Stadt scheitert mit Hausverboten für Einschulungsfeier bei der Feuerwehr Passendorf
Klage gegen die Stadt, und schon bekommst du ein Hausverbot aufgedrückt. So kann man den aktuellen Fall beschreiben, mit dem sich das Verwaltungsgericht in Halle herumschlagen muss. Die Stadtverwaltung hatte am Mittwoch ein Hausverbot gegen zwei ehemalige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Passendorf erteilt. Zuvor hatte die Stadt erfahren, dass beide an einer privaten Einschulungsfeier im Mannschaftsraum teilnehmen wollen und hierfür auch eine Einladung haben. Zumindest für dieses Wochenende hat das Gericht nun in einer Eilentscheidung das Vorgehen der Stadt kassiert, beide dürfen an der Veranstaltung teilnehmen.
Die beiden Männer hatten die Rechtsanwaltskanzlei Kühlborn und Möller beauftragt, das Vorgehen der Stadtverwaltung zu hinterfragen. Denn mit ihrem kurzfristigen Beschluss wollte die Stadtverwaltung offenbar verhindern, dass ihr bereits einmal ausgesprochenes Hausverbot durch eine drohende Prozessniederlage aufgehoben wird. Interessant ist dabei vor allem, dass die Stadt mit ihrem Vorgehen offenbar aufs Ehrenamt pfeift, handelt es sich doch bei einem der mit Hausverbot belegten Männer um einen Feuerwehrmann, der langjährige Führungserfahrung hat, viele Lehrgänge absolviert hat und mehr als 30 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren war.
Beim zweiten erfolgreichen Kläger handelt es sich um ein ehemaliges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Passendorf. Er war zunächst ausgetreten, hatte dann aber doch einen Rückzieher vom Rückzug gemacht. Hierum drehte sich die erste Klage. Die Berufsfeuerwehr war der Meinung, dass die Kündigung sofort bindend war. Das Verwaltungsgericht hatte diese Meinung der Stadt Halle bereits im Frühjahr für nichtig erklärt. Eine Niederlage, die die Stadt so offenbar nicht akzeptieren wollte und daraufhin in die Trickkiste griff.
Doch in der betroffenen Feuerwehr scheint es ohnehin kräftig zu brodeln. So sind der Jugendwart und sein Stellvertreter zurückgetreten. Gegen weitere Mitglieder der Wehr, die sich kritisch mit dem Leiter auseinandersetzen, soll offenbar ein Ausschlussverfahren angestrengt werden. Auch der stellvertretende Wehrleiter hat seien Austritt erklärt. Weitere Mitglieder haben Austritte und Beurlaubungen angekündigt. Die Politik selbst befasst sich unterdessen mit dem Wehrleiter, der offenbar durch seinen Führungsstil offenbar Ursache der schlechten Stimmung in der Wehr ist. An mehrere Fraktionen waren Beschwerden gegangen. Dabei ging es auch um seine Äußerungen in sozialen Netzwerken. Dort soll er unter anderem zum Schusswaffengebrauch gegen G20-Gegner aufgerufen haben.
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