Werberat rügt Unternehmen aus Halle wegen Suizid-Werbeplakat
Der Deutsche Werberat hat die Sozialbetreuung „Lebensfreude“ aus Halle gerügt. Grund ist ein Werbeplakat, das einen Suizid andeutet. Zu sehen ist eine, die sich einen Strick über den Kopf zieht, ergänzt mit dem Slogan „Perspektivlos?“. Die untere Bildhälfte zeigt ein lachendes älteres Paar beim Schaukeln, umringt von Schmetterlingen, dazu der Text „oder gut betreut im eigenen Zuhause“.
„Das Bild einer sich erhängenden Frau im Zusammenhang mit der Bewerbung des sozialen Dienstes geht aus Sicht des Werberats über das Maß dessen hinaus, was in der Werbung zu sehen sein sollte“, heißt es in der Begründung für die Rüge. Angedeuteter Suizid sei als Eyecatcher für ein Werbeplakat nicht akzeptabel. Damit werde das Leid alter Menschen sowie deren Angehöriger instrumentalisiert und das Leben ohne Nutzung des beworbenen Dienstes als perspektivlos dargestellt. Man wisse, dass Werbung häufig erkennbar übertreibe oder emotional aufgeladen sei, so der Werberat. Darauf hat sich auch der Unternehmerin eingeschaltete Rechtsanwalt in seiner Stellungnahme gegenüber der Selbstkontrolleinrichtung geäußert. Aussagekern der Werbung sei eine angebotene Hilfestellung in einer sozialen Notlage, in einer sich wandelnden kritischen Gesellschaft. Dieser Argumentation schloss sich das Gremium nicht an. Bei dem Plakat sei die Grenze für eine verantwortungsvolle Werbung, wie sie in den Grundregeln der Werbewirtschaft zur kommerziellen Kommunikation festgeschrieben sei, überschritten
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