„Wunsiedel-Paragraf“ soll Liebichs „Geblöke“ verhindern
Als im vergangenen Jahr auf dem Marktplatz an die Opfer des Terroranschlags gedacht wurde, tauchte auch Rechtsextremist Sven Liebich mit seinem Brüllauto auf – und hat in die Massen „hinein geblökt“, wie es CDU-Stadtrat Christoph Bergner im Hauptausschuss formuliert hat.
Bergner, einst Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt und später Bundestagsabgeordneter, äußerte seine Bedenken, dass Liebich auch in diesem Jahr eine Störaktion plant.
Deshalb solle die Stadt prüfen, mit Hilfe des sogenannten „Wunsiedel-Paragrafs“ Liebichs Auftritt unter Strafandrohung im Vorfeld zu verbieten. Der Bundestag hatte den Volksverhetzung-Paragraf im Strafgesetzbuch geändert, um den „Rudolf-Hess-Gedenkmarsch“ von Rechtsextremisten in Wunsiedel zu verhindern.
Er mache sich große Sorgen, ob die derzeitigen Aktivitäten der Stadt die Auftritte Liebichs verhindern können.
Wäre Herr Dr. Bergner Jurist, dann würde er wissen, wie schwierig das alles ist. Zur Lektüre:
https://kripoz.de/2018/07/16/der-unmoegliche-zustand-des-%C2%A7-130-stgb/
Boah, der Artikel knallt aber rein!
„Zudem dürfte der Anteil der Deutschen an der Gesamtbevölkerung in der Zukunft noch kleiner werden.“ Das steht in dem Artikel irgendwo im Abschnitt II. Wahrscheinlich ist es das, was Liebich nicht will. Die Mehrheit der Deutschen ganz bestimmt auch nicht. Aber die Art und Weise von Liebich ist absolut undiskutabel.
Muddi, dann mach es besser!
Du schaffst das!
Langsam habe ich den eindruck, das Grundgesetz dient nur noch Auftritte solcher Gestalten zu legitimieren. Gut gedachte Gesetze werden zu Fallstricken für Polizei und Justiz.
Es zeigt eben, dass sich die Taktik in den letzten Jahren geändert hat. Die Rechten geben sich nichtmehr so laut und martialisch im Auftreten (Glatze, Baseballschläger und weisse Schnürsenkel), sondern nutzen nun alle Winkelzüge und alle Grauzonen konsequent aus. Da gehört schon Einiges dazu, sich soviele Gedanken zu machen, wie man was tun kann, um zwar gesetzeskonform zu handeln, aber dennoch die Leute zu terrorisieren. Gerade solche Liebichs sind in ihrem Querulantentum ein Paradebeispiel dafür „ich kenne meine Rechte – und die Pflichten Anderer“, wobei ich fast vermute, dass er noch Hilfe bekommt von anderer Stelle – ob das wirklich Polizeiinsider sind … wer weiss. Der Eindruck erhärtet sich aber immermehr. Dann die Opferrolle der AfD … Meinungsfreiheit und Demokratie werden einfach umgedeutet und als angebliches Totschlagsargument für alles herangezogen. Leider durchblicken nicht alle diese Masche.
Das Schlimme ist, man kann sagegen, „nichts dazugelert“, auf diese art war damals die braune brut schon mal an die macht gekommen.
Sehe ich genau so! Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die, davon kann man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehen, zumeist stockkonservativen, in Kaiser- und NS-Zeit sozialisierten Väter des GG diese schon seit längerer Zeit völlig falsch gehandhabten und ausgelegten sog. Grundrechte dieses in der Art so erdacht und gewollt haben. Der Staat ist letztlich dadurch in diesen selber gefangen und ein Stück weit handlungsunfähig, sich gegen staatszersetzende und gesellschaftszerstörende Tendenzen („Hygienedemos“, „Gidas“, Gründung/Duldung rechtsextrem-faschistoider Parteien/Gruppierungen, Liebich etc.pp.) mit seinen Organen entsprechend zur Wehr zu setzen. Muss man sich letztlich nicht über Akzeptanzverlust/Destabilisierung der Gesellschaft und damit in Zusammenhang „Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!“ ernsthaft wundern.
Tja in einer ordentlichen Diktatur Würden Sie diesen Eindruck nicht haben
Aber ausweislich „Hallenser 24. September 2020 um 09:37 Uhr“ tust du 9:37 immer noch nichts Ordenliches und laberst hier munter weiter deine dümmlichen Sprücher runter. So geht auch der Rest des Tages ins Land.
So. Stoppuhr läuft, mal sehen, wie lange es jetzt dauert, bis uns die nächste „Bereicherung“ erfreut!
