Verstoßes gegen das Hundeverbringungs – und Einfuhrbeschränkungsgesetz.
Zum Vorwurf:
Dem im Juni 1972 in Zagreb (Kroatien) geborenen Angeklagten A. wird vorgeworfen, vorsätzlich entgegen § 2 Abs. 1 Hundeverbringungs – und Einfuhrbeschränkungsgesetz Hunde ins Inland eingeführt und durch dieselbe Handlung vorsätzlich entgegen § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen Tiere innergemeinschaftlich verbracht zu haben, wobei der Angeklagte A. durch die im Februar 1986 in Halle (Saale) geborenen Angeklagte T. hierzu angestiftet worden sein soll.
Die Familie des Angeklagten A. betreibt in Kroatien die Zucht von Staffordshire Terriern. Die Angeklagte T. soll den Angeklagten A. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor Ende Mai 2023 mit der Einfuhr der Staffordshire Terrier-Welpen beauftragt haben, obwohl ihr bekannt gewesen sei, dass die Einfuhr dieser Hunderasse verboten ist.
Zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch Ende Mai 2023, soll der Angeklagte A. drei am 04.05.2023 geborene Staffordshire Terrier-Welpen aus Kroatien nach Deutschland eingeführt haben, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Einfuhr dieser Rasse gemäß § 2 Abs. 1 Hundeverbringungs – und Einfuhrbeschränkungsgesetz verboten ist. Zwei der Welpen soll er Anfang Juni 2023 an die Angeklagte T. zu einem Preis von jeweils 300 € übergeben haben. Die Angeklagte T wiederum soll einen der Welpen an den Zeugen S. weiter veräußert haben.
Die zur Zeit der Einfuhr max. 6 Wochen alten Welpen verfügten nicht über die gemäß Art. 6b i.V.m. Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 erforderliche Impfung gegen Tollwut.
Da eine Impfung gegen Tollwut frühestens ab einem Mindestalter der Tiere von 12 Wochen gegeben werden kann und erst nach Ablauf von mindestens 21 Tagen ihre Gültigkeit erlangt, kann ein unerlaubtes Verbringen von Hundewelpen aus einem EU-Mitgliedschaft ins Inland frühestens ab einem Alter von 15 Wochen erfolgen. Eine Verbringung der mangels Impfung gegen Tollwut als ansteckungsverdächtig im Sinne des TierGesG geltenden Welpen nach Deutschland war daher auch unter diesem Gesichtspunkt verboten, was der Angeklagte A zumindest billigend in Kauf nahm.
Der den Angeklagten vorgeworfene Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Hundeverbringungs – und Einfuhrbeschränkungsgesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, der Verstoß gegen § 31 TierGesG kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Die Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft.
Wie ist denn das überhaupt rausgekommen? Da hat wohl der Zeuge S. gepetzt?
Absolut ekelhaft, die Welpen in diesem frühen Alter dem Muttertier zu entreißen und zu verschachern. Von Züchtern kann demnach wohl eher keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um absolut unseriöse Vermehrer ohne jede Liebe oder zumindest Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Hunden. Jedoch muss hier mal ganz klar festgehalten werden, dass die zuständigen Stellen wahrscheinlich überhaupt nur reagiert haben, weil es sich um American Staffordshire Terrier handelt, also eine sog. „Kampfhundrasse“ – und da kommen behördenseitig lächerlicherweise plötzlich alle ganz schnell ins Hyperventilieren. Bei einer anderen Rasse hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit weder Prozess noch diesen Artikel. Sowas passiert in Deutschland traurigerweise tausendfach, ohne dass es wirklich jemanden interessiert. Jetzt aber mal zum eigentlichen Aufreger, der natürlich keinerlei öffentliche Aufmerksamkeit bekommt: Die Welpen wurden im Juni und Juli 2023 von den zuständigen Stellen konfisziert und im städtischen Tierheim untergebracht. Zwei der drei Welpen waren zu diesem Zeitpunkt sogar bereits weiterverkauft und wurden den Käufern einfach wieder weggenommen, obwohl dies keinesfalls gesetzlich geboten ist. Statt familiärer Zuneigung gab es für die wenige Wochen alten Mäuse von nun an Einzelzwinger im Tierheim. Nun könnte man ja denken, dass sich alle Beteiligten so richtig ins Zeug legen, um die Welpen innerhalb kürzester Zeit an ordentliche Besitzer zu vermitteln. Aber Pustekuchen: Monate um Monate vergingen, ohne dass überhaupt Vermittlungsversuche unternommen wurden, im Spannungsfeld zwischen Fachbereich Sicherheit („Ordnungsamt“) und Veterinäramt war man sich uneins, wie mit den Welpen denn weiter zu verfahren sei. Somit waren die Welpen fast ein Jahr lang zur Vermittlung nicht freigegeben. Nochmals: DIE WELPEN SIND OHNE FAMLIÄRE BINDUNG FAST EIN JAHR LANG IM EINZELZWINGER IM TIERHEIM AUFGEWACHSEN. Die so essentielle frühkindliche Prägung und jede weitere Sozialisierung konnten somit nur sehr rudimentär erfolgen. Vorsätzlich! Und hinterher schieben es dieselben unfähigen Personen natürlich wieder auf die ach so böse Kampfhundrasse, sollten Verhaltensauffälligkeiten auftreten. So arbeitet euer städtisches Veterinäramt, liebe Hallenser! Aber Inkompetenz scheint bei Veterinärämtern hier in der Region zur Jobbeschreibung dazuzugehören, das Veterinärkreis im Saalekreis VERSTEIGERT(!!!!) bspw. gerade im Internet aus schlechter Haltung sichergestellte Hunde. Da sind die richtigen Menschen im richtigen Job, geballte Kompetenz und pure Tierliebe! Aber es kommt noch besser: Als die Welpen dann nach ewig langer Zeit endlich vermittelt werden durften, wurden sie auf Anweisung des Veterinäramtes – also wohlgemerkt der Stelle, die eigentlich die Einhaltung von Tierschutzvorschriften überwachen soll – zuvor schnell noch OHNE JEDE MEDIZINISCHE INDIKATION UND DAMIT ABSOLUT TIERSCHUTZWIDRIG (§ 6 Abs. 1 TierSchG) kastriert, zu dem Zeitpunkt waren die Welpen zudem noch nicht einmal völlig ausgewachsen. Die sinnlosen Eingriffe (ein Welpe war sogar weiblich, somit ist die OP aufwendiger und risikobehafteter) erfolgen übrigens selbstverständlich auf Kosten des Steuerzahlers, im Gegenwert der angefallenen OP-Kosten hätte man wahrscheinlich das von der Stadt finanzierte Tierheim für längere Zeit mit Futter versorgen können. Die ganze Geschichte ist absolut ungeheuerlich, sowas erfährt nur in der Regel nie jemand, weil Tiere (und erst recht solche Hunde) wenig Lobby haben. Wer weitere Informationen möchte, kann sich gern bei mir melden.