„Wunsiedel-Paragraf“ soll Liebichs „Geblöke“ verhindern
Als im vergangenen Jahr auf dem Marktplatz an die Opfer des Terroranschlags gedacht wurde, tauchte auch Rechtsextremist Sven Liebich mit seinem Brüllauto auf – und hat in die Massen „hinein geblökt“, wie es CDU-Stadtrat Christoph Bergner im Hauptausschuss formuliert hat.
Bergner, einst Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt und später Bundestagsabgeordneter, äußerte seine Bedenken, dass Liebich auch in diesem Jahr eine Störaktion plant.
Deshalb solle die Stadt prüfen, mit Hilfe des sogenannten „Wunsiedel-Paragrafs“ Liebichs Auftritt unter Strafandrohung im Vorfeld zu verbieten. Der Bundestag hatte den Volksverhetzung-Paragraf im Strafgesetzbuch geändert, um den „Rudolf-Hess-Gedenkmarsch“ von Rechtsextremisten in Wunsiedel zu verhindern.
Er mache sich große Sorgen, ob die derzeitigen Aktivitäten der Stadt die Auftritte Liebichs verhindern können.











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