Sachsen-Anhalt bekommt einen Polizeibeauftragten
Sachsen-Anhalt soll einen weisungsunabhängigen Landes-Polizeibeauftragten bekommen. Der Beauftragte darf Stellungnahmen aus dem Innenministerium, den Polizeidienststellen und von betroffenen Polizeibediensteten abfordern, Akteneinsicht nehmen und Polizeibedienstete anhören. Die Bestellung soll von der Landesregierung auf Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff im Benehmen mit der Ministerin für Inneres und Sport erfolgen. Das sieht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und dem Ministerium für Inneres und Sport vor, über die heute im Kabinett informiert worden ist.
Der Polizeibeauftragte wird im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelt sein und direkten Zugang zum Ministerpräsidenten haben. Die Vereinbarung legt zudem fest, dass dieser parallel auch die Funktion der Leitung der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei oder eine andere Leitungsfunktion im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wahrnehmen kann.
Mit der Schaffung der Position wird eine Festlegung im Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der Wasserkopf wächst und wächst aus Steuergeldern.
Falls sich noch jemand gefragt hat, wo zur Hölle denn die ganzen Arbeitnehmer sind und warum so viele privatwirtschaftliche Stellen unbesetzt bleiben, ist sowas wie das hier die Antwort. In der staatlichen Verwaltung ist man gern großzügig: Hier noch ein Bundesinstitut, dort noch ne Landeszentrale, da noch eine Behörde, ein Bundesamt, ne Landesanstalt, ein Kommunalverband, ne Kammer, ein öffentliches Institut, ne Bundesvereinigung, etc. Und nicht zu vergessen die ganzen Bundesbeauftragten, Sonderbeauftragten, Bevollmächtigte, Koordinatoren, Direktoren, Staatssekretäre, Inspektoren, Aufseher, Räte, etc. Und da es diese Heerscharen an Beamten trotzdem oft nicht selbst gebacken kriegen, werden dann noch für jeden Scheiß irgendwelche externen Berater beauftragt und mit Steuergeld zugeschmissen.
Genau so und trotzdem wird es auf keiner Ebene besser in diesem Staat.