Ab Sonntag in Halle (Saale) ohne Test in die Gaststätte oder ins Theater

In der Stadt Halle (Saale) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 26. Mai 2021 unter der 35; seit zehn Tagen hat die Inzidenz den Wert von 5,0 nicht mehr überschritten. Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) hat deshalb beschlossen, die Testpflicht weiter zu lockern. Die Testpflicht entfällt somit für folgende Bereiche:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen;
- Kultureinrichtungen (z.B. Literaturhäuser, Theater, Musiktheater, Kinos, Planetarien, Sternwarten sowie Angebote von Konzerthäusern und -veranstaltern),
- Stadt- und Naturführungen, – in geschlossenen Räumen von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke,
- im Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Die 6. städtische Eindämmungsverordnung wird am Samstag, 26. Juni 2021, veröffentlicht; die Regelungen gelten somit ab Sonntag, 27. Juni 2021
Na wer will das schon, ohne Test kann ja jeder nun ob’s Theater gehen, das macht überhaupt keinen Spaß
Fallen unter „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung“ auch Fitnessstudios?
Nein, Luftpumpen müssen immer getestet werden!
Nur, wenn Fitenssstudios öffentliche oder private Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung sind.
Was sind denn Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung?
@Subsumör
Das sind Pferdeställe.
Luftpumpen müssen sich weiterhin testen!
§11 Abs. 4 beinhaltet Sport- und Fitnessstudios.
Wo steht das?
Na hier im Text.
Die Testpflicht entfällt somit für folgende Bereiche:
im Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Und in der 14. Eindämmungsverordung steht:
§ 11
Sportstätten und Sportbetrieb
.
.
.
(4) Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen, Yoga
und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport dürfen
abweichend von der Zugangsbeschränkung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 durchgeführt
werden, wenn durchgängig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen
Personen, beim Paartanz zu einem anderen Paar, eingehalten wird.
Also gehören Sie Studios dazu.
Das heißt, man hätte nur einfach in die 14. Eindämmungsverordnung sehen müssen, auf die da verwiesen wird und die für jederman zugänglich auf den Seiten des Landes, den Seiten der Stadt und sogar auf dieser Seite hier veröffentlicht wurde???
Ja, schlag mich hart und nenn mich Wanda!
Das ist purer Leichtsinn in Anbetracht der Delta Variante
Nur noch für eine kleine Minderheit:
https://dubisthalle.de/3-997-weitere-impfungen-in-halle-saale
haha du glaubst auch alles sind übrigends schon be epsilon, im Land der Deltavariante dürfen 60 tausend ins Stadion, na geht ein Licht auf, wahrscheinlich nicht, glaub alles treu und brav
In Indien dürfen 60tsd ins stadion, wirklich?, haben die dort so große volksbelustigungsanstalten?
@WIFI
Delta ist harmlos, aber Delta Plus hat es echt in sich. Am besten alles schnell wieder dicht machen 🤣🤣
Hoffentlich haben sie alle geöffnet
Ich bin ja wirklich einmal gespannt,Wie diese neuen Freiheiten am Sonntag angenommen werden
neue Freiheit so ein Unsinn Grundrechte!!!
@GG
👍👍, recht hast du. Leider wissen das nur noch Wenige.
Im GG steht nirgendwo was von Fitnesstudio und Restaurantbesuch. Wäre es ein Grundrecht, dürfte der Inhaber dich quasi nicht rauswerfen oder vom Hausrecht Gebrauch machen – da er es aber kann, hat es nix mit Grundrechten zu tun – außer in den Schwurblerkreisen natürlich.
Nicht jede einzelne auch nur denkbare Tätigkeit muss ausformuliert im GG stehen. Wenn da nicht „Fitnessstudiobesuch“ drin steht, kann es trotzdem ein Grundrecht sein. Sieh mal in Art. 2 Abs. 1 des GG. Gesetze sind in Deutschland allgemein formuliert. Jemanden mit dem Messer in Würzburg abstechen steht zwar auch nicht im StGB, ist aber trotzdem verboten.
Der Inhaber darf dich quasi und auch tatsächlich rauswerfen und von seinem Hausrecht Gebrauch machen, selbst wenn „Fitnessstudiobesuch“ ein ausdrücklich so formuliertes Grundrecht wäre.
Hausrecht ist übrigens auch ein Grundrecht, dass zum Beispiel aus Art. 14 Abs.1 Satz 1 GG abgeleitet werden kann.
Grundrechte werden gegenüber dem Staat geltend gemacht.
Leben Sie zufällig in China. Anscheinend haben Sie das deutsche Grundgesetz nicht wirklich gelesen, und wenn doch, dann kein Wort davon verstanden.
Nutzen wir die Zeit im September wird eh alles wieder Dicht gemacht!!!!!
Und Sachsen-Anhalt und Halle sind vermutlich wieder Vorreiter und besonders hart bei den Grundrechtseinschränkungen. Langsam muss man sich echt überlegen dieses einst so lebenswerte Land zu verlassen. Stellt sich nur die Frage wohin. Hilfe, das Leben ist gefährlich, es muss sofort verboten werden!
„Sachsen-Anhalt … besonders hart bei den Grundeinschränkungen“
Wie verschoben kann deine Wahrnehmung sein? Sachsen-Anhalt war lange Zeit das einzige Land, in dem Maskenverweigerer kein Bußgeld zahlen mussten. Mitten in die Herbstwelle hat Haseloff noch Lockerungen verkündet. Du bist auch so ein Fall von „Lerne klagen, ohne zu leiden.“