Radler in der Trothaer Straße bei Unfall verletzt – LKW-Fahrer flüchtet

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  1. Bettina sagt:

    „Unfallflucht oder Fahrerflucht ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das heißt, dass der Unfallflüchtige sich bewusst sein muss, eine Straftat zu begehen.“ Gut erklärt.
    Nur, wenn der Fahrer den Unfall bemerkt hat, konnte er also „flüchten“. Woher weiß man, daß er den Unfall bemerkt hat?

    • @Bettina sagt:

      Das weiß man nicht!
      „Der LKW-Fahrer hielt nach dem Unfallgeschehen nicht an und entfernte sich pflichtwidrig vom Unfallort. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.“
      So nämlich!

    • kurz nachgedacht sagt:

      Hm. Erfahrung? Es war nicht der erste Unfall der Menschheitsgeschichte.

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