Ich persönlich habe meine Zweifel, dass das umzusetzen ist. Bei dem Attentat in Halle wurden keine Menschen jüdischen Glaubens verletzt, geschweige getötet. Die verletzten und getöteten Personen waren Deutsche nicht jüdischen Glaubens. Auch ist das Gedenken in Halle kein Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus sondern ein Gedenken an die Opfer des Attentats von Halle. Die damaligen Aufmärsche in Wunsiedel kann man definitiv nicht mit den Kundgebungen von Herrn Liebich vergleichen und wie bereits erwähnt: Wir schreiben heute das Jahr 2020 und das Attentat ereignete sich im Jahre 2019. Auch wenn das Attentat ursprünglich Personen jüdischen Glaubens treffen sollte, so ist es letztlich gescheitert und es wurden ersatzweise Deutsche verletzt und getötet. Ich weiß nicht wo man beim Attentat von Halle Opfer jüdischen Glaubens erkennen will aber ich persönlich sehe bloß deutsche Opfer nicht jüdischen Glaubens.
„Es handelt sich dabei um einen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der die Demonstrationsfreiheit einschränkt, wenn eine Versammlung die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt und nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt.“ Quelle: MZ https://www.mz-web.de/halle-saale/sorgt-liebich-erneut-fuer-unruhe–wie-ein-paragraf-im-strafgesetzbuch-helfen-koennte-37390110
Unsere heutige Generation weiß das alles vermutlich noch nicht einmal aber ich weiß es noch. Wenn damals vergleichbare Demonstrationen wie in Wunsiedel durchgeführt wurden und die Demonstranten in Berlin durch überwiegend von Personen jüdischen Glaubens bewohnte Viertel zogen blieb keine Scheibe heile. Das waren damals vergleichbare Aufmärsche wie man sie heute von Linksextremisten kennt. Es flogen Steine und auch so manche Brandsätze. Türen wurden eingetreten, Scheiben zersplitterten und auch der Baseballschläger war mit von der Partie. Das alles konnte ich auf dem Marktplatz bei den Kundgebungen von Herrn Liebich noch nicht feststellen. Deshalb wird es auch nichts mit der Anwendung des „Wunsiedel-Paragraphen“
Mit anderen Worten: Durch den sogenannten „Wunsiedel-Paragraphen“ wurde es erst ermöglicht Demonstrationen durch entsprechende Siedlungen, Viertel etc. bereits im Vorfeld zu verbieten. Ich wüsste nichts davon das der Marktplatz in Halle ebenfalls zu den entsprechenden gefährdeten Versammlungsorten zählt die unter das Verbot fallen. – „Es handelt sich dabei um einen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der die Demonstrationsfreiheit einschränkt, wenn eine Versammlung die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt und nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt.“ Quelle: MZ https://www.mz-web.de/halle-saale/sorgt-liebich-erneut-fuer-unruhe–wie-ein-paragraf-im-strafgesetzbuch-helfen-koennte-37390110
Es könnte ja sein das jetzt im Stadtrat beraten wird ob man nicht den Gedenktag an die deutschen Opfer nicht jüdischen Glaubens des Attentats im Jahre 2019 mit den Opfern von Deutschen jüdischen Glaubens durch den Nationalsozialismus verbinden könnte und statt Demokratieausstellung eine Holocaust-Ausstellung präsentieren würde. Die jüdische Gemeinde Halle (Saale) wird natürlich dazu eingeladen. Dann hätte man zumindest einen Anhaltspunkt mit dem sogenannten „Wunsiedel-Paragraphen“ zu argumentieren. Allerdings gibt es auch dazu ein Problem: Man kann den Marktplatz nicht dauerhaft dazu besetzen um an die Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Man wäre Herrn Liebich lediglich für maximal ein Wochenende los. Das nächste Problem: Was mag die Bevölkerung wohl davon halten, und kommt dann überhaupt noch jemand? Ich denke nicht das davon die gesamte Bevölkerung begeistert wäre. Was folgen würde wäre vermutlich bis wahrscheinlich der politische Bumerang-Effekt. Das wiederum würde sowohl Herrn Liebich als auch anderen politischen Organisationen in die Karten spielen. Ich verstehe auch echt nicht was der Wirbel um Herrn Liebich überhaupt soll. Demokraten kramen vergeblich in der „Demokratie-Kiste“ um einem einzigen Mann vom Marktplatz zu verbannen! Das ist ein echt schwaches Signal an das Wahlvolk, und vermutlich ist der Bumerang-Effekt schon lange in den Köpfen der Wähler angekommen!
