Steuerliche Corona-Hilfen für Unternehmen werden verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert auch die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts die seit dem 19. März 2020 geltenden steuerlichen Erleichterungen. Das sind die zinslose Stundung von Steuerforderungen und das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich des Verzichts auf Säumniszuschläge....
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