Auch Minijobber bei UNO haben Anspruch auf Urlaub
Die Gewerkschaft FAU hat per Einstweiliger Verfügung Urlaub bei einem Minijobber beim Uno Pizzadienst aus Halle durchgesetzt. Das Arbeitsgericht Halle hat den Urlaubsanspruch eines Pizzafahrers bei Uno-Pizza per Versäumnisurteil bestätigt. Der Minijobber hatte mit Hilfe der FAU Halle eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil sein Arbeitgeber ihm den Urlaub nicht gewähren wollte. Weder der Chef, noch eine Vertretung erschienen vor Gericht. Zuvor musste sich der Fahrer bereits gegen eine Kündigung wehren.
Die Geschichte um den Urlaub füllt einige Seiten. So hatte der Minijobber wegen einer bevorstehenden Vaterschaft bereits im März Urlaub beantragt und war unmittelbar darauf aus „betrieblichen“ Gründen gekündigt worden, mit der Begründung „es gäbe zu wenig Arbeit“, so FAU. Gegen diese Kündigung hat er sich erfolgreich gewehrt, woraufhin er in eine andere Uno-Filiale versetzt wurde. Dort sei der Urlaub laut FAU aus betrieblichen Gründen verwehrt worden, weil man „zu wenig Personal“ hätte. Er könne ja selbst kündigen, wenn er für seine Familie da sein wolle, so die Begründung der Geschäftsführung laut FAU.
Bezahlter Urlaub sei eine Selbstverständlichkeit und ein Recht für alle Arbeitnehmer, sagt Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle: „dass es erst eines gerichtlichen Urteils bedarf, damit unser Kollege für seine Familie da sein kann, ist beschämend für Uno-Pizza. Für uns sieht es so aus, als ob das Unternehmen die Rechte seiner Angestellten bewusst unterläuft und unbequeme Beschäftigte loswerden will. Damit kommt es aber nicht durch.“
„Wir wissen aus unseren bisherigen Erfahrungen, dass es Uno-Pizza mit seinen Pflichten gegenüber den Angestellten nicht so genau nimmt. Wir werden das Unternehmen auch in Zukunft daran erinnern“, versichert Alfred Metz. Schon 2019 hatte die FAU Halle ausstehende Lohnforderungen für zwei ehemalige Fahrer erkämpft. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Basisgewerkschaft bessere Hygienebedingungen und Arbeitsschutz gefordert.











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