Schon erstaunlich in was für einer angeblichen „Diktatur“ wir leben, wo es eine Gestalt wie Liebig schafft, Veranstaltungen zu sprengen und keiner was dagegen machen kann, sonst legt er sich mit der Polizei an bzw. wird von dem Liebich-Mob noch bedroht. Man stelle sich vor, wir wären in China, Russland oder Belarus.
… der Herr B.! So ein hilfloser Versuch!
Die Stadt samt ihrer Polizei macht sich doch lächerlich bis auf die Knochen.
Ich bekomme den Eindruck, dass die Polizei als Versammlungsbehörde dem Sventilator noch hofiert und die Stadt ärgern will, wo sie nur kann.
Sonst hätte sie nicht das Brüllauto am Montag genau neben die Buchseiten platziert.
(Siehe Pressekonferenz vom Oberbernd am Dienstag)
Weiter machen Sven , gehe diesen Roten Plagegeister auf die Nerven.
Wenn du dir dadurch in irgendeiner Form die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erhoffst, habe ich schlechte Nachrichten für dich.
Ja, das ist schon Mist, wenn man schon 8:18 Uhr nichts anderes mehr zu tun hat, als andere ungefragt vollzumotzen! Lass dich aber bitte nicht unterkriegen! Bewirb dich weiter! Das wird schon!
Ich arbeite sicher mehr als du, wenn auch 8:35 Uhr nicht mehr. Vielleicht schiebe ich deshalb nicht so viel Frust wie du?
Aber ausweislich „Hallenser 24. September 2020 um 09:37 Uhr“ tust du 9:37 immer noch nichts Ordenliches und laberst hier munter weiter deine dümmlichen Sprücher runter. So geht auch der Rest des Tages ins Land. So. Stoppuhr läuft, mal sehen, wie lange es jetzt dauert, bis uns die nächste „Bereicherung“ erfreut!
Und sie haben 08:35 scheinbar auch genug Zeit für solche Beiträge.
Ja, schröter20000b, gehe hin und lasse dich einsargen! „geschriben“ – hahaha, googele das mal bei duden.de!
Du hast doch 9:45 Uhr ebenso Zeit, dich darüber aufzuregen! Supi! Komm, hol das Stöckchen!
Artikel 18 sieht auch die Aberkennung von Grundrechten vor. Vermutlich nicht ohne Grund. Es ist nur noch nie gemacht worden. Aber Herr Liebich wäre ja mal einen Versuch wert.
Richtig. Da er eh schon ständig „Merkel/Corona-Diktatur … BRD GmbH und was weiss ich“ brüllt, würde sich ja nix an seinem Gebrülle ändern, wenn man das noch durchsetzt. Selbst WENN dieser Artikel 18 in den Augen Einiger was diktatorisches an sich hätte … so oder so ändert sich bei dem nix.
Aberkennung von Grundrechten. Sehr interessant: zwei Faschisten beim Meinungsaustausch?
Hältst du das Grundgesetz auch für faschistisch? Warum kann man dich nicht ernstnehmen?
Wuff, wuff, wuffwuff … na, wieder beim Bellen?
Ich sprach über die zwei blökenden Personen.
ABV „Aber Herr Liebich wäre ja mal einen Versuch wert.“
Hallore „Richtig. “
Hier lesen: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Und dann verstehen!
Der Liebich will das nicht kippen, sagt er. Er reklamiert ständig, in seinen Rechten nach GG verletzt zu sein. Damit wird es schwierig, ihm den Kampf „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ nachzuweisen.
Oh Mist, das BVG macht nicht was zwei diese kleinen Debattierfaschisten hier an Exempel statuieren wollen. So was auch!
Dein Trick, die Argumentation ins Nirwana zu schicken klappt eben nicht immer!
Da dem Herrn L. die Bundesrepublik und das GG so verhaßt sind, lassen wir doch einfach mal die DDR wieder für ihn aufstehen. Drei Doppelstreifen VP mit Bunawurzel in der Hosentasche und eine „Zuführung“ zur Reideburger oder zum Fliederweg, oder kürzer noch an den Hansering, die Arrestzellen gibt es da noch; keinen Anwalt, aber Vernehmung durch die K… er wäre wohl ganz schnell geläutert.
Es ist doch so schön in alten Erinnerungen zu schwelgen
Naja, wer von „Diktatur“ schwafelt, dem sollte man doch mal die Gelegenheit geben, eine solche wirklich kennenzulernen. Vielleicht würde sich ein verschobenes Weltbild mal geraderücken?
Wohin soll er denn dann deiner Meinung nach kommen?
Hat der nicht auch Grundrechte? Entzug von Staatsbürgerschaft gibt es in der BRD nicht. Was du forderst ist nur illegal umsetzbar. Und du schreibst das hier ganz offen ins Netz. Unfassbar.