Wegen Tierquälerei: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei „Schwarzfahrerin“ – Mutter zahlt Geldstrafe
Am Donnerstag, den 12. März 2020 nutzte eine 22-jährige Frau gegen 00:30 Uhr eine S-Bahn, die vom Haltepunkt Halle- Silberhöhe zum Hauptbahnhof Halle fuhr. Die Deutsche hatte keinen gültigen Fahrschein dabei und versuchte sich der Fahrscheinkontrolle zu entziehen. Der betroffene Zugbegleiter informierte daraufhin die Bundespolizei in Halle, worauf eine Streife die junge Frau nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof bereits erwartete. Bei der sich anschließenden Kontrolle ihrer Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass die Frau per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Demnach verurteilte sie das Amtsgericht Halle im November 2019 wegen Tierquälerei in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen. Da die Gesuchte weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte und zudem unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft Halle im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Frau wurde festgenommen und für alle weiteren polizeilichen Maßnahmen zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dort nahm sie telefonisch Kontakt mit ihrer Mutter auf. Diese sagte zu, die Geldstrafe für ihre Tochter zu begleichen. Die Mutter erschien gegen 02.00 Uhr auf der Dienststelle und zahlte die geforderte Summe. Anschließend konnte sie ihre Tochter mit nach Hause nehmen.
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