Zwei Flöße haben sich im Böllberger Wehr festgefahren – Strafverfahren wegen Gefährdung des Schifffahrt eingeleitet

13 Antworten

  1. Cw sagt:

    Ach du meine Güte, ein Strafverfahren wird eingeleitet, die waren unaufmerksam und sogar nichts weiter, sollen froh sein das nichts passiert ist

  2. Robert sagt:

    Wenn ein Auto auf der Straße feststeckt, wird da auch gleich ein Strafverfahren eingeleitet ? Die Wassergesetze sind aber hart zu den Wasserfreunden.

    • Rudi sagt:

      Ja, wenn das Auto an einem Ort feststeckt, wo es nur durch Verstöße gegen die StVO hinkommen konnte.
      Analog hier. Die Zufahrt ins Wehr ist gesperrt. Entgegen des Verbots wurde reingefahren und ein Polizei- und Feuerwehreinsatz ausgelöst.

    • Bootsfahrer sagt:

      Nur wenn’s Auto so doof ist und entgegengesetzte der Einbahnstraße fährt.
      Ist also etwa das selbe beim Partyfloß was ins Wehr fährt! oder ein noch besseres Beispiel:
      Die besonders intelligenten Gleisbett Autos😄
      Wer optisch nicht in der Lage ist eine Asphalt Straße von nehm Straßenbahn Gleisbett zu unterscheiden, bekommt mit Sicherheit auch nen Strafverfahren bei Verstoß der StVO… Wegen zu d**f😆

      Fazit ja wenn man sein Boot oder Floß ins Wehr schippert muss man wohl dafür haften bzw. die Versicherung, ebenso das Auto auf der Schiene was feststeckt und befreit werden muss… Gibt’s sicherlich auch keine Gratis Hilfe von der Feuerwehr.

      Übrigens gibt’s nicht um sonst ne bootsfahrschule wo man lernt nicht ins Wehr zu fahren und Schilder zu lesen😁

      Aber der Autor hier hat’s auch Klassische wie in ner Bild Zeitung mit der Überschrift dramatisiert 😉

  3. Katrin sagt:

    Strafverfahren wegen Gefährdung der Schifffahrt. Ist das Wehr überhaupt schiffbar? Ist der Bereich jetzt eine Binnenwasserstrasse? Wenn ja, werde ich es auch mal……

  4. JEB sagt:

    Das war dann wohl eine Rafting-Floßfahrt.

  5. Binnenschiffer sagt:

    Wer mit 38 Personen auf dem Wasser unterwegs ist, sollte zumindest die Fähigkeit haben die Grundregeln der Binnenschifffahrt zu beherrschen und über entsprechendes Kartenwerk an Board verfügen. Ein Wehr taucht nicht aus dem Nichts auf. Nur durch glückliche Umstände kam offensichtlich niemand zu schaden. Auch wenn nichts passiert ist ein Strafverfahren zwingend geboten.

  6. tiefgangdurchlast sagt:

    38 Personen auf diesen beiden kleinen Gefährten? Wohl etwas überlastet gewesen…

  7. Outsider Live sagt:

    „Erst die zur Hilfe gerufene Feuerwehr konnte die Flöße mittels Stahlseil und Winde freischleppen.“

    Wer von euch will denn behaupten, dass dies nicht eine Präsentation der Fähigkeiten der Feuerwehr Halle gewesen ist? Seid ihr alle Insider?

  8. Petri sagt:

    Richtig so.Diese Typen stören mich beim angeln mit ihrem Gekreische. Die können einzeln mit nen Tracktorreifen lang schwimmen!

  9. Kevin S. sagt:

    Es stehen Schilder. Die eine Durchfahrt verbieten. Die Schleusen sind ausgewiesen. Im Vergleich sind die Flöße durch eine gesperrte Straße gefahren und erwischt worden. Somit wird, wie beim Auto auch, ein wie auch immer gearteter Vorgang eingeleitet und es ist eine Summe zu entrichten.

  10. Rechts sagt:

    Du zwingend geboten. Du bist Fehler frei,oder was. Es ist nur noch abzocke. Aber wenn der Ruder Verein Böllbergerweg,seine Mitglieder auf der falschen Seite fahren lässt,ist das keine Gefährdung. Und die bekloppten Trainer oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit sind. Das ist legal. Und warum. Weil er gefördert wird. Es geht ja wieder um Kohle. Auch für die Stadt

  11. U Boot Kommandant sagt:

    Ich tauche immer unter dem Wehr durch!

  12. Bootsmann sagt:

    Moin zusammen.
    Schon mal über einen Maschinenschaden/Manövrierunfähigkeit nachgedacht….. ?

  13. Vorzurück sagt:

    rechts,
    links, rechts, links,…