Stadt erlässt Nutzungsuntersagung für das Südstadt-Center wegen akuter Sicherheitbedenken – Einkaufszentrum hat bislang weiter offen

Die Bauarbeiten der vergangenen Tage haben nicht ausgereicht. Durch die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Halle (Saale) hat am heutigen Mittwochvormittag, 4. Februar 2026, an die Eigentümerin des Südstadtcenters eine Nutzungsuntersagung für das Südstadtcenter, Südstadtring 90, zugestellt.

Trotz der Nutzungsuntersagung hat das Südstadt-Center bislang offen. Laut Stadtverwaltung ist der Eigentümer für die Durchsetzung der Schließungsverfügung verantwortlich.

Die Maßnahme musste laut Stadtverwaltung aufgrund von akuten Sicherheitsbedenken angeordnet werden, die vom Gebäude für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Bei der Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen wurde festgestellt, dass derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die brandschutzrelevanten Anlagen im Brandfall ordnungsgemäß funktionieren. So fehlen beispielsweise mängelfreie Abnahmen durch Prüfsachverständige.

Die Eigentümerin des Südstadtcenters ist für die Umsetzung der Nutzungsuntersagung zuständig. Die Stadt bietet weiterhin jede Form der Unterstützung an, um die Nutzungsuntersagung schnellstmöglich wieder aufheben zu können.

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